Amnesty International
"Dies ist ein schrecklicher Tag für die LGBTI-Rechte und die Menschenrechte in Malaysia. Diese brutale Bestrafung zweier Menschen für den Versuch, einvernehmliche, gleichgeschlechtliche Beziehungen einzugehen, ist ein grausamer Rückschlag für die Bemühungen der Regierung, ihre Menschenrechtsbilanz zu verbessern.
"Die Bestrafung mit Stockschlägen für die beiden Frauen zeigt das unfassbare Ausmaß der Diskriminierung und Kriminalisierung, mit der LGBTI im Land konfrontiert sind. Sie ist ein Zeichen dafür, dass die neue Regierung die Anwendung von Folter ähnlichen Maßnahmen oder andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Strafen genau wie ihre Vorgängerin duldet.
"Solange die drakonische Gesetzgebung, die Malaysier_innen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung und Geschlechtsidentität kriminalisiert, bestehen bleibt, werden LGBTI weiterhin von dieser Art von Strafe bedroht sein. Die Menschen sollten nicht in Angst leben, weil sie sind, wer sie sind oder wen sie lieben. Die malaysischen Behörden müssen unverzüglich repressive Gesetze aufheben, Folterstrafen verbieten und die UN-Konvention gegen Folter ratifizieren".
Hintergrund
Am 12. August 2018 verurteilte das Oberste Shari'a Gericht von Terengganu zwei malaysische Frauen im Alter von 22 und 32 Jahren wegen "sexueller Beziehungen zwischen Frauen" zu einer Geldstrafe von 3.300 RM (702 €) und sechs Stockschlägen.
Die Bestrafung mit Stockschlägen für die Frauen folgt auf wochenlange Angriffe auf LGBTI in Malaysia. LGBTI-Einrichtungen wurden überfallen, und Politiker_innen und Regierungsbeamte haben eine Reihe diskriminierender Erklärungen gegen LGBTI abgegeben. Letzte Woche wurde der Religions-Minister Datuk Dr. Mujahid Yusof Rawa in Medienberichten zitiert, dass die Regierung von Pakatan Harapan die LGBTI-Leute "nie anerkannt" habe und dass das Engagement der Regierung mit ihnen in der Vergangenheit nur der "Rehabilitation" von LGBTI diente.
Die Bestrafung durch Stockschläge ist eine Form der grausamen, unmenschlichen und erniedrigenden Behandlung und kann als Folter gewertet werden und ist als solche völkerrechtlich absolut verboten.