Amnesty International – Pressemitteilung
"Amnesty International verfolgte den Fall von "QT gegen die Einwanderungsbehörde" von Anfang an sehr genau. Wir betrachten diesen Fall als wichtig für Hongkong und wichtig für die Achtung der Rechte von LGBTI-Personen hier und anderswo. Deshalb haben wir als internationale Menschenrechts-NGO beim obersten Berufungsgericht den Antrag gestellt.
Amnesty International hatte gehofft, dem obersten Berufungsgericht zusätzliche und fallrelevante Informationen über den internationalen Menschenrechtsrahmen zukommen zu lassen, einschließlich der internationalen Verpflichtung der Staaten, alle notwendigen Schritte zu unternehmen, um die Rechte auf Gleichheit und Nichtdiskriminierung durchzusetzen.
Amnesty International wollte schriftliche Stellungnahmen einreichen, die sich auf internationale und auch für Hongkong geltende Verträge beziehen sowie weithin akzeptierte Menschenrechtsstandards und Rechtsprechung, einschließlich von Menschenrechtsorganisationen der Vereinten Nationen, sowie dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, dem Justizgerichtshof der Europäischen Union, des Interamerikanischen Gerichtshofs für Menschenrechte und der nationalen Gerichte in Neuseeland, Südafrika, Taiwan und dem Vereinigten Königreich.
"Wir freuen uns jedoch, dass der Gerichtshof den allgemeinen Grundsatz bestätigt hat, dass solche Interventionen hilfreich sein können und dass Menschenrechts-NGOs unter anderem eine wertvolle Rolle bei der Darstellung spezifischer Aspekte des öffentlichen Interesses an Rechtsfragen von allgemeiner Bedeutung spielen können. Dies ist ein wichtiger Aspekt für zukünftige Interventionen von Amnesty International oder anderen", sagte Jan Wetzel.
Amnesty International verfügt über umfangreiche Erfahrungen in Menschenrechtsfällen vor einer Vielzahl von internationalen und nationalen Gerichten, darunter die höchsten nationalen Gerichte in Kanada, Südafrika, Südkorea, Großbritannien und den USA. Amnesty International wurde auch in mehreren Fällen, in denen es um Streitigkeiten über Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität ging, einschließlich des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, des Interamerikanischen Gerichtshofs für Menschenrechte und innerstaatlicher Verfassungsgerichte, als Streithelfer zugelassen.
Hintergrund
Der Fall betrifft eine Frau, bekannt als QT, die 2011 mit ihrer gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerin nach Hongkong gezogen war. Die Einwanderungsbehörde lehnte ihren Visumsantrag ab, da Hongkong keine gleichgeschlechtlichen Ehen oder gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften anerkennt.