Die bisherige Regelung, wonach ein Geschlechtseintrag offengelassen werden kann, reicht nicht aus. Denn »Kein Geschlecht bin ich ja nun auch nicht«, wie eine intergeschlechtliche Person dem Deutschen Institut für Menschenrechte sagte.
Für Amnesty International ist das Urteil ein großer Erfolg. Seit Jahren setzen wir uns für mehr Sichtbarkeit und Akzeptanz intergeschlechtlicher Personen ein und protestieren gegen medizinische Behandlungen an intergeschlechtlichen Kindern, die dazu dienen, sie an das männliche oder weibliche Geschlecht anzugleichen. Wie das Urteil des Bundesverfassungsgerichts bestätigt hat, sind diese völlig unnötig – denn intergeschlechtliche Menschen sind gut so, wie sie sind!
Inzwischen hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Umsetzung des Urteils vorgelegt. Er stellt leider nur eine Minimallösung dar und wird von vielen Seiten kritisiert, da er die Pathologisierung intergeschlechtlicher Menschen fortsetzt. Das heißt, sie können nicht selbstbestimmt über ihren Geschlechtseintrag
entscheiden, sondern müssen ein ärztliches Attest vorlegen.
Vanja, die das Urteil, begleitet von der Kampagne »Dritte Option«, erstritten hat, kritisiert, dass es nicht Aufgabe der Medizin oder Psychologie sei, über das Geschlecht zu entscheiden.
Das sieht auch Amnesty International so. Der Gesetzentwurf muss dringend nachgebessert werden und mehr Rechte und Selbstbestimmung für transgeschlechtliche Menschen garantieren. Trotzdem ist das Urteil ein wichtiger Schritt. Um es mit Vanjas Worten zu sagen: »Es ist eine erste offizielle Anerkennung der Tatsache, dass es eben nicht nur Männer und Frauen gibt, obwohl das ja oft so behauptet wird.«
Maja Liebing ist Referentin für LGBTI-Rechte von Amnesty Deutschland