AMNESTY INTERNATIONAL – ÖFFENTLICHE STELLUNGNAHME
25. Januar 2018
AI Index: EUR 46/7791/2018
Amnesty International begrüßt diese Entscheidung, fordert die russischen Behörden jedoch nachdrücklich auf, Ali Feruz unverzüglich freizulassen und sicherzustellen, dass er nicht in ein Land abgeschoben wird, in dem er in Gefahr steht, Folter ausgesetzt zu sein.
In seiner Entscheidung wies der Oberste Gerichtshof darauf hin, dass die Inhaftierung eines ausländischen Staatsangehörigen, der aus Russland ausgewiesen werden soll, "nicht als Grund für eine unbefristete Inhaftierung verstanden werden sollte". Darüber hinaus empfahl das Gericht, bei der erneuten Prüfung des Falles vor dem Moskauer Stadtgericht ein Schreiben der deutschen Botschaft in Moskau zu berücksichtigen, in dem bestätigt wird, dass Ali Feruz vorübergehend ein Aufenthalt in Deutschland gewährt worden sei.
Ali Feruz (eigentlich Khudoberdi Nurmatov) wurde im August 2017 in Moskau festgenommen, weil er angeblich die Bedingungen seines Aufenthalts in der Russischen Föderation verletzt hatte. Das Bezirksgericht Basmannij von Moskau befand ihn für schuldig und wies die Abschiebung in sein Heimatland an. Der Journalist ist seither in der Spezialeinrichtung für die zeitweilige Inhaftierung von Ausländern (SUVSIG) in Moskau inhaftiert.
Ali Feruz floh 2009 aus Usbekistan, nachdem er von Beamten des Nationalen Sicherheitsdienstes in Usbekistan inhaftiert und gefoltert worden war, weil er sich weigerte, mit ihnen im Geheimen zusammenzuarbeiten. Ali Feruz hat wiederholt in Russland Asyl beantragt, jedoch wurden alle Anträge abgelehnt.
Amnesty International kämpft seit Monaten für die sofortige Freilassung von Ali Feruz.
Anmerkung der Redaktion: Ali Feruz konnte inzwischen Russland verlassen und befindet sich in Deutschland in Sicherheit.
Vielen Dank an alle, die sich für ihn eingesetzt haben!