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         xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
         xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"><channel><title>Queeramnesty Themenkoordinationsgruppe 2918</title><link>https://www.queeramnesty.de/</link><description>RSS Feed Queeramnesty Theko 2918</description><language>de-DE</language><copyright>Queeramnesty Themenkoordinationsgruppe 2918</copyright><pubDate>Tue, 06 Oct 2026 20:29:20 +0200</pubDate><lastBuildDate>Tue, 06 Oct 2026 20:29:20 +0200</lastBuildDate><atom:link href="https://www.queeramnesty.de/rss.xml" rel="self" type="application/rss+xml" /><generator>Queeramnesty Themenkoordinationsgruppe 2918</generator><item><guid isPermaLink="false">news-1089</guid><pubDate>Fri, 02 Oct 2026 19:55:00 +0200</pubDate><title>Türkei: Urgent Action: LGBTI-Aktivist*innen freilassen!</title><link>https://www.queeramnesty.de/aktionen/detail/2026/tuerkei-urgent-action-lgbti-aktivistinnen-freilassen</link><description>Seit dem 12. September gehen die türkischen Behörden gegen lesbische, schwule, bisexuelle, trans und intergeschlechtliche Menschen vor, die auch als LGBTI+ bezeichnet werden. Auch Organisationen und Aktivist*innen, die sich für die Rechte von LGBTI+ einsetzen, sind von diesem Vorgehen betroffen. Die Polizei nahm Dutzende Menschen fest.</description><content:encoded>
                        	Seit dem 12. September gehen die türkischen Behörden gegen lesbische, schwule, bisexuelle, trans und intergeschlechtliche Menschen vor, die auch als LGBTI+ bezeichnet werden. Auch Organisationen und Aktivist*innen, die sich für die Rechte von LGBTI+ einsetzen, sind von diesem Vorgehen betroffen. Die Polizei nahm Dutzende Menschen fest.
                        	<![CDATA[<p><strong>Betroffene Personen:</strong><br>Janset Kalan<br>Nedime Erdoğan<br>Umut Derin<br>Selin Berghan<br>Tuğba Tekerek<br><br><strong>UA-Nummer</strong><br>UA-102/2026</p><p><strong>AI Index</strong><br>EUR 44/1526/2026</p><h2 style="margin-left:0px;">Sachlage</h2><p>Mindestens 23 LGBTI-Aktivist*innen befinden sich in Untersuchungshaft. Zu ihnen gehören Mitglieder der größten türkischen LGBTI-Organisation KAOS GL – Janset Kalan, Nedime Erdoğan, Umut Derin und Selin Berghan – und die Journalistin Tuğba Tekerek. Sie wurden wegen ihrer Arbeit festgenommen. Ihre Festnahme erfolgte im Rahmen der Polizeiaktion "Meine Familie ist in Sicherheit".<br>Die fünf Festgenommenen wurden verhört und zur Untersuchungshaft in das Sincan-Gefängnis in Ankara gebracht. Die Vorwürfe lauten "Obszönität" und "Verstoß gegen das Vereinsgesetz". Diese Untersuchungshaft ist jedoch willkürlich, diskriminierend und dient lediglich als Strafe. Außerdem gibt es Berichte über Gewalt und schlechte Behandlung in der Untersuchungshaft. Häftlinge werden beschimpft, geschlagen und erniedrigend untersucht. Zudem gibt es dort zu wenig Essen und kaum medizinische Hilfe.</p><p><strong>Hintergrund</strong></p><p>Der Vorwurf der "Obszönität" basiert auf Zeichnungen, die angeblich auf der Website der LGBTI-Organisation KAOS GL für Kinder frei zugänglich waren. Das ist jedoch unmöglich: Die Website ist in der Türkei bereits seit Juni 2025 gesperrt. Auch die Beschuldigungen gegen die Journalistin Tuğba Tekerek sind falsch. Ihr wird vorgeworfen, den Instagram-Kanal von KAOS GL zu leiten. Und selbst wenn es so wäre: Die Verwaltung von Social-Media-Kanälen ist durch die Meinungs- und Vereinigungsfreiheit geschützt. Niemand darf dafür ins Gefängnis kommen.<br>Am 12. September führte die Polizei in den fünf Provinzen Izmir, Aydın, Ankara, Mersin und Istanbul Razzien in Wohnungen und Büros von LGBTI+, darunter von Aktivist*innen und Organisationen, die sich für LGBTI-Rechte einsetzen, sowie in mehreren Vereinsräumlichkeiten durch. Die Razzien, die unter dem Motto "Ailem Güvende" ("Meine Familie ist in Sicherheit") stattfanden, führten zur Festnahme von zahlreichen Personen sowie zur Beschlagnahmung digitaler Dokumente und Geräte. Unter den Festgenommenen befanden sich 44 LGBTI-Aktivist*innen. Die Aktion richtete sich gegen die Gründer*Innen von vier LGBTI-Organisationen und zwei Organisationen, die sich für HIV-infizierte Menschen einsetzen, gegen derzeitige ordentliche und stellvertretende Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats einer LGBTI-Organisation in Ankara sowie gegen die derzeitigen ordentlichen Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder von zwei LGBTI-Organisationen in Mersin. Darüber hinaus wurden weitere LGBTI+, die meisten von ihnen trans Frauen, sowie weitere Personen ohne Verbindung zu den Organisationen festgenommen.<br>Dutzende Personen wurden in den Provinzen Aydın, Ankara, Mersin und Istanbul in Untersuchungshaft genommen. Die Mehrheit der in Untersuchungshaft befindlichen Personen sind trans Frauen, denen Prostitution und/oder Straftaten im Zusammenhang mit "Obszönität" vorgeworfen werden. Anderen werden "Obszönität" und Drogendelikte zur Last gelegt. Von den 44 Aktivist*innen, die ursprünglich von der Polizei festgenommen wurden, wurden mindestens 23 LGBTI-Aktivist*innen oder Personen mit Verbindungen zu LGBTI-Vereinigungen in Untersuchungshaft genommen, unter ihnen Gründer*innen und Mitglieder von Aufsichtsgremien, deren Wohnungen durchsucht und deren digitale Geräte beschlagnahmt wurden. Sie wurden unter dem Vorwurf des Verstoßes gegen das Vereinsrecht und der "Obszönität" inhaftiert.<br>Auch Social-Media-Konten von LGBTI-Organisationen und -Aktivist*innen sowie von Journalist*innen, Menschenrechtsorganisationen und Akteuren, die ihre Solidarität mit LGBTI+ bekunden oder Informationen über die Maßnahmen verbreiten, wurden eingeschränkt: Insgesamt wurde im Rahmen dieser Aktion seit dem 12. September in der Türkei der Zugriff auf mindestens 419 Social-Media-Konten gesperrt. Am 30. September wurde die unabhängige Nachrichtenwebsite T24 in der Türkei per Gerichtsbeschluss gesperrt. In der Begründung hieß es, dass "im letzten Jahr 118 Presseartikel zu LGBTI+ veröffentlicht wurden", was angeblich "LGBTI-Propaganda" darstelle – aktuell kein anerkannter Straftatbestand in der Türkei. Gleichzeitig wurde auch das Recht auf friedliche Versammlung der Personen, die gegen diese Welle der Schikanen protestierten, ungerechtfertigt eingeschränkt: Insgesamt wurden 125 Demonstrierende in Ankara, Istanbul und Izmir festgenommen. Sie wurden später wieder freigelassen.<br>Am 14. September erließ das Justizministerium ein Rundschreiben, in dem 175 Staatsanwält*innen in allen 81 Provinzen der Türkei angewiesen wurden, Ermittlungen zu Anzeigen im Rahmen dieser Aktion vorrangig zu behandeln. Dabei sollten sie sich auf das Prinzip der "öffentlichen Moral" stützen und ausdrücklich auf Aktivitäten Bezug nehmen, die, wie es heißt, die "Geschlechtslosigkeit" bei Kindern und Jugendlichen fördern.</p><p>In den vergangenen zwei Jahren sickerten drei Gesetzesvorhaben durch, die, wären sie verabschiedet worden, jeglichen Ausdruck von LGBTI-Identitäten einschließlich einvernehmlicher gleichgeschlechtlicher sexueller Handlungen sowie den Zugang zu einer lebenswichtigen geschlechtsangleichenden medizinischen Versorgung unter Strafe gestellt hätten. In den bekanntgewordenen Gesetzentwürfen waren unter anderem Freiheitsstrafen auf der Grundlage von Geschlechterstereotypen, dem persönlichen Auftreten und der jeweiligen Partnerwahl sowie die Kriminalisierung jeglicher positiver Diskussion über LGBTI-Themen unter dem Vorwurf der "Anstiftung, Förderung oder Verherrlichung" von LGBTI+ vorgesehen. Angesichts des umfassenden Widerstands in der Türkei wurden die Gesetzentwürfe jedoch nicht eingebracht. Das harte Vorgehen der Behörden seit dem 12. September stellt eine äußerst besorgniserregende Eskalation der Angriffe auf die Rechte und Freiheiten von LGBTI+ sowie der Kriminalisierung von Personen dar, die sich in der Türkei für LGBTI+ einsetzen.</p>]]></content:encoded><category>Aktionen</category><category>Türkei </category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1088</guid><pubDate>Tue, 08 Sep 2026 15:38:00 +0200</pubDate><title>„Es zehrt an meiner Seele“: Metas Beitrag zum Anti-LGBTI-Diskurs in Ungarn</title><link>https://www.queeramnesty.de/meldungen/detail/2026/es-zehrt-an-meiner-seele-metas-beitrag-zum-anti-lgbti-diskurs-in-ungarn</link><description>Dieser Bericht untersucht die menschenrechtlichen Auswirkungen der Aktivitäten von Meta in Ungarn sowie die Erfahrungen von lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans* und intersexuellen (LGBTI) Menschen auf Facebook auf der Grundlage von Recherchen, die zwischen Januar 2025 und Mai 2026 durchgeführt wurden. Es bewertet das Verhalten von Meta anhand internationaler Standards für Wirtschaft und Menschenrechte sowie der Verpflichtungen des Unternehmens gemäß dem Digital Services Act (DSA) der Europäischen Union.</description><content:encoded>
                        	Dieser Bericht untersucht die menschenrechtlichen Auswirkungen der Aktivitäten von Meta in Ungarn sowie die Erfahrungen von lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans* und intersexuellen (LGBTI) Menschen auf Facebook auf der Grundlage von Recherchen, die zwischen Januar 2025 und Mai 2026 durchgeführt wurden. Es bewertet das Verhalten von Meta anhand internationaler Standards für Wirtschaft und Menschenrechte sowie der Verpflichtungen des Unternehmens gemäß dem Digital Services Act (DSA) der Europäischen Union.
                        	<![CDATA[<p><strong>ZUSAMMENFASSUNG</strong></p><p>&nbsp;</p><p class="text-center">„Facebook ist nur ein weiterer Stein im Berg meiner Ängste, es macht alles nur noch schlimmer … Für sie [Meta] sind Nutzer*innen keine Menschen, sondern nur Zahlen.“<sup>1</sup></p><p><strong>CONTENTWARNUNG</strong></p><p class="text-justify"><strong>Der folgende Abschnitt enthält Beispiele für schädliche Online-Inhalte, die sich gegen LGBTI-Personen richten, darunter Aufrufe zur Gewalt, entmenschlichende Sprache und extreme Feindseligkeit aufgrund der sexuellen Orientierung und Geschlechtsidentität. Diese Beispiele dienen als Belege für die Ergebnisse dieses Berichts. Das Material könnte für Leser*innen belastend sein.</strong></p><p class="text-justify">Die Untersuchung wurde vor dem Hintergrund einer sich verschlechternden Lage hinsichtlich der Rechte von LGBTI-Personen in Ungarn durchgeführt. Seit mehr als einem Jahrzehnt haben die ungarischen Behörden diskriminierende Gesetze und Maßnahmen eingeführt, während die Regierung und regierungsnahe Akteur*innen LGBTI-Personen zunehmend als Bedrohung für Kinder, Familien und ungarische Werte darstellten. Diese Tendenzen verschärften sich in den Jahren 2025 und 2026 durch die Verabschiedung von Gesetzen zur Einschränkung von LGBTI-Veranstaltungen wie der Pride, durch Verfassungsänderungen, die trans*, nicht-binären und intersexuellen Menschen die Anerkennung verweigerten, sowie durch eine verschärfte Anti-LGBTI-Rhetorik während der Parlamentswahlen 2026.</p><p class="text-justify">Facebook nimmt innerhalb des ungarischen Informationsumfelds eine einzigartig einflussreiche Position ein und erreicht über die Hälfte der Bevölkerung. Recherchen von Amnesty International ergaben, dass sich viele LGBTI-Personen trotz der Feindseligkeit und Diskriminierung, denen sie ausgesetzt sind, nicht in der Lage sehen, Facebook zu verlassen, da die Plattform für ihre soziale, berufliche und bürgerschaftliche Teilhabe von großer Bedeutung ist.</p><p class="text-justify">Im Januar 2025 schwächte Meta wichtige Schutzmaßnahmen für Gruppen mit erhöhtem Diskriminierungsrisiko, darunter LGBTI-Personen, ab und reduzierte die proaktive Moderation von Inhalten erheblich. Die Änderungen wurden trotz Warnungen von zivilgesellschaftlichen Organisationen, Forscher*innen und Metas eigenem <i>Oversight Board</i> hinsichtlich der absehbaren Risiken für marginalisierte Gemeinschaften eingeführt. Amnesty International konnte keine Belege dafür finden, dass Meta eine aussagekräftige Bewertung darüber durchgeführt oder öffentlich bekannt gegeben hat, wie sich diese Änderungen auf LGBTI-Personen in Hochrisikoumgebungen wie Ungarn auswirken würden.</p><p class="text-justify">Diese Untersuchung stützt sich auf Interviews mit LGBTI-Personen in Ungarn, Interviews mit Fachexpert*innen, Social-Listening-Analysen, Berichte von zivilgesellschaftlichen Organisationen sowie Beispiele für Inhalte, die der Háttér Society – einer 1995 gegründeten ungarischen Organisation zur Vertretung und Unterstützung von LGBTI-Personen – an Meta gemeldet wurden. Amnesty International stellte fest, dass schädliche anti-LGBTI-Inhalte während des gesamten untersuchten Zeitraums auf Facebook sichtbar blieben.</p><p class="text-justify">Zu den an Meta gemeldeten Beispielen gehörten Kommentare wie: „Schlagt sie sofort zu Tode“; „Werft sie von der Brücke“; „Ich würde das erschießen“ und „Tod dem extrem genderfluiden Ungeziefer“. Nach Angaben der Háttér Society blieben einige dieser Beiträge auch nach der Meldung weiterhin verfügbar.</p><p class="text-justify">Die Befragten berichteten von wiederholter Konfrontation mit feindseligen und diskriminierenden Inhalten, von Gefühlen der Angst, Frustration und Hilflosigkeit sowie von einer zunehmenden Neigung zur Selbstzensur, zum Rückzug aus öffentlichen Diskussionen oder zur Vermeidung von Online-Beteiligung. Diese Erfahrungen geben Anlass zur Sorge hinsichtlich des Rechts auf freie Meinungsäußerung und des Rechts auf Nichtdiskriminierung, da sie die Fähigkeit von LGBTI-Personen untergraben, gleichberechtigt mit anderen am öffentlichen und gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Interviewauszüge und externe Forschungsergebnisse deuten zudem darauf hin, dass auf Interaktion ausgerichtete Empfehlungssysteme dazu beitragen können, dass Menschen wiederholt schädlichen und spaltenden Inhalten ausgesetzt sind.</p><p class="text-justify"><br><br>&nbsp;</p><p class="text-center">„Ich bin sehr traurig, wenn ich all die Beschimpfungen [auf Facebook] sehe. Ich fühle mich hilflos. Das wirkt sich auf meine Arbeit und meinen Alltag aus. Es ist sehr schwer, diese Beschimpfungen zu ertragen, und wir [Trans-Personen] bekommen keine Hilfe; wir müssen alleine kämpfen. Man muss sich eine Schutzhülle zulegen... Ich komme damit klar, aber es ist sehr schwer für meine Seele. Es zehrt an meiner Seele, und ich muss mich nach diesen Kämpfen ausruhen. Ich halte mich eine Woche lang von Facebook fern, um mich zu beruhigen, und wenn ich bereit bin, kann ich den nächsten Kampf aufnehmen“</p><p class="text-center">Zsófia<sup>2</sup></p><p class="text-center"><br><br>&nbsp;</p><p class="text-justify">Amnesty International kommt zu dem Schluss, dass Meta durch politische Entscheidungen, Versäumnisse bei der Sorgfaltspflicht, Mängel bei der Risikominderung und das Versäumnis, schädliche Inhalte wirksam zu bekämpfen, zu den negativen Auswirkungen auf die Menschenrechte von LGBTI-Personen in Ungarn beigetragen hat. Der Bericht stellt ferner fest, dass Meta es versäumt hat, öffentlich nachzuweisen, dass es die wesentlichen Verpflichtungen gemäß den Artikeln 34 und 35 des DSA in Bezug auf die Bewertung und Minderung systemischer Risiken erfüllt.</p><p class="text-justify">Amnesty International fordert Meta auf, eine verstärkte Sorgfaltspflicht im Bereich der Menschenrechte walten zu lassen, die Auswirkungen seiner Richtlinienänderungen vom Januar 2025 weltweit neu zu bewerten, die Moderation und Durchsetzung von Inhalten zu verstärken, die Transparenz zu verbessern und wirksame Abhilfemaßnahmen bereitzustellen. Der Bericht fordert zudem die Europäische Kommission auf, das DSA konsequent durchzusetzen und die Einhaltung der Verpflichtungen aus der Verordnung durch Meta zu untersuchen.</p><p class="text-justify">Der politische Wandel nach den Wahlen in Ungarn im Jahr 2026 bietet eine wichtige Gelegenheit, den Schutz von LGBTI-Personen im Internet zu stärken. Die neue Regierung sollte die DSA konsequent durchsetzen und sicherstellen, dass der ungarische Koordinator für digitale Dienste (DSC) unabhängig ist und über ausreichende Ressourcen verfügt. Auf diese Weise kann sie dazu beitragen, die in diesem Bericht dokumentierte Diskriminierung und Feindseligkeit zu bekämpfen und den Schutz der Menschenrechte von LGBTI-Personen in Ungarn zu stärken.</p><p class="text-justify">Amnesty International wandte sich am 28. Juli 2026 schriftlich an Meta und legte diese Schlussfolgerungen dar. Am 11. August 2026 antwortete Meta, dass es angesichts des Umfangs und der Detailgenauigkeit der vorgelegten Ergebnisse nicht möglich sei, innerhalb der vorgegebenen Frist eine Stellungnahme abzugeben.</p><p class="text-justify"><br><br>&nbsp;</p><p class="text-justify"><br><br>&nbsp;</p><p class="text-justify"><sup>1</sup> Persönliches Interview mit Butterfly am 17. März 2026 in Pécs, Ungarn, in englischer Sprache. Notizen liegen bei Amnesty International vor.</p><p class="text-justify"><sup>2</sup> Persönliches Interview mit Zsófia am 17. März 2026 in Pécs, Ungarn, in ungarischer und englischer Sprache mit Unterstützung eine*r Dolmetscher*in. Notizen liegen bei Amnesty International vor.</p>]]></content:encoded><category>Meldungen</category><category>Ungarn</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1087</guid><pubDate>Fri, 28 Aug 2026 16:21:00 +0200</pubDate><title>Marokko: Brief gegen das Vergessen: Ibtissame &quot;Betty&quot; Lachgar</title><link>https://www.queeramnesty.de/aktionen/detail/2026/marokko-brief-gegen-das-vergessen-ibtissame-betty-lachgar</link><description>Die marokkanische Feministin und LGBTI-Aktivistin Ibtissame &quot;Betty&quot; Lachgar ist in Marokko zu Unrecht inhaftiert und angeklagt worden. Weil sie ein Foto von sich in den Sozialen Medien veröffentlicht hatte, auf dem sie ein schwarzes T-Shirt mit der Aufschrift &quot;Allah ist lesbisch&quot; trägt, wurde sie im August 2025 inhaftiert und wenig später zu zweieinhalb Jahren Haft und einer Geldstrafe verurteilt. Ihr wird &quot;Beleidigung des Islams&quot; vorgeworfen.</description><content:encoded>
                        	Die marokkanische Feministin und LGBTI-Aktivistin Ibtissame &quot;Betty&quot; Lachgar ist in Marokko zu Unrecht inhaftiert und angeklagt worden. Weil sie ein Foto von sich in den Sozialen Medien veröffentlicht hatte, auf dem sie ein schwarzes T-Shirt mit der Aufschrift &quot;Allah ist lesbisch&quot; trägt, wurde sie im August 2025 inhaftiert und wenig später zu zweieinhalb Jahren Haft und einer Geldstrafe verurteilt. Ihr wird &quot;Beleidigung des Islams&quot; vorgeworfen.
                        	<![CDATA[<p>Der Inhalt ihres Social-Media-Posts, der von einigen Personen als beleidigend empfunden werden könnte, fällt unter das Recht auf freie Meinungsäußerung und ist daher gemäß internationaler Menschenrechtsnormen geschützt. Die Einschränkung dieses Rechts ist nur in Ausnahmefällen zulässig, z.&nbsp;B. wenn es sich um Anstiftung zur Gewalt handelt. Im Fall von Betty Lachgar verstoßen Strafverfolgung und Verurteilung jedoch gegen die menschenrechtlichen Verpflichtungen Marokkos.</p><p>Die Aktivistin befindet sich in Einzelhaft, und ihr Gesundheitszustand ist schlecht. Sie muss dringend operiert werden. Die Behörden haben jedoch mehrere Anträge auf eine vorläufige Freilassung aus medizinischen Gründen abgelehnt.</p><p><strong>Bitte schreiben Sie bis 30. November 2026 höflich formulierte Briefe&nbsp;</strong>an den Premierminister und bitten Sie darum, Ibtissame&nbsp;"Betty"&nbsp;Lachgar unverzüglich freizulassen und ihre Verurteilung aufzuheben, da sie lediglich ihr Recht auf freie Meinungsäußerung wahrgenommen hat. Fordern Sie außerdem, dass sie bis zu ihrer Freilassung eine angemessene medizinische Versorgung erhält.</p><p>&nbsp;</p><p><strong>Schreiben Sie in gutem Arabisch, Französisch, Englisch oder auf Deutsch an:</strong><br>Premierminister<br>Aziz Akhannouch<br>Palais Royal Touarga<br>Rabat 10070<br>MAROKKO<br>(Anrede: Dear Prime Minister / Sehr geehrter Herr Premierminister)<br><i>(Standardbrief Luftpost bis 20 g: 1,25 €)</i></p><p>&nbsp;</p><p><strong>Senden Sie bitte eine Kopie Ihres Schreibens an:</strong><br>Botschaft des Königreichs Marokko<br>I.&nbsp;E. Frau Zohour Alaoui<br>Niederwallstraße 39, 10117 Berlin<br>Fax: 030 – 20 61 24 20<br>E-Mail: <a href="#" target="_blank" data-mailto-token="nbjmup+lpoubluAcputdibgu.nbspllp/ef" data-mailto-vector="1" title="kontakt@botschaft-marokko.de">kontakt(at)botschaft-marokko.de</a><br><i>(Standardbrief: 0,95 €)</i></p><h2 style="margin-left:0px;">Bitte setzt euch für Ibtissame „Betty“ Lachgar ein!</h2>]]></content:encoded><category>Aktionen</category><category>Marokko</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1085</guid><pubDate>Tue, 07 Jul 2026 21:20:44 +0200</pubDate><title>Sambia: Stukie ist frei!</title><link>https://www.queeramnesty.de/aktionen/detail/2026/sambia-stuki-ist-frei</link><description>Wir freuen uns, dass Dr. Suwilanji Situmbeko, allgemein bekannt als Stukie, am 5. Juni 2026 nach einer am 25. Mai 2026 gewährten Begnadigung durch den sambischen Präsidenten aus der Haft entlassen wurde. </description><content:encoded>
                        	Wir freuen uns, dass Dr. Suwilanji Situmbeko, allgemein bekannt als Stukie, am 5. Juni 2026 nach einer am 25. Mai 2026 gewährten Begnadigung durch den sambischen Präsidenten aus der Haft entlassen wurde. 
                        	<![CDATA[<p>Im Rückblick auf die Unterstützung, die er während seiner Haft erhalten hat, richtete er folgende Botschaft an uns:<br><br>„An Amnesty International: Vielen Dank für euer unerschütterliches Engagement, als ich mich am einsamsten fühlte. Eure moralische Unterstützung gab mir Kraft und Mut, und eure finanzielle Hilfe hat mein Leben konkret und praktisch verändert. Ich bin zutiefst dankbar dafür, dass ihr mir ohne Vorurteile zur Seite gestanden habt. Ihr habt mich daran erinnert, dass ich nicht vergessen bin, und diese Hoffnung trage ich jeden Tag in mir.“&nbsp;<br><br>Vielen herzlichen Dank an alle, die sich für ihn eingesetzt haben!&nbsp;<br><br>Bitte schreibt nun keine Briefe mehr für ihn.</p>]]></content:encoded><category>Aktionen</category><category>Sambia</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1086</guid><pubDate>Tue, 07 Jul 2026 15:00:00 +0200</pubDate><title>Indonesien: Präsident stuft die Verbreitung der LGBTQ-Kultur (LGBTQI+) als nichtmilitärische Bedrohung ein</title><link>https://www.queeramnesty.de/meldungen/detail/2026/indonesien-praesident-stuft-die-verbreitung-der-lgbtq-kultur-lgbtqi-als-nichtmilitaerische-bedrohung-ein</link><description>Als Reaktion auf die jüngsten Repressionen gegen die Online-Äußerung von LGBTQI+-Personen, die auf die Präsidialverordnung über die allgemeine Politik zur nationalen Verteidigung zurückzuführen sind, in der die Verbreitung der LGBTI+-Kultur als nichtmilitärische Bedrohung für den Staat eingestuft wird, erklärt Usman Hamid, Geschäftsführer von Amnesty International Indonesien:</description><content:encoded>
                        	Als Reaktion auf die jüngsten Repressionen gegen die Online-Äußerung von LGBTQI+-Personen, die auf die Präsidialverordnung über die allgemeine Politik zur nationalen Verteidigung zurückzuführen sind, in der die Verbreitung der LGBTI+-Kultur als nichtmilitärische Bedrohung für den Staat eingestuft wird, erklärt Usman Hamid, Geschäftsführer von Amnesty International Indonesien:
                        	<![CDATA[<p>AMNESTY INTERNATIONAL INDONESIEN</p><p>„Wir äußern unsere tiefe Besorgnis über die indonesische Präsidialverordnung Nr. 111 von 2025 über die allgemeine Politik zur nationalen Verteidigung. Indem die Verbreitung der LGBTQI+-Kultur als nichtmilitärische Bedrohung für den Staat eingestuft und in dieselbe Kategorie wie Terrorismus, Separatismus und Radikalismus eingeordnet wird, institutionalisiert diese Verordnung die systematische Diskriminierung von ohnehin schon marginalisierten Menschen.</p><p>Solche rechtlichen Rahmenbedingungen verletzen die Menschenrechte und schaffen ein Umfeld, in dem LGBTQI+-Personen einer hohen Gefahr durch unmittelbare Bedrohung, Diskriminierung und Belästigung sowohl durch staatliche als auch nichtstaatliche Akteur*innen ausgesetzt sind. Zahlreiche diskriminierende Vorfälle, die sich gegen LGBTQI+-Personen richteten, haben zu körperlichen, psychischen und anderen Formen von Schaden geführt. Dieses feindselige Umfeld verschärft die Gewalt gegen marginalisierte Personen zusätzlich.</p><p>Neben der unmittelbaren Bedrohung für LGBTQI+-Personen führt das feindselige Umfeld auch zu einem abschreckenden Effekt, der sich in der Einschränkung der Meinungsfreiheit und der akademischen Freiheit zeigt. Die jüngste Gegenreaktion gegen den Studierendenrat (BEM) der Fakultät für Psychologie an der <i>Universitas Indonesia</i> ist ein Beispiel dafür. Die Weitergabe wissenschaftlich fundierter Informationen, wie beispielsweise der Konsens der <i>American Psychological Association</i>, dass Homosexualität keine psychische Störung ist, ist eine grundlegende Ausübung der Meinungsfreiheit und keine Bedrohung für die nationale Sicherheit. Die erzwungene Löschung dieses Beitrags, verstärkt durch Unterstützungsbekundungen für die Verordnung seitens Gesetzgeber*innen und einflussreichen Organisationen wie dem Indonesischen Ulema-Rat, schafft einen gefährlichen Präzedenzfall für Zensur.</p><p>Darüber hinaus unterstreichen die jüngsten Einschüchterungen, das Doxxing und das Stalking von studentischen Journalist*innen an der <i>Universitas Indonesia</i> durch Unbekannte wegen der Veröffentlichung von Inhalten im Zusammenhang mit dem Pride-Monat im vergangenen Monat die schwerwiegenden physischen und psychischen Risiken, die durch dieses feindselige Klima entstehen.</p><p>Amnesty International Indonesien verurteilt unmissverständlich diese Angriffe und Einschüchterungen durch staatliche und nichtstaatliche Akteur*innen aufgrund der vermeintlichen sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität. Wir fordern die indonesische Regierung dringend auf, diese Verordnung aufzuheben und ihren verfassungsrechtlichen Verpflichtungen sowie den von ihr ratifizierten internationalen Menschenrechtsverträgen nachzukommen. Die Behörden müssen unverzüglich Maßnahmen ergreifen, um LGBTQI+-Personen vor Hassreden, Drohungen und Gewalt zu schützen. Es ist die Pflicht des Staates, dafür zu sorgen, dass alle Bürger*innen ihre Grundrechte in einem sicheren, förderlichen Umfeld ausüben können, frei von Belästigung und Angst.“</p><h2>Hintergrund&nbsp;</h2><p>Indonesische Medien berichteten am 5. Juli ausführlich über die Präsidialverordnung Nr. 111 von 2025 zur Allgemeinen Verteidigungspolitik 2025–2029, in der die Verbreitung der LGBTQI+-Kultur als nichtmilitärische Bedrohung für den Staat eingestuft wird. Die Verordnung stellt dies auf eine Stufe mit anderen vermeintlichen Bedrohungen, darunter die Verbreitung verbotener Ideologien, die Aushöhlung des Nationalismus sowie die Ausbreitung von Atheismus, Separatismus, Terrorismus und Radikalismus.</p><p>Obwohl der indonesische Präsident Prabowo Subianto die Verordnung bereits am 24. Oktober 2025 unterzeichnet hatte, wurde die öffentliche Aufmerksamkeit erneut auf das Dekret gelenkt, nachdem Kritiker*innen aus der einflussreichen islamischen Gelehrtenorganisation des Landes (MUI) und Abgeordnete gegen einen Social-Media-Beitrag des Studierendenrats (BEM) der Fakultät für Psychologie an der <i>Universitas Indonesia</i> protestiert hatten. Unter Berufung auf den Konsens der <i>American Psychological Association</i> (APA) aus dem Jahr 2008 hieß es in dem Beitrag, dass es keine wissenschaftlichen Belege für die Ansicht gebe, Homosexualität sei eine psychische Störung oder eine Form der Abweichung.</p><p>Der Beitrag wurde daraufhin vom Instagram-Account des Studierendenrats entfernt. Allerdings waren Screenshots bereits weitreichend im Internet verbreitet worden und wurden von zahlreichen Social-Media-Konten geteilt, was eine breite öffentliche Debatte auslöste.</p><p>Am 4. Juli kritisierte der Indonesische Ulema-Rat, eine der einflussreichsten islamischen Organisationen Indonesiens, den Beitrag auf seiner offiziellen Website. Am folgenden Tag veröffentlichte die offizielle Website des indonesischen Repräsentantenhauses Stellungnahmen mehrerer Abgeordneter, die den Beitrag ebenfalls kritisierten und ihre Unterstützung für die Präsidialverordnung Nr. 111 von 2025 zum Ausdruck brachten, einschließlich der Einstufung der Verbreitung der LGBTQI+-Kultur als nichtmilitärische Bedrohung.</p><p>Die Kontroverse folgt auf Berichte, wonach mehrere studentische Journalist*innen der <i>Universitas Indonesia</i> im Juni Einschüchterungen ausgesetzt waren, nachdem sie über ihr studentisches Medienportal „Suara Mahasiswa“ („Stimme der Studierenden“) Beiträge zum Pride-Monat, zur sexuellen Orientierung und zur Geschlechtsidentität veröffentlicht hatten. Medienberichten zufolge gaben die Studierenden an, nach der Veröffentlichung Einschüchterungen, Doxxing und Stalking durch unbekannte Personen ausgesetzt gewesen zu sein.</p><p>Artikel 26 des ICCPR, den Indonesien durch das Gesetz Nr. 12 von 2005 ratifiziert hat, besagt, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind und vor jeder Form der Diskriminierung aufgrund von Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer Meinung, Herkunft oder sonstigem Status geschützt werden müssen.</p>]]></content:encoded><category>Meldungen</category><category>Indonesien</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1084</guid><pubDate>Sun, 28 Jun 2026 11:45:23 +0200</pubDate><title>Uganda: Unheilige Allianz</title><link>https://www.queeramnesty.de/meldungen/detail/2026/uganda-unheilige-allianz</link><description>Evangelikale aus den USA und russische Konservative haben eine anti-queere Gesetzgebung in Uganda gefördert. Auch in anderen afrikanischen Staaten zeigt sich ihr Einfluss.  
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                        	Evangelikale aus den USA und russische Konservative haben eine anti-queere Gesetzgebung in Uganda gefördert. Auch in anderen afrikanischen Staaten zeigt sich ihr Einfluss.  

                        	<![CDATA[<p><i>Von Bettina Rühl</i></p><p>Als Treffpunkt für das Interview gibt Samantha Ainembabazi einen Friseursalon an. Hier können sich zwei Frauen unterhalten, ohne all zu viel Aufsehen zu erregen. Das ist wichtig, denn das vereinbarte Gespräch über die Lage von queeren Menschen in Uganda ist nach gültiger Rechtslage illegal. »Allein die Tatsache, dass ich mit Ihnen rede, könnte mir als Propaganda für Homosexualität ausgelegt werden«, sagt die knapp 30-jährige, lesbische Aktivistin. Und darauf stehen in Uganda nach dem Anti-Homosexualität-Gesetz bis zu 20 Jahre Haft. Präsident Yoweri Museveni hat das Gesetz am 29.Mai 2023 unterzeichnet. Es sieht für Homosexualität in manchen Fällen sogar die Todesstrafe vor, zum Beispiel für gleichgeschlechtlichen Sex mit Minderjährigen oder Personen über 75 Jahren. Es verlangt, dass Vermieter*innen queere Menschen hinauswerfen und Arbeitgeber*innen ihnen kündigen. Wer das nicht tut und wer queere Menschen nicht denunziert, macht sich strafbar.&nbsp;</p><p>Die derzeitigen Verbote von gleichgeschlechtlichen sexuellen Handlungen in vielen afrikanischen Ländern gehen auf die Kriminalisierung von Homosexualität durch die Kolonialmächte zurück. Die Todesstrafe für homosexuelle Handlungen generell bzw. für bestimmte homosexuelle Handlungen ist auch in Mauretanien, Teilen Nigerias und Teilen Somalias gesetzlich vorgeschrieben oder möglich. Im Senegal verabschiedete die Nationalversammlung im März dieses Jahres eine Verschärfung der Gesetze zur Kriminalisierung von Homosexualität. Bislang wurden gleichgeschlechtliche Beziehungen dort mit ein bis fünf Jahren Haft bestraft, nun drohen fünf bis zehn Jahre. Unter Strafe steht jetzt auch die »Förderung« oder Finanzierung solcher Beziehungen. Einem US-amerikanischen Medienbericht zufolge wurde die Kampagne für die Gesetzesverschärfung von religiösen Aktivist*innen aus den USA unterstützt. In Ghana, Kenia und Malawi gibt es ebenfalls Vorstöße für eine weitere, teils drastische Verschärfung queerfeindlicher Gesetze.&nbsp;</p><p>Im Fall von Uganda haben Recherchen von Wissenschaftler*innen belegt, dass diese Kampagnen oft von konservativen, überwiegend evangelikalen Christen aus den USA gefördert werden. Aber nicht nur sie befeuern den Kulturkampf gegen queere Rechte, sondern auch transnationale Netzwerke wie der World Congress of Families (WCF), der in den 1990er Jahren von US-amerikanischen und russischen Aktivist*innen für »Familienwerte« gegründet wurde. Über Jahre pflegte er enge Verbindungen zu russischen Akteuren, zur russisch-orthodoxen Kirche und zu staatlichen Stellen. Auf dem afrikanischen Kontinent ist der WCF unter anderem in Ghana, Kenia, Malawi, Nigeria, Südafrika und Uganda mit regionalen Konferenzen, Partnernetzwerken und Lobbyarbeit präsent. Einer Analyse des belgischen Politikwissenschaftlers Kristof Titeca zufolge nutzt Russland den Konflikt um LGBTI-Rechte auch, um mittels »traditioneller Werte« antiwestliche Allianzen zu stärken, und wirkt über seine enge Verflechtung mit dem WCF in gesellschaftspolitische Debatten afrikanischer Staaten hinein. Besonders sichtbar ist das in Ghana, wo die WCF-Konferenz von 2019 laut Recherchen von Medien und NGOs ein wichtiger Impulsgeber für das dortige queerfeindliche Gesetz war.&nbsp;</p><p>Eine US-amerikanische Organisation ist in den vergangenen Jahren besonders durch ihre Aktivitäten in Ghana, Kenia, Uganda und anderen afrikanischen Staaten aufgefallen: Family Watch International (FWI), ein kleiner Verband aus Arizona, der sich selbst als Hüter traditioneller Familienwerte und als Beschützer von Kindern darstellt und dafür auch innerhalb der Vereinten Nationen Lobbyarbeit betreibt. FWI-Präsidentin Sharon Slater ist Vorsitzende des UN Family Rights Caucus, einem konservativen Lobbynetzwerk im Umfeld der UNO. Dank dieser Position konnte sie gute Verbindungen zu führen den Politiker*innen verschiedener afrikanischer Staaten knüpfen. In Uganda war sie besonders erfolgreich. Am 4.April 2023 schrieb Janet Museveni, die First Lady Ugandas, auf X an ihre halbe Million Follower: »Ich hatte vor Kurzem die Ehre, mich mit Frau Sharon Slater zu treffen, der Präsidentin von Family Watch International.« Der Beitrag enthielt ein Foto, das Museveni neben Slater und einer kleinen Gruppe von Menschen auf den Stufen des State House in Entebbe, dem Amtssitz des Präsidenten, zeigt. In dem Thread hieß es weiter: »Wir sprachen darüber, wie wichtig es ist, die afrikanische Kultur und die Familienwerte vor aufkommenden Bedrohungen zu schützen, und ich brachte meine Sorge darüber zum Ausdruck, dass uns schädliche Praktiken wie Homosexualität aufgezwungen werden könnten.« Weniger als zwei Monate später unterzeichnete ihr Ehemann, Präsident Yoweri Museveni, eines der weltweit schärfsten Anti-LGBTI Gesetze. Eine zivilgesellschaftliche Gruppe hat in Uganda recherchiert, auf welchem Weg solche ultrakonservativen und religiösen US-Lobbygruppen auf die Gesetzgebung Einfluss nehmen. Die Namen der Gruppenmitglieder müssen aus Sicherheitsgründen anonym bleiben, denn ihr wichtigster Rechercheur hat einige Netzwerke religiöser Lobbyisten unterwandert. Slater sei seit einigen Jahren aktives Mitglied einer WhatsApp-Gruppe, zu der auch ugandische Abgeordnete gehören, berichtet er. Vor Parlamentsdebatten fragten diese bisweilen, was sie sagen sollten – und Slater gebe Antworten vor.&nbsp;</p><p>Ultrakonservative US-amerikanische Freikirchen lassen sich ihre Lobbyarbeit auf dem afrikanischen Kontinent einiges kosten. Laut einer Untersuchung des britischen Nachrichtenportals Open Democracy haben mehr als 20 christliche Gruppen aus den USA allein zwischen 2007 und 2020 mindestens 54 Millionen US Dollar, umgerechnet rund 46,6 Millionen Euro, in afrikanischen Ländern investiert. Fast die Hälfte davon floss demnach nach Uganda.&nbsp;</p><p>Doch gibt es auch christliche Gruppen, die Schutz für queere Menschen bieten. Die kenianische Pastorin Caroline Omolo gründete 2013 die Cosmopolitan Affirming Church und rief damit einen ausdrücklich christlich fundierten Safe Space für LGBTI+ ins Leben. »Weltweit wird die Religion als Argument gegen queere Menschen herangezogen«, begründet Omolo ihre Entscheidung, »wir wollen zeigen, dass die Kirche ganz im Gegenteil ein Schutzraum für queere Menschen sein kann«. Mittlerweile hat sie ihre Kirche in Gemeinschaft umbenannt, um nicht-christlichen Menschen zu signalisieren, dass sie ebenfalls will kommen sind. Auch in anderen afrikanischen Staaten gibt es neben zivilgesellschaftlichen Initiativen weitere christlich geprägte Zufluchtsräume für queere Menschen – und sogar ein ganzes Netzwerk. Die südafrikanische Organisation Inclusive &amp; Affirming Ministries (IAM) setzt sich in zahlreichen afrikanischen Ländern dafür ein, dass christliche Glaubensgemeinschaften inklusiv und respektvoll mit LGBTI+ umgehen, unter anderem in Kenia, Malawi, Namibia und Sambia.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Meldungen</category><category>Uganda</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1083</guid><pubDate>Sun, 28 Jun 2026 11:33:25 +0200</pubDate><title>USA: Frontalangriff per Präsidialdekret </title><link>https://www.queeramnesty.de/meldungen/detail/2026/usa-frontalangriff-per-praesidialdekret</link><description>Die Regierung unter Donald Trump verabschiedet seit 2025 immer wieder Gesetze und Maßnahmen, die trans* Personen in den USA das Leben schwer machen.  
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                        	Die Regierung unter Donald Trump verabschiedet seit 2025 immer wieder Gesetze und Maßnahmen, die trans* Personen in den USA das Leben schwer machen.  

                        	<![CDATA[<p><i>Aus Oakland von Arndt Peltner</i></p><p>Es zerreißt mir das Herz, das Gefühl zu haben, nicht mehr an den Ort zurückkehren zu können, aus dem ich komme.« Das sagt Lexie Bean, 35 Jahre alt, aufgewachsen in einer Kleinstadt im Mittleren Westen der USA. Die Multimedia-Künstlerin drehte zusammen mit Logan Rozos den Dokumentarfilm »What will I become?«, der auf der Berlinale 2026 den Amnesty-Filmpreis erhielt. Der Film setzt sich auf bewegende Weise mit dem Leben junger trans* Personen in den USA auseinander. Lexie Bean und Logan Rozos sind trans* – das verschafft der Dokumentation eine zusätzliche persönliche, aber auch eine brutal offene Ebene. Für diesen Artikel habe ich mit Lexie Bean und Logan Rozos, aber auch mit meiner 25-jährigen Nichte Torrey in Seattle und meinem 70-jährigen Bekannten Carl1 in Nordkalifornien gesprochen. Auch Torrey und Carl sind trans*. In allen Gesprächen wurde die Angst vor dem Ungewissen spürbar, vor dem, was in den USA unter Donald Trump gerade passiert und noch passieren könnte. Seit Trumps Wahlkampf 2024 und vor allem nach seinem Amtsantritt im Januar 2025 wandelte sich die Stimmung gegen trans* Personen in den USA. Auf seinem Weg zurück ins Weiße Haus wetterte Trump gegen DEI (Diversity, Equity and Inclusion, dt. Vielfalt, Gleichstellung und Inklusion). Auf seinen Massenveranstaltungen verbreitete er Unsinn wie: Ein Junge gehe morgens in die Schule und kehre nachmittags als Mädchen heim. Die Eltern seien beim »Transgenderirrsinn« nicht gefragt worden, behauptete der Republikaner. Tausende johlten ihm zu und forderten ein Ende dieser Politik. Und Trump lieferte. Schon am ersten Tag nach seiner Rückkehr ins Amt unterzeichnete er ein Dekret zur »Wiederherstellung der biologischen Wahrheit«, das Geschlecht als »unveränderliche biologische Einstufung einer Person und »als entweder männlich oder weiblich« definierte. So schaffte er die Anerkennung einer trans* Identität auf Bundesebene faktisch ab. Bei der Neuausstellung von Reisepässen oder amtlichen Dokumenten muss nun das »Geschlecht bei der Geburt« genannt werden. Richtlinien zum Schutz von LGBTI+ vor Diskriminierung wurden abgeschafft. Trans* Personen im US Militär mussten ihren Dienst quittieren. Kriegsminister Pete Hegseth meinte dazu nur salopp: »No dudes in dresses anymore«, »keine Typen in Kleidern mehr«. Neue Richtlinien des Bundes halten Schulen dazu an, die bevorzugten Pronomen und Namen von trans* Schüler*innen zu ignorieren und ihnen nur die Nutzung der Toiletten zu erlauben, die dem bei der Geburt festgelegten Geschlecht entsprechen. Schulen sind zudem verpflichtet, Eltern zu informieren, wenn ein Schüler oder eine Schülerin eine Änderung des Namens oder des Pronomens fordert. Trans* Frauen und Mädchen dürfen nicht länger an Sportgruppen für Frauen/Mädchen in Schulen teilnehmen, wenn diese Bundesmittel erhalten. Eine weitere Anordnung trifft die trans* Community heftig: Im Januar 2025 verbot Präsident Trump per Dekret die geschlechtsbestätigende Gesundheitsversorgung (»gender-affirming health care«) für Personen unter 19 Jahren. Solche Behandlungen seien weder sicher noch wirksam, hieß es zur Begründung. Das führte in Krankenhäusern im ganzen Land quasi zum Ende solcher Behandlungen. Auf den offiziellen Webseiten der Regierung wurden zudem Verweise auf »trans*« entfernt und Daten zur HIV-Behandlung sowie zur psychischen Gesundheit von LGBTI+ gelöscht.&nbsp;</p><p>Seit Januar 2025 wurden in den USA 1.793 Gesetzentwürfe in die Parlamente der Bundesstaaten und auf Bundesebene eingebracht, die das Leben von trans* Personen negativ beeinflussen können. 165 davon wurden bereits angenommen, nur wenige abgeschmettert. Hunderte weitere sind noch »in Arbeit«. Der Frontalangriff auf trans* Personen in den USA sei »eine Frage des Überlebens«, stellte die trans* Aktivistin und Bürgerrechtsanwältin Alejandra Caraballo fest. »Und dieses Überleben ist unglaublich schwer geworden.«</p><p>Carl ist ebenfalls beunruhigt: »Ich habe Geld, bin alt und kann mich zurückziehen, das ist ein Privileg. Aber ich mache mir große Sorgen um junge Menschen, die gerade erst erwachsen werden, kein Geld und sich geoutet oder erst kürzlich ihre Geschlechtsangleichung abgeschlossen haben.« Auch für ihn war der Weg nicht leicht. Er kommt aus einer wohlhabenden Familie in Kalifornien. Bis er 40 war, wurde von ihm erwartet, dass er zu Familienanlässen ein Kleid trägt. Als er sich vor fast 30 Jahren als Mann definierte, lehnten das viele in seiner Familie ab. Seine Mutter sprach ihn bis zu ihrem Tod mit seinem weiblichen Geburtsnamen an. Aber trans* Personen hätten es auch in der schwulen Community schwer gehabt, sagt Carl. »Dort herrschten Vorurteile. Die Leute hatten Angst, Freund*innen zu verlieren. Und Freund*innen zu haben, war wichtig, wenn man von der Familie verstoßen wurde.« Filmemacherin Lexie machte ähnliche Erfahrungen: »Viele Freund*innen, vor allem viele meiner lesbischen Freundinnen, wussten nicht, wie sie mit meiner Transition umgehen sollten. Auch meine Familie hatte damit zu kämpfen. All das und die sich erheblich verschlechternde Politik führten dazu, dass ich das Gefühl hatte, eine Last zu sein und nicht geliebt werden zu können. Ich hatte Mühe, mich selbst vom Gegenteil zu überzeugen.« Gemeinschaft sei wichtig, meint auch Torrey. »Menschen um mich zu haben, die ähnlich empfinden wie ich, hilft mir, die erdrückende Last etwas zu mildern.« Torrey lebt mittlerweile in Seattle. Aufgewachsen in einer Kleinstadt in Südkalifornien, war sie an der High School Zeuge, wie zwei trans* Jugendliche gemobbt wurden. Torrey wartete, bis sie zum Studium nach Seattle kam. »Was es mir damals leichter machte, mich zu outen, war, dass ich zumindest in medizinischen Belangen erhebliche Unterstützung der Universität erhielt. So konnte ich medizinische Versorgung in Anspruch nehmen.« Lexie, Logan, Torrey und Carl sind Erwachsene. Sie leben in einem Land, in dem sie täglich angefeindet und verunglimpft werden, in dem ihre Selbstbestimmung eingeschränkt wird und sie überlegen müssen, in welchen Bundesstaat sie sicher reisen können. Sie alle haben Diskriminierung erlebt, zum Teil auch physische und psychische Gewalt. »Ich bin mir nicht sicher, wo das Land, in dem ich lebe, in fünf Jahren stehen wird«, meint Logan Rozos. »Wir leben in einer Zeit, in der wir uns einer großen Herausforderung stellen müssen – politisch, ethisch, als Bürger*innen. Ich hoffe, dass ich das schaffe.«&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Meldungen</category><category>USA</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1082</guid><pubDate>Sun, 28 Jun 2026 11:20:28 +0200</pubDate><title>Ungarn: Vorsichtig optimistisch</title><link>https://www.queeramnesty.de/meldungen/detail/2026/ungarn-vorsichtig-optimistisch</link><description>Unter der Regierung von Viktor Orbán wurden queere Menschen in Ungarn entrechtet. Nach dem Machtwechsel besteht Hoffnung, dass sie wieder gleichberechtigte Bürger*innen werden. Vorerst bleiben Zweifel.  
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                        	Unter der Regierung von Viktor Orbán wurden queere Menschen in Ungarn entrechtet. Nach dem Machtwechsel besteht Hoffnung, dass sie wieder gleichberechtigte Bürger*innen werden. Vorerst bleiben Zweifel.  

                        	<![CDATA[<p><i>Von Keno Verseck</i></p><p>Ibolya Oláh wollte das Lied nie wieder singen. Doch nach der Abwahl der Regierung wurde es zum Symbol der Befreiung und des Wandels. Fast jede*r in Ungarn kennt die 48 jährige Popsängerin mit der rauen Stimme, die Romni ist und lesbisch. Sie stammt aus armen Verhältnissen, wuchs in einem Kinderheim auf. Als sie im Jahr 2005 an einem Feiertag in Budapest das melancholisch-patriotische Lied »Es gibt ein Land, Ungarn« gesungen hatte, war ihr eine Welle des Hasses entgegengeschlagen. Der Vorwurf: Als Romni und Lesbe dürfe sie das Lied nicht singen. Später erklärte sie, sie sei die ständigen Drohungen leid und werde es nicht mehr vortragen. Dann kam der 9.Mai 2026: Ibolya Oláh stand auf den Stufen vor dem Eingang des ungarischen Parlaments, als die neuen Abgeordneten aus ihrer konstituierenden Sitzung kamen. Der neue Ministerpräsident Péter Magyar war vereidigt, die Ära von Viktor Orbán nach 16 Jahren beendet. Einen Monat zuvor war der autoritäre und nationalistische Ministerpräsident abgewählt worden, die oppositionelle Tisza-Partei hatte die Wahl gewonnen. Nun sollte es eine öffentliche Feier auf dem Parlamentsplatz geben. Zum Auftakt hatte Magyar die Sängerin gebeten, »Es gibt ein Land, Ungarn« zu singen. Als die ersten Takte erklangen, strömten Tausende Menschen vor den Eingang des Parlaments – dorthin, wo Ibolya Oláh sang. Am Ende des Liedes umarmte Magyar die Sängerin. Später überschrieb er eine in den sozialen Medien geteilte Videoaufnahme der Szene mit den Worten: »Als die Gräben zwischen den Ungarn symbolisch und praktisch zugeschüttet wurden.« Für Millionen Ungarn war dieser Augenblick etwas Besonderes – vor allem für die LGBTI-Gemeinschaft. Dávid Vig, der Direktor von Amnesty International Ungarn, ist Teil von ihr. Er sagt: »Dass die offen lesbische Roma-Sängerin Ibolya Oláh nach der konstituierenden Sitzung des Parlaments singen konnte, war bewegend und beispielhaft. Ebenso, dass Magyar in seiner ersten Rede als Ministerpräsident die zuvor vom Staat verfolgten Menschen um Verzeihung bat.«&nbsp;</p><p>Tatsächlich hatten es queere Menschen in keinem anderen EU-Land in den vergangenen anderthalb Jahrzehnten so schwer wie in Ungarn unter Orbán. Zwar gibt es in vielen europäischen Ländern gesellschaftliche Vorurteile gegen sie, doch in Ungarn war Hass gegen alles Queere Staatspolitik. Schon bald nach dem Machtantritt im April 2010 begann Orbáns Regierung gegen Schwule und Lesben zu hetzen. Das prominenteste Opfer war Róbert Alföldi, ehemals Intendant des Nationaltheaters, der sich geoutet hatte. Im Jahr 2013 sagte der damalige oberste Kulturbeamte Ungarns, Imre Kerényi, es solle im Theater »nicht mehr um Schwuchteln gehen, sondern um Liebe, Ehre und Treue«. Der enge Orbán-Freund László Kövér, langjähriger Parlamentspräsident und formal die Nummer zwei im Staat, ging mit besonders hasserfüllten Aussagen in die ungarische Geschichte ein. 2019 plädierte er dafür, LGBTI+ als minderwertig einzustufen: »Ein normaler Homosexueller versucht, sich an die Weltordnung anzupassen, indem er sich nicht unbedingt für gleichrangig hält.« Eine neue Qualität erreichten Hass und Ausgrenzung von oben im Herbst 2020. Damals zog Orbán zum ersten Mal offen eine Verbindungslinie zwischen Homosexualität und Pädophilie: »Ungarn ist hinsichtlich der Homosexualität ein tolerantes, ein geduldiges Land. Doch gibt es eine rote Linie, die man nicht über schreiten darf: Lasst unsere Kinder zufrieden!« Diese verbale Kriminalisierung wurde fortan ein inoffizielles Motto und schlug sich in mehreren Gesetzen nieder. So wurde die Verfassung um den Zusatz ergänzt: »Die Mutter ist eine Frau, der Vater ist ein Mann.« Damit wurde gleichgeschlechtlichen Paaren in Ungarn das Adoptionsrecht entzogen. Seit 2020 gilt zudem ein Gesetz, das es trans* Personen unmöglich macht, amtlich ihr Geschlecht anzugleichen. Im Sommer 2021 trat das berüchtigte Kinderschutzgesetz in Kraft, das Passagen zum »Schutz von Minderjährigen vor homosexueller Propaganda« enthielt. Die sehr weit gefassten Formulierungen verboten, jegliche Art von LGBTI-Inhalten und -Symbolen für Minderjährige öffentlich zugänglich zu machen.&nbsp;</p><p>Wie ernst die Orbán-Regierung es meinte, zeigte sich 2023, als ein Budapester Buchladen rund 30.000 Euro Geldstrafe zahlen sollte, weil er eine LGBTI-Graphic-Novel für Jugendliche nicht verhüllt hatte. Nach einem langwierigen Gerichtsverfahren wurde die Geldstrafe Anfang 2025 zurückgenommen. Im April 2026 erklärte der Europäische Gerichtshof das Kinderschutzgesetz schließlich für rechtswidrig. Auf dem Höhepunkt ihrer anti-queeren Politik verbot die Orbán-Regierung 2025 Pride-Paraden. Das entfachte massiven Widerstand weit über die LGBTI-Community hinaus. Als sich im Juni 2025 trotz Verbots mehr als 200.000 Menschen zur Pride versammelten, war dies eine der größten Protestkundgebungen in der ungarischen Geschichte. Anfangs erwog die Orbán-Regierung, Teilnehmer per Gesichtserkennung zu identifizieren und anzuklagen, dann ließ sie den Plan aber fallen. Stattdessen wurde ein Strafverfahren gegen den Organisator der Demonstration eingeleitet, den Budapester Bürgermeister Gergely Karácsony. Ähnlich erging es später auch dem Organisator einer Pride in der südungarischen Stadt Pécs, dem schwulen Roma-Aktivisten Géza Buzás-Hábel. Im März 2026 wurden beide Verfahren jedoch an das Verfassungsgericht verwiesen, Anfang Juni wurden sie komplett eingestellt.&nbsp;</p><p>Dávid Vig zieht nach 16 Jahren Orbán eine schmerzliche Bilanz: »Es war eine Zeit der schrittweisen Entrechtung. Als 2025 die Pride verboten wurde, hatte ich das Ge fühl, dass uns nur noch ein Hauch von Verhältnissen wie in Russland oder in der Türkei trennt.« Wenn er über den neuen, konservativen Regierungschef spricht, ist Vig optimistisch, aber vorsichtig. »Magyar hat sich 2025 nicht für die Pride ein gesetzt, sprach sich aber auch nicht dagegen aus. Als er in seiner Siegesrede in der Wahlnacht am 12.April sagte, dass er ›ein Ungarn aufbauen will, in dem jeder den liebt, den er will‹, waren viele von uns erleichtert. Aber die diskriminierenden Gesetze und Regelungen Orbáns sind noch in Kraft. Die Frage ist, ob der politische Mut vorhanden sein wird, sie nach und nach zurückzunehmen.« Das betrifft so absurde Bestimmungen wie das Verbot, das Fach Gender-Studien an Universitäten zu lehren, und das Verbot, das Geburtsgeschlecht in amtlichen Dokumenten zu ändern, aber beispielsweise auch den Verfassungsartikel, der eine Ehe nur als Institution zwischen Mann und Frau festlegt. »In den bisherigen Vorschlägen der neuen Regierungspartei zu einer Verfassungsänderung ist nicht vorgesehen, diese Regelungen abzuschaffen«, sagt Vig. »Ich hoffe, dass das dennoch kommt.«</p>]]></content:encoded><category>Meldungen</category><category>Ungarn</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1081</guid><pubDate>Sun, 28 Jun 2026 10:45:25 +0200</pubDate><title>Afghanistan: »Schweigen tötet«</title><link>https://www.queeramnesty.de/meldungen/detail/2026/afghanistan-schweigen-toetet</link><description>Queere Menschen in Afghanistan werden von den regierenden Taliban systematisch verfolgt. Drei Betroffene berichten über ihr Leben in Angst, aber auch über ihren Aktivismus.</description><content:encoded>
                        	Queere Menschen in Afghanistan werden von den regierenden Taliban systematisch verfolgt. Drei Betroffene berichten über ihr Leben in Angst, aber auch über ihren Aktivismus.
                        	<![CDATA[<h2>»ANGST WURDE MEIN SCHATTEN«&nbsp;</h2><p>Idris, 19 Jahre, in afghanischer Haft gefoltert&nbsp;</p><p>Idris ist mein Name. Ich bin queer und lebe seit meiner Abschiebung aus Iran ohne ein Zuhause in Herat. Ich schlafe in Moscheen oder dort, wo mich niemand findet. Ich habe keine Arbeit, keine Sicherheit. Die Taliban nahmen mich im Sommer 2022 fest, ein Jahr nachdem sie die Macht übernommen hatten. Ich war damals 15. Vielleicht hat mich jemand angezeigt, vielleicht haben sie mich einfach als homosexuell erkannt. Sie hielten mich vier Tage lang gefangen, schlugen mich. Jede Nacht fürchtete ich, sie würden mich vergewaltigen. Und dann taten sie es. Mehrere Männer. Als ich freikam, konnte ich nicht mehr selbstständig gehen. Zwei Personen mussten mich stützen. Die Taliban drohten mir zum Abschied, wenn sie mich noch einmal fänden oder etwas von mir hörten, würde ich nicht mit dem Leben davonkommen. Seitdem leide ich unter Panikattacken und möchte sterben. Schon in meiner Kindheit begann die Angst. Ich merkte früh, dass ich anders bin. Zu Hause wurde ich geschlagen, beschimpft und gedemütigt, weil ich mich mädchenhaft verhielt und manchmal schminkte. Ich sei ein Schandfleck, hieß es dann. Als ich älter wurde, folgte mir die Gewalt auch auf die Straße. Pöbeleien, Anzüglichkeiten, Angriffe. Angst wurde mein Schatten. Nach meiner Entlassung aus der Haft floh ich nach Iran. Ich überquerte illegal die Grenze, arbeitete für wenig Geld und lebte in ständiger Angst vor der Polizei. 2025 wurde ich festgenommen und nach Afghanistan abgeschoben – obwohl mir hier wieder Folter droht. Ich lebe von Spenden und meide die Straße. Ich habe mehrmals versucht, mir das Leben zu nehmen. Und trotzdem habe ich die Hoffnung noch nicht ganz aufgegeben. Ich träume von einem kleinen Zuhause, ehrlicher Arbeit und einem Leben ohne Angst, egal wo.&nbsp;</p><h2>»UNTER EINER ANDEREN IDENTITÄT«&nbsp;</h2><p>Ada, 20 Jahre, in pakistanischer Flüchtlingsunterkunft sexuell erpresst&nbsp;</p><p>Ich nenne mich Ada und habe es geschafft, das zweite Mal nach Islamabad auszureisen. Ich habe ein temporäres Visum für eine medizinische Behandlung, weil ich in Afghanistan im Gefängnis massive Gewalt erlebt habe. Ich bin eine afghanische trans* Frau und wuchs in einer gebildeten Familie in Mazar-i-Sharif auf. Meine Eltern waren Ingenieur*innen und ich ihr einziges Kind. Mit neun Jahren merkte ich, dass ich mich nicht als Junge fühlte. Ich war sehr gut in der Schule, aber das schützte mich nicht vor dem Stigma. Ich war die gemiedene Außenseiterin und begann schließlich, meinen Ausschluss politisch zu benennen und Queer-Sein zu verteidigen. Das gab mir Kraft. Meine Eltern unterstützten mich. Doch mit der Rückkehr der Taliban wurde diese Haltung lebensgefährlich. Sie lauerten mir auf und bedrohten mich mit dem Tod. Mein Vater verkaufte einen Teil des Hausrats, um meine Flucht zu ermöglichen. Im März 2024 floh ich mit einem Visum nach Pakistan. In Islamabad nahm mich eine Hilfsorganisation auf. Dort wurde ich von dem pakistanischen Direktor sexuell belästigt. Als ich mich weigerte, Sex mit ihm zu haben, wurde ich vor die Tür gesetzt. Ich schlief in Parks, ohne Decke, ohne Essen. Im November 2025 wurde ich von der pakistanischen Polizei aufgegriffen und direkt abgeschoben. Aus Angst als queere Person geoutet zu werden, erwarb ich einen falschen Pass und lebte unter einer anderen Identität in meinem Heimatland. Am 14.Februar wurde ich von der Taliban aufgegriffen. Sie schlugen mich bei der Vernehmung mit Ketten und folterten mich wegen meiner »Perversion« mit elektrischen Drähten. Meine Familie konnte mich schließlich aus der Haft herausholen. Am 26. Februar konnte ich mit meiner 70-jährigen Mutter nach Pakistan ausreisen. Ich träume davon, Modedesign zu studieren und frei zu sein. Ich will einfach in einem sicheren Land leben, ohne Angst, ohne Verstecken, ohne jeden Tag an den drohenden Tod zu denken.&nbsp;</p><h2>»ALLES BRACH WEG«&nbsp;</h2><p>Dayana Daneshwar, 19 Jahre, Queer-Aktivistin im deutschen Exil&nbsp;</p><p>Ich heiße Dayana Daneshwar und lebe heute in Deutschland. Aufgewachsen bin ich in Afghanistan, in einer streng religiösen Familie, in der es keinen Platz für meine Identität gab. Ich bin eine trans* Frau. Für meine Familie war ich immer Yasir – ein Junge, der funktionieren sollte. Doch meine Seele war Dayana. Schon als Kind wusste ich, dass ich anders bin, auch wenn mir die Worte dafür fehlten. Mit 13 moderierte ich eine Radiosendung für Kinder und Jugendliche. Es war eine der wenigen Zeiten, in denen ich mich frei fühlte. Mit 14 erkannte ich, dass ich eine Frau bin. Als die Taliban ein Jahr später, im August 2021, an die Macht kamen, wurde der Sender geschlossen. Von einem Augenblick zum anderen brach alles weg: meine Stimme, meine Hoffnung, meine Zukunft. Unter den Taliban lebte ich in ständiger Angst. Menschen aus meiner Umgebung wurden bedroht, auch meine Familie erhielt Warnungen. Meinem Bruder wurde gesagt, ich würde verhaftet oder getötet, wenn ich mit queeren Menschen gesehen würde. Selbst der Weg zum Bäcker war gefährlich. Im Mai 2024 floh ich in Männerkleidung aus Afghanistan. An jedem Kontrollpunkt hatte ich Panik. Acht Monate lebte ich in Pakistan in Unsicherheit, bis ich im Dezember 2024 nach Deutschland weiterreisen konnte. Heute bin ich körperlich in Sicherheit, aber die Wunden sitzen tief. Meine Familie schweigt mich weiterhin tot, nur meine Mutter spricht mit mir. Aber ich bin zum ersten Mal ohne Angst vor Verhaftung oder Tod. Ich nutze diese Freiheit. Ich protestiere, ich spreche öffentlich, ich kämpfe gegen Genderapartheid. Schweigen tötet. Queere Menschen in Afghanistan gehören zu den am stärksten Verfolgten. Jeder Mensch hat das Recht auf ein würdiges und freies Leben.</p><h2>QUEERS IN AFGHANISTAN&nbsp;</h2><p>Seit der Machtübernahme der Taliban im August 2021 sind queere Menschen (LGBTI+) in Afghanistan systematischer Verfolgung ausgesetzt. Die Taliban verleugnen und kriminalisieren gleichgeschlechtliche Beziehungen und vielfältige Geschlechtsidentitäten. Die Strafen reichen von Auspeitschung und Inhaftierung bis hin zu Vergewaltigung, Folter und Todesstrafe. Menschenrechtsorganisationen dokumentieren willkürliche Festnahmen, sexualisierte Gewalt, Erpressung und Einschüchterung durch die Taliban und ihnen nahestehende Personen. Sexualisierte Übergriffe – häufig in Haft oder an Kontrollpunkten verübt – werden gezielt als Mittel der Demütigung und Kontrolle eingesetzt, ins besondere gegen trans* Frauen und schwule Männer. Viele queere Menschen erfahren Gewalt außerdem in den eigenen Familien und Gemeinschaften, darunter Schläge, erzwungene Isolation und Zwangsverheiratungen. Aus Angst leben viele im Verborgenen und verlieren den Zugang zu Bildung, Arbeit, Gesundheitsversorgung und Ernährungssicherheit; schwere psychische Folgeerkrankungen sind weit verbreitet. Selbst Flucht bedeutet selten Sicherheit. Queere Afghan*innen stoßen auf geschlossene Grenzen, Kriminalisierung in Nachbarstaaten und Abschiebungen trotz bekannter Gefahren. Der Internationale Strafgerichtshof hat aufgrund geschlechtsspezifischer Verfolgung von Frauen, Mädchen und queeren Menschen in zwei Fällen Haftbefehle wegen des Verbrechens gegen die Menschlichkeit erlassen.&nbsp;</p><p>Protokolle: Sabine Küper-Büsch</p>]]></content:encoded><category>Meldungen</category><category>Afghanistan</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1080</guid><pubDate>Sun, 28 Jun 2026 10:15:59 +0200</pubDate><title>Deutschland: Zu wenig Schutz</title><link>https://www.queeramnesty.de/meldungen/detail/2026/zu-wenig-schutz</link><description>Das internationale, das europäische und das deutsche Recht zum Schutz geflüchteter 
Menschen erkennen die Verfolgung von LGBTI+ grundsätzlich als asylrelevant an. 
Aber die Realität sieht anders aus. </description><content:encoded>
                        	Das internationale, das europäische und das deutsche Recht zum Schutz geflüchteter 
Menschen erkennen die Verfolgung von LGBTI+ grundsätzlich als asylrelevant an. 
Aber die Realität sieht anders aus. 
                        	<![CDATA[<p><i>Von Christian Jakob</i></p><p>In Zweidritteln aller Länder weltweit waren gleichgeschlechtliche sexuelle Beziehungen 1990 strafbar, in einem Drittel sind sie es bis heute. In zwölf Staaten ist die Todesstrafe für gleichgeschlechtliche Handlungen noch immer zwingend oder möglich. In 18 Ländern wie Tansania droht Lesben und Schwulen lebenslange Haft, in Malaysia etwa die Auspeitschung. Es sind erschreckende Angaben, die der Weltverband der Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans* und Intergeschlechtlichen (ILGA) bereithält. Die Verfolgung von LGBTI+ zählt zu den Mobilisierungsthemen der globalen autoritären Bewegungen. In autokratisch regierten Ländern wird mit einer harten Gangart gegen diese Bevölkerungsgruppe nationalistische Stimmung gemacht. Nach dem Überfall auf die Ukraine 2022 weitete Russland das Verbot von LGBTI »Propaganda« aus, verbot rechtliche und medizinische Geschlechtsangleichungen für trans* Personen und stufte die »internationale LGBT-Bewegung« als »extremistische Organisation« ein. Das internationale, das europäische und das deutsche Recht zum Schutz geflüchteter Menschen erkennen die Verfolgung in diesem Zusammenhang grundsätzlich als asylrelevant an. Sie garantieren prinzipiell einen Schutzanspruch für Verfolgung wegen sexueller Orientierung, Geschlechtsidentität oder Geschlechtsmerkmalen. In der Genfer Flüchtlingskonvention ist dies als Verfolgung wegen »Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe« gefasst. Die EU-Grundrechtecharta verbietet die Diskriminierung wegen sexueller Orientierung. Und auch das deutsche Asylgesetz kennt die Verfolgung als »bestimmte soziale Gruppe« mit Blick auf die sexuelle Orientierung.&nbsp;</p><p>Doch was diese Normen konkret bedeuten, ist seit jeher umkämpft. Bekannt wurde der Fall der lesbischen Iranerin Samira Ghorbani Danesh. Sie floh 2009 nach Deutschland und beantragte Asyl. Im Iran steht auf homosexuelle Handlungen die Todesstrafe. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) lehnte Daneshs Antrag dennoch ab: Die homosexuelle »Veranlagung als solche« sei im Iran nicht strafbar. Und das Leben Homosexueller sei »unproblematisch, falls diese nicht mit ihren Neigungen auf der Straße provozieren«, heißt es im Bescheid der Behörde. Sie könne so »ein Leben im Schatten des Rechts« führen. Diese als »Verhaltensprognose« oder »Diskretionserwartung« bekannte Argumentation war typisch für staatliche Versuche, Schutzansprüche von LGBTI+ abzuwehren. Ein zentraler Punkt war die Frage, wie diese ihre sexuelle Orientierung nachzuweisen haben. Auf unterschiedliche Weise versuchten Behörden, sie dabei der Lüge zu überführen. »Wie oft hatten Sie mit Ihrem Freund Geschlechtsverkehr?« und »Wie haben Sie den Verkehr empfunden?« wollte das BAMF etwa 2016 von einem Asylbewerber aus Pakistan wissen. »Für viele ist es nicht möglich, so offen darüber zu sprechen«, sagt die Asylexpertin Nina Alizadeh Marandi von Amnesty Deutschland. »Es gehörte oft zur Überlebensstrategie, die Sexualität verheimlichen zu müssen.« Sie spricht von einem »erzwungenen Coming Out«. Hinzu komme oft die Sorge, dass Informationen an das Herkunftsland weitergegeben werden und die Familie in Gefahr sei. »Bis heute«, kritisiert Alizadeh Marandi, würden »Asylanhörungen oft nicht diskriminierungs- und kultursensibel durchgeführt, obwohl nur das, was dabei vorgebracht wird, als Entscheidungsgrundlage dient.« Andere EU-Staaten gingen weiter. Tschechien setzte auf »phallometrische Tests«, bei denen man Geflüchteten heterosexuelle Pornofilme zeigte und dabei den Blutfluss zum Penis maß. Ungarn ließ Psycholog*innen Persönlichkeitstests durchführen. In Österreich taxierten Beamte nach Augenmaß. Der Asylantrag eines schwulen Afghanen in Wien wurde 2018 mit dem Satz abgelehnt: »Weder Ihr Gang, Ihr Gehabe oder Ihre Bekleidung haben auch nur annähernd darauf hin gedeutet, dass Sie homosexuell sein könnten.</p><p>&nbsp;Gegen dieses entwürdigende Vorgehen mobilisierte die LGBTI-Bewegung – mit Erfolg. Europäische Urteile verbesserten die Lage im Asylverfahren in den vergangenen Jahren deutlich: 2013 entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH), es könne nicht erwartet werden, dass Geflüchtete ihre Homosexualität in ihrem Herkunftsland geheim hielten oder Zurückhaltung übten, um eine Verfolgung zu vermeiden. Doch erst nach dem Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung von 2022 wies das Bundesinnenministerium das BAMF offiziell an, »immer davon auszugehen, dass die sexuelle Orientierung oder geschlechtliche Identität offen gelebt wird«. 2014 und 2018 entschied der EuGH, Behörden dürften keine intimen Details verlangen, »Tests«, Pornos oder anderweitig entwürdigende Befragungen seien unzulässig. Tests zur Homosexualität beträfen »die intimsten Lebensbereiche des Asylbewerbers«. Zwar ist es den Behörden in der EU erlaubt, Angaben zur sexuellen Orientierung zu überprüfen, doch müssen dabei Menschenwürde und Privatsphäre geachtet werden. Die Rechtsprechung entwickelte sich weiter, sodass heute Geschlechtsidentität ebenso geschützt ist wie sexuelle Orientierung. Das Verfahren bleibt jedoch oft langwierig. Wie viele Menschen eine Verfolgung als LGBTI+ für einen Asylantrag geltend machen, wird nicht erfasst. Die Entscheidungen des BAMF zu Schutzansprüchen wegen sexueller Orientierung seien »häufig so mangelhaft, dass Verwaltungsgerichte angerufen werden müssen«, sagt die Amnesty Expertin Nina Alizadeh Marandi.&nbsp;</p><p>Zu den folgenreichsten Entwicklungen, die die Schutzansprüche von LGBTI+ untergraben, zählt die Einstufung von Staaten als sichere Herkunftsländer. Menschen aus solchen Staaten können nur unter erschwerten Bedingungen Asylanträge stellen, denn die Behörden gehen davon aus, dass es in diesen Staaten keine asylrelevante Verfolgung gibt. Anträge werden deshalb regelmäßig als »offen sichtlich unbegründet« abgelehnt, Möglichkeiten zu Widerspruch und Klage sind eingeschränkt. Die Versuche der Bundesregierung, Algerien, Marokko und Tunesien als sichere Herkunftsländer einzustufen, scheiterten zwar im Bundesrat. Im Februar 2026 beschloss die EU aber eine asylrechtliche Liste sicherer Herkunftsländer, auf der unter anderem Tunesien, Marokko, Bangladesch und Ägypten stehen. Mehr als 50 Menschenrechtsorganisationen kritisierten dies, unter anderem mit Verweis auf die Verfolgung von LGBTI+ in Marokko. Sorge bereitet vielen das neue EU Asylsystem GEAS. Für bestimmte Gruppen von Antragsteller*innen sieht es Schnellverfahren in haftähnlichen Zentren vor. Dazu gehört vorab ein »Screening-Verfahren«, bei dem es auch um besondere Schutzbedarfe geht. Dafür zuständig ist die Polizei. Für viele LGBTI Schutzsuchende sei das »eine Katastrophe«, sagt Alva Träbert vom LSVD+-Verband Queere Vielfalt. »So geschult und sensibilisiert die Polizist*innen auch sein mögen: Viele queere Schutzsuchende werden sich niemals der Polizei gegen über outen, da sie diese in ihren Herkunftsländern in erster Linie als Verfolgerin erlebt haben.« Mehr als 80 Prozent der Asylsuchenden in Deutschland kommen aus Ländern, die Queer-Sein kriminalisieren, sagt Träbert. Die Regelung werde die Schutzbedarfserkennung »regelmäßig scheitern« lassen. Das habe schwere Folgen für die Weiterversorgung der Asylsuchenden, aber auch für das Asylverfahren selbst.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Meldungen</category><category>Deutschland </category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1079</guid><pubDate>Sun, 28 Jun 2026 09:38:39 +0200</pubDate><title>Deutschland: Sichtbar bleiben</title><link>https://www.queeramnesty.de/meldungen/detail/2026/sichtbar-bleiben</link><description>Queere Menschen erfahren auch in Deutschland Gewalt. Zugleich streicht der Staat in diesem Bereich Geld für Jugend- und Bildungsarbeit. </description><content:encoded>
                        	Queere Menschen erfahren auch in Deutschland Gewalt. Zugleich streicht der Staat in diesem Bereich Geld für Jugend- und Bildungsarbeit. 
                        	<![CDATA[<p><i>Aus Mühlhausen/Thüringen und Berlin von Harriet Wolff</i></p><p>Das hier ist nicht Berlin«, sagt Luis Ahner, »hier in Mühlhausen kennt gefühlt jede und jeder alle.« Ahner, 20 Jahre, hat vor drei Jahren – anfangs noch im Alleingang – die einzig offen queere Einrichtung der Kleinstadt gegründet: das Queere Zentrum. In Mühlhausen/Thüringen, rund 55 Kilometer von Erfurt entfernt, leben rund 36.000 Menschen. »Ich dachte mir, wenn ein Teil der Gesellschaft so rückständig drauf ist, müssen wir besonders auf dem Land hier in Ostdeutschland dagegenhalten!«, erzählt Ahner. Unverhohlene Queerfeindlichkeit nehme »heftig zu in letzter Zeit, wir brauchen Stärke und Vernetzung«. Zugleich gebe es in Mühlhausen aber auch viele Menschen, die die Initiative von Anfang an begleiteten und ermutigten. Ahner macht eine Ausbildung in Intensivpflege und ist Mitglied im Kreisvorstand der Linken im Unstrut-Hainich Kreis, ist nicht-binär und nutzt die Pronomen dey/demm, eine Eindeutschung des englischen, geschlechtsneutralen they. Für Ahner ist es aber auch ok, wenn dey als Mann angesprochen wird. »Ich will die Menschen da erreichen, wo sie noch ansprechbar sind«, sagt Ahner. »Wenn ich immer gleich ein Fass aufmache wegen falscher Ansprache, kann es schnell vorbei sein mit Kontakten. Und die brauchen wir hier, wir brauchen mehr Sichtbarkeit, mehr Verständnis.« Was bedeutet Queerness? »Queer heißt für mich, dass sich alle Sexualitäten zugehörig fühlen können.« Gerade Ahners Generation spreche das oft mehr an als die klare LGBTI-Zuordnung. »Und bei meiner Generation müssen wir ansetzen, um zu mehr Toleranz und weniger Unwissen über queere Menschen zu kommen.« Nur so komme man einer Gesellschaft ohne Hass und Gewalt gegen unterschiedliche Identitäten näher. &nbsp;</p><p>Zum engeren Kreis des Queeren Zentrums gehören zehn bis 15 Menschen, die sich ein- bis zweimal im Monat an verschiedenen Orten treffen, denn für eigene Räumlichkeiten fehlt das Geld. Ein Treffpunkt ist das Jugendhilfeprojekt Boje des Evangelischen Kirchenkreises Mühlhausen. »Wir leben hier Offenheit«, sagt Boje-Leiterin Judith Vockrodt-Reich. »Das kann auch bedeuten, unsichere, anfangs manchmal intolerante Eltern für verschiedene Geschlechter zu sensibilisieren. Die Jugendlichen empfinde ich dagegen als sehr offen.« Das Queere Zentrum hätte gern einen festen Ort, dafür fehlt aber bislang der politische Wille, »da würden wir uns von der Stadtverwaltung, zu der wir alles in allem einen guten Draht haben, noch mehr wünschen«, sagt Ahner. Mühlhausen hat seit 14 Jahren einen SPD-Oberbürgermeister, doch sitzen derzeit auch sieben AfD-Politiker*innen im Stadtrat. Einer von ihnen, Ronny Poppner, schrieb in einem Facebook-Post: »Geht arbeiten, dann vergehen eure kranken Neigungen!« Daraufhin zeigten der Evangelische Kirchenkreis und das Queere Zentrum den AfD-Stadtrat wegen queerfeindlicher Äußerungen an. Wegen Anfeindungen und Bedrohungen im Netz, aber auch auf der Straße, entschied die Gruppe, dass nur Ahner mit den Medien spricht, damit Rechtsextreme nur einen Namen und ein Gesicht mit dem Queeren Zentrum in Verbindung bringen. Ahner hat sich daran gewöhnt, regelmäßig beleidigt zu werden. »Das ist kein schönes Gefühl, aber für mehr Sicherheit der anderen nehme ich das in Kauf.« Doch leider würden auch Familienmitglieder auf Online-Plattformen angefeindet. »Die Grenzen des offen Sagbaren haben sich eindeutig zuungunsten des queeren Spektrums verschoben.« Ahners Adresse im Melderegister ist gesperrt, so ist sie nicht so leicht in Erfahrung zu bringen. Zu körperlichen Über griffen ist es noch nicht gekommen. Vorsichtig ist Ahner dennoch: »Ich kann Judo und Kampfsport, ich weiß mich zu verteidigen.« Die Amadeu Antonio Stiftung weist in ihrem aktuellen »Sicherheitsreport zu Angriffen auf Demokratieprojekte« darauf hin, dass rechtsextreme Akteur*innen »zunehmend koordiniert« vorgehen. Das »Feindbild Zivilgesellschaft« werde als politisch gesteuert, demokratisch illegitim oder als gegen »die Bürger« gerichtet dargestellt. Das wird »flankiert von Gewalt und Bedrohung als Eskalationsmittel«, heißt es in dem Bericht. Den organisatorischen Kern des Queeren Zentrums bilden drei Personen, alle engagieren sich ehrenamtlich, neben ihrer Ausbildung oder Berufstätigkeit. »Menschen finden, Strukturen schaffen, einfach machen«, sei ihr Ziel, sagt Ahner.&nbsp;</p><p>Im Sommer 2025 organisierte das Queere Zentrum den allerersten Christopher Street Day (CSD) in Mühlhausen. »Wir hatten mit zirka 150 Besucher*innen gerechnet, gekommen sind etwa 400 Menschen aus Thüringen und ganz Deutschland«, berichtet Ahner. »Wir waren stolz und glücklich.« Solidarisch Hass zu widerstehen, war das Leitmotiv – es gab keine Gegendemo, »aber rund 25 Leute, die uns den ganzen Tag gestört und beleidigt haben«. Es waren Rufe zu hören wie: »HIV hilf uns doch – Schwule gibt es immer noch!« Leider sei die Polizei bei rechtsextremen Hassbotschaften wie diesen nicht immer eingeschritten. Dieses Jahr findet der CSD am 22.August statt. Im vergangenen Jahr habe die Amadeu Antonio Stiftung die Veranstaltung mit rund 2.500 Euro unterstützt, berichtet Ahner. Die Stiftung sprang ein, weil die Finanzierung über das örtliche Jugendforum plötzlich unsicher war. Das Jugendforum wird vom Bundesprogramm »Demokratie leben!« des Bundesfamilienministeriums und vom Thüringer Landesprogramm »Denk bunt« unter stützt. Doch wird über diese Förderung jedes Jahr neu entschieden, was eine längerfristige Planung unmöglich macht. »Die Jugendlichen empfinde ich im Gegensatz zu manchen Eltern als sehr offen.« Judith Vockrodt-Reich, Projekt Boje »Wir wünschen uns dringend eine Verstetigung von staatlichen Programmen – und suchen gerade nach Alternativen«, erzählt Ahner. »Es kann sein, dass wir aus ›Demokratie leben!‹ erstmal rausfallen, aber wir haben gute Signale für Förderungen zivilgesellschaftlicher Gruppen.«&nbsp;</p><p>Das Bundesfamilienministerium hat angekündigt, das Programm »Demokratie leben!« umzubauen – mehr Geld für Initiativen gegen Linksextremismus, Islamismus, Antisemitismus und Hass im Internet und damit weniger Geld für viele NGOs, die bisher gefördert wurden. Auch der Verband Queere Vielfalt (LSVD+) wandte sich besorgt in einem offenen Brief an die Bundesfamilienministerin und mahnte an, queere Gruppen und Organisationen nicht fallen zu lassen. »Demokratieförderung muss sich daran messen lassen, ob sie die Rechte marginalisierter Mitglieder unserer Gesellschaft schützt«, schreibt der LSVD+. »Queere Menschen, insbesondere trans* und nicht-binäre Menschen, sind eine Gruppe, die besonders häufig Ziel von Angriffen auf Würde und Rechte ist.« Die politische Diskussion, was genau förderungswürdig sei oder nicht, wirft die Frage auf: Lässt der Staat Menschen aus dem queeren Spektrum ausgerechnet jetzt im Stich, während ein Teil der deutschen Gesellschaft ihnen gegenüber immer intoleranter und offen feindselig wird?&nbsp;</p><p>Rupert Haag, der Sprecher von Queeramnesty, dem queeren Netzwerk von Amnesty Deutschland, zeichnet ein düsteres Bild: »Es droht ein großer, großer Rückschritt, was den gesellschaftlichen Umgang mit queeren Menschen angeht.« Fast überall im Bundesgebiet melden die Teams von Überfalltelefonen einen Anstieg queerfeindlicher Gewalt, berichtet Haag. Das schwule Anti-Gewalt-Projekt Maneo in Berlin erfasst entsprechende Gewalttaten in der Hauptstadt. Im Jahr 2025 wandten sich 945 betroffene Personen an die Beratungsstelle. Projektleiter Bastian Finke, der seit 36 Jahren für Maneo arbeitet, spricht von einer hohen Dunkelziffer bei Fällen von Gewalt, Hass und Hetze gegen die queere Community. »Selbst in einem traditionell bunten Regenbogenkiez wie Berlin-Schöneberg wird mittlerweile nach 23 Uhr abends immer wieder gepöbelt, gedroht oder gehetzt gegen queere Personen.« Finke fordert alle demokratischen Parteien auf: »Spielt Bedrohungslagen gegen Queers nicht aus populistischen Gründen herunter! Stattet endlich Projekte, die klare Prioritäten setzen gegen Hass und Gewalt, gezielt und langfristig mit Geld aus.« Auch Rupert Haag von Queeramnesty kritisiert willkürliche Mittelkürzungen für queere Bildungs- und Aufklärungsprogramme. &nbsp;Er arbeitet als Lebenskundelehrer an einer Berliner Grundschule und sieht Bildung zu sexueller Orientierung und Vielfalt als »das A und O«: »Dort darf der Staat nicht sparen.« Von rechts und ganz rechts komme ständig der verleumderische und verschwörungstheoretische Vorwurf, dass solche Bildung eine »Frühsexualisierung« von Kindern und Jugendlichen betreibe. »Das ist Unsinn«, sagt Haag. Heranwachsende bräuchten bei diesem Thema, das viele bewege, viel mehr eine vorurteilsfreie und ergebnisoffene Ansprache.&nbsp;</p><p>Expertise für queere und rassismuskritische Bildungsarbeit vermittelt die Kompetenzstelle i-PÄD, die beim Migrationsrat Berlin angesiedelt ist, einem Zusammenschluss von fast 90 Organisationen. Das Team von i-PÄD unterstützt Pädagog*innen dabei, unterschiedliche Diskriminierungsformen zu erkennen und ein diskriminierungsfreies Schulleben zu erreichen. Die queere Organisation erreicht pro Jahr bis zu 2.000 Lehrkräfte und Schüler*innen. Ed Greve, Sprecher des Berliner Migrationsrats, kritisiert, dass die Berliner Bildungsverwaltung 2025 die Finanzierung von i-PÄD kom plett gestrichen hat. »Es gab keine Vorwarnung und keine fachliche Begründung«, berichtet Greve. »Es war eine politische Entscheidung gegen ein erfahrenes Team. Wir mussten von heute auf morgen Mitarbeiter*innen entlassen, Projekte mit verschiedenen Bildungsträgern abbrechen. Jahrelange Vertrauensverhältnisse brachen uns weg.« »Dass Bildung, die nicht diskriminiert, auch Hass und Gewalt gegen Queers verhindert – das denkt die Politik zu wenig mit«, kritisiert Greve. Auch werde strukturelle und institutionelle Gewalt, etwa bei der Gesundheitsvorsorge für queere Menschen, zu wenig thematisiert. Es gebe, sagt Greve, zu viel Diskussionen über und zu wenig Politik für queere Menschen. »Das sind wichtige Querschnittaufgaben für die Politik, aber die Schubladenressortlogik in den Ministerien oder hier im Berliner Senat erschwert das total.« Einen kleinen Lichtblick gibt es für i PÄD: Im aktuellen Berliner Haushalt wird die Organisation wieder gefördert, allerdings nur mit einem Drittel des früheren Budgets. Greve nennt das »Teil eines größeren politischen Spiels« in Bezug auf queere und diskriminierungskritische Bildung. Denn eine Struktur, die einmal aufgegeben werden musste, lasse »sich nicht eben mal wieder aufbauen«. Der Zuspruch für rechtsextreme und menschenfeindliche Politik nimmt auch in Berlin zu, wo im September die Wahl zum Abgeordnetenhaus ansteht. Ed Greve fordert die demokratischen Parteien auf, eine Politik zu machen, die Prävention und Bildung im Haushalt verankert: »Das ist dann Politik in Zahlen und nicht Symbolpolitik.« Denn weniger Bildungsarbeit werde die Queerfeindlichkeit in Zukunft nur verstärken – sowohl in Berlin als in ganz Deutschland.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Meldungen</category><category>Deutschland </category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1078</guid><pubDate>Fri, 19 Jun 2026 09:11:00 +0200</pubDate><title>Ungarn: Anklage gegen Pride-Organisator fallengelassen</title><link>https://www.queeramnesty.de/aktionen/detail/2026/ungarn-anklage-gegen-pride-organisator-fallengelassen</link><description>Diese Urgent Action ist beendet.
Im Juni 2026 ließen die ungarischen Behörden alle Anklagen gegen den Menschenrechtler Géza Buzás-Hábel fallen, der die Pride in Pécs 2025 organisiert hatte. Weil er die friedliche Pride-Parade für die Rechte von lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans und intergeschlechtlichen Menschen (LGBTI+) ausgerichtet hatte, war er unter restriktiven Gesetzen angeklagt worden, welche die Rechte von LGBTI+ sowie das Recht auf friedliche Versammlung in Ungarn einschränken. Mit Fallenlassen der Anklage ist er nun nicht mehr in Gefahr, vor Gericht gestellt und zu einer Haftstrafe verurteilt zu werden. Dies ist eine äußerst positive Entwicklung für die Rechte auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit in Ungarn.</description><content:encoded>
                        	Diese Urgent Action ist beendet.
Im Juni 2026 ließen die ungarischen Behörden alle Anklagen gegen den Menschenrechtler Géza Buzás-Hábel fallen, der die Pride in Pécs 2025 organisiert hatte. Weil er die friedliche Pride-Parade für die Rechte von lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans und intergeschlechtlichen Menschen (LGBTI+) ausgerichtet hatte, war er unter restriktiven Gesetzen angeklagt worden, welche die Rechte von LGBTI+ sowie das Recht auf friedliche Versammlung in Ungarn einschränken. Mit Fallenlassen der Anklage ist er nun nicht mehr in Gefahr, vor Gericht gestellt und zu einer Haftstrafe verurteilt zu werden. Dies ist eine äußerst positive Entwicklung für die Rechte auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit in Ungarn.
                        	<![CDATA[<p>UA-Nummer<br>UA-099/2025-2</p><p>AI Index<br>EUR 27/1160/2026</p><h2>Sachlage</h2><p>Im Juni 2026 ließen die ungarischen Behörden alle Anklagen gegen Géza Buzás-Hábel fallen und beendeten damit das gegen ihn laufende Strafverfahren. Zuvor hatten sich rund um den Globus zahlreiche Menschen für ihn eingesetzt und mit mehr als 88.000 Aktionen ihre Unterstützung ausgedrückt. Géza Buzás-Hábel droht nun keine Haftstrafe oder sonstige Bestrafung mehr im Zusammenhang mit dem Organisieren der Pécs Pride 2025.</p><p>Géza Buzás-Hábel ist Roma und schwul. Er arbeitet als Lehrer und Menschenrechtsverteidiger und stammt aus Pécs. Géza Buzás-Hábel organisiert seit langem die Pride in Pécs, die einzige Pride-Veranstaltung des Landes außerhalb von Budapest. Er sorgt dafür, dass sie inklusiv, friedlich und gemeinschaftsorientiert bleibt.</p><p>Ungarn führte 2025 ein neues Gesetz ein, das LGBTI-Versammlungen einschränkte. Als Géza Buzás-Hábel die Behörden über die geplante fünfte Pride-Parade in Pécs in Kenntnis setzte, verbot die Polizei die Veranstaltung. Er legte Rechtsmittel gegen das Verbot ein, die jedoch vom Obersten Gerichtshof zurückgewiesen wurden. Nichtsdestotrotz versammelten sich am 4. Oktober 2025 Tausende friedlich in Pécs. Géza Buzás-Hábel wurde daraufhin wegen des Organisierens der Veranstaltung strafrechtlich verfolgt.</p><p>In Ungarn wird das Recht auf friedliche Versammlung derzeit massiv beschnitten und Pride-Märsche werden von den Behörden verstärkt ins Visier genommen, u.&nbsp;a. mittels restriktiver Gesetze zur Einschränkung von LGBTI-Versammlungen.</p><p>Géza Buzás-Hábel sagte zu Amnesty International: "Wir dürfen uns nicht von der Angst lähmen lassen und zulassen, dass uns jemand unsere Rechte wegnimmt. Ich möchte allen die Botschaft mitgeben, keine Angst zu haben. Vielen herzlichen Dank für eure Unterstützung für mich und meinen Fall."</p><p><strong>Weitere Appelle sind derzeit nicht erforderlich. Vielen Dank allen, die sich für Géza Buzás-Hábel eingesetzt haben.</strong></p>]]></content:encoded><category>Aktionen</category><category>Ungarn</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1077</guid><pubDate>Wed, 29 Apr 2026 11:21:00 +0200</pubDate><title>Türkei: Urgent Action: Anklagen gegen LGBTI-Aktivistin fallen lassen!</title><link>https://www.queeramnesty.de/aktionen/detail/2026/tuerkei-urgent-action-anklagen-gegen-lgbti-aktivistin-fallen-lassen</link><description>Defne Güzel ist eine trans Frau und Menschenrechtsverteidigerin, die sich im Verein 17. Mai für die Rechte von LGBTI+ und für sexuelle Gesundheit einsetzt. Deshalb wird sie kriminalisiert und strafrechtlich verfolgt. Angeblich verstoßen die Inhalte auf der Website und in den Sozialen Medien des Vereins gegen Vorschriften, die sich auf Moral und die soziale Entwicklung beziehen. Die Strafverfolgung ist nach den internationalen Menschenrechtsstandards eine ungerechtfertigte Einschränkung der Rechte auf Meinungs- und Vereinigungsfreiheit. Amnesty fordert die Behörden auf, alle Anklagen unverzüglich fallen zu lassen und die Kriminalisierung des Einsatzes für LGBTI+ zu beenden.</description><content:encoded>
                        	Defne Güzel ist eine trans Frau und Menschenrechtsverteidigerin, die sich im Verein 17. Mai für die Rechte von LGBTI+ und für sexuelle Gesundheit einsetzt. Deshalb wird sie kriminalisiert und strafrechtlich verfolgt. Angeblich verstoßen die Inhalte auf der Website und in den Sozialen Medien des Vereins gegen Vorschriften, die sich auf Moral und die soziale Entwicklung beziehen. Die Strafverfolgung ist nach den internationalen Menschenrechtsstandards eine ungerechtfertigte Einschränkung der Rechte auf Meinungs- und Vereinigungsfreiheit. Amnesty fordert die Behörden auf, alle Anklagen unverzüglich fallen zu lassen und die Kriminalisierung des Einsatzes für LGBTI+ zu beenden.
                        	<![CDATA[<h2>Sachlage</h2><p>Es besteht große Sorge wegen der strafrechtlichen Verfolgung der Vorsitzenden des Verein 17. Mai (17 Mayıs) Derneği, Defne Güzel, nach Paragraf 32(p) des Gesetzes über Vereine und Verbände (Gesetz Nr. 5253). Der Verein 17. Mai ist eine zivilgesellschaftliche Organisation, die sich für die Rechte von LGBTI+ stark macht. Die Strafverfolgung wurde im Anschluss an die jüngste Prüfung des Vereins aufgenommen, bei der die Behörden zu dem Schluss kamen, dass die auf der Website des Vereins und seinen Social-Media-Plattformen verbreiteten Inhalte gegen das Vereinsgesetz verstoßen. Dazu gehören Broschüren und audiovisuelles Material. Die Strafverfolgungs-behörden behaupten, dass der Inhalt nicht den rechtmäßigen Zielen des Vereins entspricht und als Verstoß gegen die Bestimmungen zum Schutz der moralischen, psychologischen und sozialen Entwicklung angesehen wird.</p><p>Im Falle einer Verurteilung drohen Defne Güzel eine Haftstrafe von einem bis drei Jahren sowie eine Geldstrafe. Darüber hinaus könnte ein Schuldspruch die Auflösung des Vereins zur Folge haben.</p><p>Diese strafrechtliche Verfolgung stützt sich auf vage und zu weit gefasste Konzepte von "Moral" und "öffentlicher Ordnung", die das rechtmäßige Eintreten für LGBTI+ kriminalisieren. Die Strafverfolgung gibt Anlass zu großer Sorge im Hinblick auf die Einhaltung internationalen Menschenrechtsnormen zur Meinungs- und Vereinigungsfreiheit.&nbsp;</p><h2>Hintergrundinformation</h2><p>Defne Güzel ist Expertin für die Beobachtung und Dokumentation von Menschenrechtsverletzungen an LGBTI+ und für die Bekämpfung von Hassverbrechen und Diskriminierung. Neben ihrer Arbeit für den Verein 17. Mai hat sie sich bei Bursa Özgür Renkler und Kaos GL für die Dokumentation und Überwachung von Verletzungen der Rechte von LGBTI+ stark gemacht. Sie ist auch bekannt für ihre Arbeit zu den Rechten von LGBTI+, die mit HIV leben, und ist eine der Gründer*innen von Pozitif Alan, einer Initiative, die sich für deren Rechte einsetzt. Defne Güzel ist auch Mitglied in einer Reihe anderer Menschenrechtsorganisationen und aktiv auf mehreren Plattformen.</p><p>Der Verein 17. Mai ist einer der vielen LGBTI-Vereine, die im Jahr 2024 einer Welle von Prüfungen unterzogen wurden. Die Prüfungen wurden von der Direktion für die Beziehungen zur Zivilgesellschaft in Ankara durchgeführt, die dem Innenministerium untersteht. Obwohl der Verein bei der Prüfung nicht auf Verstöße aufmerksam gemacht wurde, reichte die Direktion am 21. November 2024 eine Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft Ankara ein, in der behauptet wurde, dass einige Inhalte auf der Website des Vereins und in den Sozialen Medien nicht mit den Satzungszielen der Organisation übereinstimmten.</p><p>Aufgrund einer Strafanzeige nach Paragraf 32(p) des Vereinsgesetzes wurden Ermittlungen eingeleitet, die sich auf Inhalte stützten, die der Verein auf seiner Website und auf Social-Media-Plattformen wie YouTube und Instagram veröffentlicht hatte. Die Staatsanwaltschaft ernannte ein dreiköpfiges Expert*innengremium, das den Inhalt prüfen sollte, um den Ermittlungen zuzuarbeiten. Das Gremium legte seinen Bericht am 9. Juli 2025 vor und kam darin zu dem Schluss, dass die Vereinsaktivitäten entgegen der Beschwerde der Direktion mit der Satzung des Vereins übereinstimmen und stellte keine Unregelmäßigkeiten fest. Die Staatsanwaltschaft Ankara setzte sich über die Ergebnisse des Expert*innenberichts hinweg und erhob am 20. Januar 2026 Anklage auf der Grundlage der von der Direktion Ankara durchgeführten Prüfung. In der Anklageschrift kritisiert die Staatsanwaltschaft, dass die auf dem YouTube-Kanal des Vereins geteilten Videos sowie die über die Website des Vereins zugänglichen Inhalte, insbesondere die Veröffentlichung mit dem Titel "#MyIntersexStory", explizite Verweise auf die privaten Erfahrungen von Personen, darunter medizinische und psychologische Vorgänge, enthalten und dass diese Veröffentlichung "ohne Einschränkung öffentlich zugänglich" ist.</p><p>In der Beschwerde wird behauptet, dass der uneingeschränkte Zugang zu den Inhalten und die Wiederholung solcher Aktivitäten de facto eine Abweichung von den erklärten Zielen des Vereins darstellen. Sie argumentiert ferner, dass bestimmte Inhalte, die auf der Website und den Social-Media-Plattformen des Vereins geteilt werden, nach den geltenden Rechtsvorschriften nicht unter die rechtmäßigen Zwecke des Vereins fallen. Es wird betont, dass die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen darauf abzielen, die geistige, moralische, psychologische und soziale Entwicklung von Einzelpersonen und Familien in der Gesellschaft zu schützen.</p><p>Das Strafgericht Ankara 1. Instanz, Nr. 74 nahm die Anklage wegen Verstoßes gegen das Vereinsgesetz an und beantragte für Defne Güzel die Verhängung einer Freiheitsstrafe von einem bis drei Jahren und einer Geldstrafe gemäß Paragraf 32(p) des Gesetzes Nr. 5253 sowie eine mögliche Entscheidung über die Auflösung des Vereins und den Entzug von Rechten gemäß Paragraf 53, Absatz 1 des türkischen Strafgesetzbuchs Nr. 5237, einschließlich Beschränkungen der Ausübung öffentlicher Ämter, des Wahl- und Stimmrechts, der elterlichen und vormundschaftlichen Rechte, der Ausübung von Führungs- oder Aufsichtsfunktionen in juristischen Personen und der Ausübung bestimmter Berufe, die einer öffentlichen Genehmigung bedürfen.</p><p>Organisationen von und für LGBTI+ sind in der Türkei in zunehmendem Maße diskriminierenden Verwaltungsprüfungen, gerichtlichen Schikanen und Zensur aufgrund angeblicher "Obszönität" und für den Schutz der "öffentlichen Moral" ausgesetzt. Solche Vorwürfe wurden in letzter Zeit auch gegen andere Organisationen erhoben, darunter der Verein&nbsp;<a href="https://www.amnesty.de/mitmachen/urgent-action/tuerkei-lgbti-zu-unrecht-vor-gericht" target="_blank" rel="noreferrer">Genç LGBTI+</a>.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Aktionen</category><category>Türkei </category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1075</guid><pubDate>Tue, 17 Mar 2026 16:11:00 +0100</pubDate><title>Türkei: Urgent Action: LGBTI+ zu Unrecht vor Gericht</title><link>https://www.queeramnesty.de/aktionen/detail/2026/tuerkei-urgent-action-lgbti-zu-unrecht-vor-gericht</link><description>Emirhan Şaşmaz, Kerem Dikmen und neun weitere Vorstands- und Geschäftsführungsmitglieder des in İzmir ansässigen Vereins Genç LGBTI+ stehen wegen angeblicher Verstöße gegen das Vereinsgesetz und gegen Artikel 41 der türkischen Verfassung vor Gericht. Das Gesetz wird häufig eingesetzt, um zivilgesellschaftliche Organisationen einzuschränken oder gar aufzulösen. Das Zivilgericht erster Instanz Nr. 3 in İzmir ordnete im Dezember 2025 außerdem die Auflösung des Vereins an, ein Berufungsverfahren ist anhängig. Diese strafrechtliche Verfolgung verletzt grundlegende Menschenrechte, insbesondere die Vereinigungsfreiheit, und ist Ausdruck diskriminierender Maßnahmen gegen LGBTI+. Eine erste Anhörung vor dem Strafgericht erster Instanz Nr. 47 in İzmir ist für den 8. April angesetzt.</description><content:encoded>
                        	Emirhan Şaşmaz, Kerem Dikmen und neun weitere Vorstands- und Geschäftsführungsmitglieder des in İzmir ansässigen Vereins Genç LGBTI+ stehen wegen angeblicher Verstöße gegen das Vereinsgesetz und gegen Artikel 41 der türkischen Verfassung vor Gericht. Das Gesetz wird häufig eingesetzt, um zivilgesellschaftliche Organisationen einzuschränken oder gar aufzulösen. Das Zivilgericht erster Instanz Nr. 3 in İzmir ordnete im Dezember 2025 außerdem die Auflösung des Vereins an, ein Berufungsverfahren ist anhängig. Diese strafrechtliche Verfolgung verletzt grundlegende Menschenrechte, insbesondere die Vereinigungsfreiheit, und ist Ausdruck diskriminierender Maßnahmen gegen LGBTI+. Eine erste Anhörung vor dem Strafgericht erster Instanz Nr. 47 in İzmir ist für den 8. April angesetzt.
                        	<![CDATA[<p>UA-Nummer<br>UA-017/2026</p><p>AI Index<br>EUR 44/0823/2026</p><h2>Sachlage</h2><p>Es besteht große Sorge wegen der strafrechtlichen Verfolgung von Emirhan Şaşmaz, Kerem Dikmen und neun weiteren Mitgliedern des Vorstands und der Geschäftsführung des in İzmir ansässigen Vereins <i>Genç LGBTI+</i>. Der Verein und seine Leitung werden wegen ihrer rechtmäßigen Tätigkeit und Community-Aktivitäten belangt. Sie sollen angeblich gegen Artikel 41 der türkischen Verfassung vestoßen haben, der die Rechte von Familien und Kindern schützen soll, und damit auch gegen Paragraf 32/1(p) des Vereinsrechts.</p><p>Im Dezember 2025 ordnete das Zivilgericht erster Instanz Nr. 3 in İzmir die Auflösung von <i>Genç LGBTI+</i> an. In der Begründung hieß es, dass der Verein zwischen 2019 und 2022 einige "obzöne" Zeichnungen auf seinen Social-Media-Konten geteilt hätte. Der Verein wusste anfangs nichts von den Anhörungen, weil er nicht ordnungsgemäß informiert worden war. Dies ist ein Verfahrensfehler. Außerdem waren die Vorwürfe bereits zuvor vom Büro für Onlinestraftaten untersucht und als strafrechtlich irrelevant eingestuft worden.</p><p>Der Vorwurf der "Obszönität" und vage formulierte Moralgesetze dienen als Begründung, den Verein zu schließen und die Vorstandsmitglieder strafrechtlich zu verfolgen. Beides stellt eine rechtswidrige Einschränkung ihrer Rechte auf Vereinigungs- und Meinungsfreiheit dar.</p><h2>Hintergrundinformation</h2><p>Der Versuch, <i>Genç LGBTI+</i> aufzulösen, begann 2024 mit einer Überprüfung des Vereins durch das Innenministerium. Der Überprüfungsbericht kam zu dem Schluss, dass fünf Illustrationen, die <i>Genç LGBTI+</i> zwischen 2019 und 2022 auf ihren Social-Media-Konten gepostet hatte, gegen Paragraf 226/2 des Strafgesetzbuchs ("Obszönität") und gegen Paragraf 41 der Verfassung verstießen.</p><p>Am 10. Dezember 2024 erstattete das Gouverneursamt İzmir Anzeige bei der Staatsanwaltschaft und beantragte die Eröffnung eines Strafverfahrens gegen die elf Betroffenen wegen "Obszönität" sowie die Einleitung eines Schließungsverfahrens gegen den Verein. Daraufhin eröffnete die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren nach Paragraf 226/2 des türkischen Strafgesetzbuchs und den einschlägigen Bestimmungen des Vereinsgesetzes unter Bezug auf Paragraf 41 der türkischen Verfassung.&nbsp;Anfang 2025 wurde ein Ermittlungsverfahren gegen die Vorstandsmitglieder von <i>Genç LGBTI+</i> wegen "Verdachts der Veröffentlichung von obzönem Material" und "Einrichtung eines Vereins zu verbotenen Zwecken und zum Begehen von Straftaten" eröffnet.&nbsp;</p><p>Am 3. Februar 2025 wurde eine Anklageschrift zur Auflösung des Vereins beim Zivilgericht erster Instanz Nr. 3 in İzmir eingereicht. Darin wurde behauptet, dass der Verein in den Sozialen Medien obszöne Darstellungen veröffentlicht und "die Gesellschaft zu einer Identität als LGBTI+" ermutigt habe. Die erste Anhörung zum Auflösungsantrag fand am 11.&nbsp;März 2025 statt. Doch <i>Genç LGBTI+</i> war nicht über die Anhörung informiert worden –<i>&nbsp;</i>und konnte somit nicht daran teilnehmen. Als der Verein davon erfuhr, stellte er einen Antrag bei Gericht und erhielt daraufhin zusätzliche Zeit, um seine Verteidigung auszuarbeiten. Die zweite Anhörung fand am 8. April 2025 statt. Das war das erste Mal, dass die Rechtsbeistände des Vereins an dem Strafverfahren teilnehmen und ihre Mandant*innen verteidigen konnten.</p><p>Nach Aufforderung des Gouverneurs von İzmir, weitere Informationen zum laufenden Strafverfahren vorzulegen, wurde im März 2025 eine zweite Untersuchung mit denselben Vorwürfen eingeleitet. Das erste Ermittlungsverfahren des Büros für Onlinekriminalität der Obersten Staatsanwaltschaft İzmir war hingegen bereits im August 2025 eingestellt worden, nachdem die Ermittler*innen zu dem Schluss gekommen waren, dass die betreffenden Posts keine Straftat darstellten. Die zweite Untersuchung wurde jedoch nicht eingestellt und führte schließlich zur Anklage nach dem Vereinsgesetz. Am 28. Oktober 2025 veröffentlichte die Oberste Staatsanwaltschaft von İzmir eine Anklageschrift nach Paragraf 32/1p des Vereinsgesetzes Nr. 5253 gegen elf Mitglieder der Geschäftsführung und des Vorstands von <i>Genç LGBTI+</i>. Die erste Anhörung in diesem Fall wird am 8. April vor dem Strafgericht erster Instanz Nr. 47 in İzmir stattfinden.<i>&nbsp;</i></p><p>Das 3. Zivilgericht erster Instanz in İzmir ordnete am 11. Dezember 2025 die Auflösung des Vereins <i>Genç LGBTI+</i> an und begründete das Urteil damit, dass die Social-Media-Posts ein großes Publikum erreicht hätten und "Werbung" für LGBTI+ machten und der öffentlichen Moral und Artikel 41 zuwiderliefen. Das Urteil wurde einschließlich Begründung noch am selben Tag veröffentlicht. <i>Genç LGBTI+</i> hat Rechtsmittel gegen die Entscheidung eingelegt.</p><p>Gesetze wie die zur öffentlichen Moral missbrauchen subjektive Vorstellungen über "Moral" als Vorwand für rechtswidrige Einschränkungen der Meinungsfreiheit, friedlichen Versammlung und Vereinigung, insbesondere in Verbindung mit der sexuellen Orientierung und Geschlechtsidentität. Anklagen in Bezug auf die Verteilung von Informationsmaterial, das als "obszön" betrachtet wird, werden eingesetzt, um den Ausdruck einer Identität und Ausdrucksformen, die nicht den vorherrschenden Normen entsprechen, zu kriminalisieren und zu unterdrücken. Staaten haben die Pflicht die Ausübung der Rechte auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit aller Menschen zu schützen, indem sie dafür sorgen, dass diese Rechte nicht durch zu weitgefasste und vage Gesetze und deren Anwendung eingeschränkt werden.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Aktionen</category><category>Türkei </category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1074</guid><pubDate>Fri, 13 Feb 2026 11:37:00 +0100</pubDate><title>Ungarn: Urgent Action: Pride-Organisator jetzt angeklagt - Update!</title><link>https://www.queeramnesty.de/aktionen/detail/2026/ungarn-urgent-action-pride-organisator-jetzt-angeklagt</link><description>Gegen den Menschenrechtsverteidiger Géza Buzás-Hábel ist am 9. Februar 2026 Anklage erhoben worden, weil er eine friedliche Pride Parade für die Rechte von lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans und intergeschlechtlichen Menschen (LGBTI+) organisiert hatte. Die Pécs Pride 2025 fand am 4. Oktober 2025 trotz des von den Behörden im Rahmen des ungarischen Anti-Pride-Gesetzes erlassenen Verbots statt. Im Falle einer Verurteilung droht Géza Buzás-Hábel eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr. </description><content:encoded>
                        	Gegen den Menschenrechtsverteidiger Géza Buzás-Hábel ist am 9. Februar 2026 Anklage erhoben worden, weil er eine friedliche Pride Parade für die Rechte von lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans und intergeschlechtlichen Menschen (LGBTI+) organisiert hatte. Die Pécs Pride 2025 fand am 4. Oktober 2025 trotz des von den Behörden im Rahmen des ungarischen Anti-Pride-Gesetzes erlassenen Verbots statt. Im Falle einer Verurteilung droht Géza Buzás-Hábel eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr. 
                        	<![CDATA[<p>UA-099/2025-1<br>EUR 27/0712/2026</p><h2>Sachlage</h2><p>Es gibt Kritik an der Strafanzeige gegen den Menschenrechtsverteidiger Géza Buzás-Hábel wegen der Organisation des Pécser Pride-Parade am 4. Oktober 2025. Statt zu dem Schluss zu kommen, dass die Organisation einer Pride-Veranstaltung keinen Straftatbestand darstellt, und das Verfahren gegen Géza Buzás-Hábel einzustellen, wandte sich das Büro des Generalstaatsanwalts an das Bezirksgericht Pécs und beantragte ein Strafverfahren gegen Géza Buzás-Hábel.&nbsp;</p><p>Die polizeiliche Entscheidung über die Pécser Pride, mit der diese im September 2025 faktisch zu einer "verbotenen Versammlung" erklärt wurde, war willkürlich und diskriminierend und beruhte ausschließlich auf dem im April 2025 in Kraft getretenen "Anti-Pride"-Gesetz. Dieses Verbot und das Gesetz selbst wurden von regionalen und internationalen Organisationen als regressiv, diskriminierend und als Verstoß gegen Menschenrechtsstandards kritisiert. Die Organisation einer friedlichen Versammlung, die sich für Gleichheit, Menschenrechte und Gedenken einsetzt, wie die Pécs Pride, ist eine geschützte Aktivität im Rahmen der Rechte auf friedliche Versammlung, freie Meinungsäußerung und Nichtdiskriminierung, wie sie in regionalen und internationalen Standards verankert sind. An diese Vorgaben ist Ungarn gebunden.</p><p>Die internationale Gemeinschaft verfolgt aufmerksam die Situation von Géza Buzás-Hábel und die jüngste Strafanzeige gegen ihn, die eine alarmierende Eskalation der Kriminalisierung von LGBTI-Ausdruck und friedlichen Versammlungen in Ungarn darstellt.&nbsp;</p><p>Die Organisation eines Pride-Marsches ist ein Akt des Mutes, der Solidarität und der Hoffnung. Die Generalstaatsanwaltschaft sollte bekräftigen, dass friedliche Versammlungen geschützt werden müssen.</p><h2>Hintergrundinformation</h2><p>Géza Buzás-Hábel ist Roma und schwul. Er arbeitet als Lehrer und Menschenrechtsverteidiger und stammt aus Pécs. Géza Buzás-Hábel unterrichtet die Sprache und Kultur der Rom*nja, bildet zukünftige Pädagog*innen aus und organisiert seit langem die Pécs Pride, die einzige Pride-Veranstaltung des Landes außerhalb von Budapest. Er sorgt dafür, dass sie inklusiv, friedlich und gemeinschaftsorientiert bleibt.</p><p>Am 9. Februar 2026 wurde Géza Buzás-Hábel darüber informiert, dass die Staatsanwaltschaft Strafanzeige gegen ihn erstattet hat und die Akte an das Gericht weitergeleitet wurde. Die Staatsanwaltschaft schlug vor, dass das Gericht gegen ihn eine Geldstrafe durch Strafbefehl verhängt, ohne dass es zu einer Verhandlung kommt. Das Gericht hat einen Monat Zeit, um über das weitere Vorgehen zu entscheiden, und kann ohne Anhörung einen Strafbefehl erlassen. Ein Strafbefehl stellt eine fallentscheidende gerichtliche Entscheidung dar, ähnlich wie ein Urteil. Der Angeklagte, die Staatsanwaltschaft und jeder andere Beteiligte kann jedoch innerhalb von acht Tagen nach Zustellung des Strafbefehls einen Antrag auf Anhörung stellen. Wenn eine Anhörung beantragt wird, folgt das Gericht den normalen strafprozessualen Vorschriften und führt eine vorbereitende Anhörung durch. Sollte der Fall schließlich vor Gericht verhandelt werden, droht Géza Buzás-Hábel wegen des Delikts "Organisation einer verbotenen Versammlung" eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr.</p><p>Im Jahr 2025 verschärfte Ungarn sein seit zehn Jahren andauerndes hartes Vorgehen gegen die Rechte von LGBTI+. Das Gesetz III von 2025, das als "Anti-Pride"-Gesetz bekannt ist und auf dem Anti-LGBTI+-"Propaganda-Gesetz" von 2021 aufbaut, wurde im März im Eiltempo durch das Parlament gebracht und trat im April desselben Jahres in Kraft. Die neue Gesetzgebung verbietet das Abhalten von Versammlungen, die gegen das "Propaganda-Gesetz" von 2021 verstoßen, das LGBTI-Sichtbarkeit fälschlicherweise als "schädlich" für Kinder darstellt und die "Darstellung und Förderung" von Sexualität und verschiedenen Geschlechtsidentitäten für Menschen unter 18 Jahren verbietet. Es erlaubt den Behörden auch, die Teilnehmenden mittels Gesichtserkennung zu identifizieren und gegen diejenigen, die an solchen verbotenen Versammlungen teilnehmen, Geldstrafen von bis zu 200.000 HUF (etwa 500 EUR) zu verhängen. Organisator*innen einer verbotenen Versammlung riskieren eine Strafanzeige, die mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr geahndet wird. Die Behörden nutzten dieses Gesetz, um sowohl in Budapest als auch in Pécs die Pride-Parade vorsorglich zu verbieten. Doch die Zivilgesellschaft leistete Widerstand, sodass die Budapest-Pride im Juni über 300.000 und die Pécs-Pride im Oktober etwa 5.000 Teilnehmende verzeichnete.</p>]]></content:encoded><category>Aktionen</category><category>Ungarn</category></item></channel></rss>
