Amnesty International Indien – Pressemitteilung
BENGALURU/NEU-DELHI
"Das Urteil schließt die Tür zu einem dunklen Kapitel der indischen Geschichte. Es markiert eine neue Ära der Gleichberechtigung für Millionen von Menschen in Indien. Der bemerkenswerte Sieg heute ist ein Meilenstein im drei Jahrzehnte währenden Kampf der LGBTI-Gemeinschaft und ihrer Verbündeten in Indien", sagte Asmita Basu, Programmdirektorin von Amnesty International Indien.
Am 6. September entkriminalisierte ein Gremium des Obersten Gerichtshofs mit fünf Richter_innen einvernehmliche gleichgeschlechtliche Beziehungen zwischen Erwachsenen. Das einstimmige Urteil des Gerichtshofs hat das Recht auf Gleichheit, Privatsphäre, Würde und Meinungsfreiheit aller Menschen unabhängig von ihrer sexuellen Orientierung bekräftigt. Das Höchste Gericht fügte hinzu, dass jede Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung eine Verletzung der durch die indische Verfassung garantierten Grundrechte darstellt.
"Wie Dr. Martin Luther King Jr. sagte: "Der Bogen des moralischen Universums ist lang, aber er neigt zur Gerechtigkeit". Artikel 377 in seiner jetzigen Form verstieß gegen grundlegende Menschenrechtsnormen in Bezug auf Gleichheit, Privatsphäre und Würde. Während das heutige Urteil auf die verfassungsmäßige Ungültigkeit von Artikel 377 antwortet, geht der Kampf um die Rechte von LGBTI weiter, auch in Bezug auf Ehe, Adoption oder Erbschaft", sagte Asmita Basu.
Hintergrundinformationen
Artikel 377 des indischen Strafgesetzbuches kriminalisiert den "fleischlichen Verkehr gegen die Ordnung der Natur" und ist ein 157 Jahre altes archaisches Gesetz. Anfang der 90er Jahre begannen Bürgerrechtsgruppen ihre unermüdliche Kampagne zur Aufhebung des Artikels 377.
In einem historischen Urteil vom Juli 2009 entschied der Oberste Gerichtshof von Delhi, dass die Ächtung einvernehmlicher Beziehungen zwischen Erwachsenen und gleichgeschlechtlichen Personen gegen grundlegende Menschenrechte verstößt. Der Fall, in dem die Verfassungsmäßigkeit von Artikel 377 angefochten wurde, wurde ursprünglich von der Naz Foundation, einer Organisation, die sich mit Fragen der sexuellen Gesundheit befasst, eingebracht.
Der Kampf um die Gleichberechtigung setzte sich weiter fort, als das Urteil des Obersten Gerichtshofs in Delhi 2013 vom Obersten Gerichtshof aufgehoben wurde, wonach die Aufhebung des Paragraphen Sache des Parlaments und nicht der Justiz sei. Mehrere Petitionen wurden zur Korrektur eingereicht, aber nicht angenommen.
Das vorliegende Urteil des Obersten Gerichtshofs bezieht sich auf einen Fall, der eine neue Petition umfasst, die von fünf Petent_innen eingereicht wurde, zusammen mit früheren Berufungen und korrektiven Petitionen, die im Laufe der Jahre eingereicht wurden.