AI Index: MDE 13/058/2013
Ref.: TG MDE 13/2013.021
Seine Exzellenz
Dr. Hassan Rouhani
Präsident der Islamischen Republik Iran
Pasteur Square, Pasteur Street
Tehran
Islamische Republik Iran
20. Dezember 2013
Exzellenz,
wir, die unterzeichnenden Vertreter von menschenrechtlichen und zivilgesellschaftlichen Organisationen, schreiben Ihnen, um unsere Sorge über die andauernde und systematische staatliche Verfolgung von Personen auszudrücken, die als lesbisch, schwul, bisexuell oder transsexuell angesehen werden. Allein im vergangenen Jahrzehnt haben die Behörden Artikel des islamischen Strafgesetzes benutzt, um einvernehmliche gleichgeschlechtliche Beziehungen zu kriminalisieren. Zusammen mit anderen Gesetzen und Regelungen, die die Bekleidung, das Verhalten in der Öffentlichkeit, Online-Kommunikation, Beschäftigung im öffentlichen Dienst und Presse und Publikationen regeln, gerieten Personen ins Visier auf der Grundlage ihrer tatsächlichen oder angenommenen sexuellen Orientierung und/oder ihrer sexuellen Identität oder sogar nur wegen ihrer Meinung zu diesen Themen.
Die willkürliche Verhaftung, Verurteilung und Bestrafung von Menschen auf der Grundlage ihrer angeblichen sexuellen Orientierung oder sexuellen Identität oder ihrer Meinungen über solche Dinge verletzt die Verpflichtungen der iranischen Regierung gemäß internationalem Recht. Solche Praktiken widersprechen den Schutzvorschriften und Garantien in der iranischen Verfassung, nach denen die Grundrechte und Würde aller Menschen zu schützen sind.
Sie mögen sich daran erinnern, dass Sie während des Wahlkampfes die Bedeutung der Meinungsfreiheit betont haben, die Notwendigkeit, Kritik an der Regierung zu erlauben, um den Weg zu wahrem Fortschritt zu ebnen, und dass Sie versprachen, die Rechte von Frauen zu verbessern. Während Ihrer ersten Rede nach der Wahl sagten Sie, dass Sie „niemals die Versprechen vergessen, die (Sie) dem iranischen Volk machten“.
Nun, da die Regierung den Umfang der Bürgerrechtscharta prüft, bevor sie als Gesetzentwurf eingereicht wird, drängen wir Ihre Regierung, sorgfältig die Vorschläge zu prüfen, die von einer Reihe von Personen und Organisationen gemacht wurden. Gleichfalls bitten wir Sie dringend, sorgfältig die Themen zu bedenken, die wir in diesem Brief ansprechen, sowie die Vorschläge unserer jeweiligen Organisationen.
Das gegenwärtige islamische Strafgesetz kriminalisiert alle freien und einvernehmlichen gleichgeschlechtlichen Beziehungen, mit Strafen von 100 Peitschenhieben für einvernehmliche sexuelle Beziehungen zwischen Frauen (Artikel 239) bis hin zur Todesstrafe für einvernehmlichen Geschlechtsverkehr zwischen Männern (Artikel 234). Das Gesetz kriminalisiert auch andere Handlungen zwischen Menschen gleichen Geschlechts, darunter Berühren und intimes Küssen, die mit 74 Peitschenhieben bestraft werden können (Artikel 237). Wir glauben, dass diese Gesetze, die offizielle Vertreter des Iran häufig als Manifestationen der religiösen und kulturellen Werte der Gesellschaft rechtfertigen, in sich diskriminierend und von Vorurteilen gegen verletzbare Teile der Bevölkerung sind und eklatant Irans internationale Verpflichtungen verletzen.
Die Regierung des Iran ist sowohl dem Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (ICESCR) als auch dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (ICCPR) beigetreten. Sowohl der Menschenrechtsausschuss der Vereinten Nationen und der Wirtschafts- und Sozialrat der UN, die ermächtigt sind, die Verpflichtungen eines Staates gemäß ICCPR und ICESCR zu interpretieren, haben wiederholt alle Staaten, darunter den Iran, aufgerufen, Gesetze, die gleichgeschlechtliches Verhalten kriminalisieren, zu widerrufen. Abschnitt 10 der Abschließenden Feststellungen des Menschenrechtsausschusses zum dritten periodischen Bericht über die Islamische Republik Iran (CCPR/C/IRN/CO/3) und Abschnitt 7 der Abschließenden Feststellungen des Wirtschafts- und Sozialrates zum zweiten periodischen Bericht über die Islamische Republik Iran (E/C.12/IRN/CO/2) sind sehr eindeutig und klar in ihrer Ablehnung der Kriminalisierung einvernehmlichen sexuellen Verhaltens und der Diskriminierung und Strafverfolgung und Bestrafung von Menschen im Iran aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder Identität. In der Vergangenheit hat der UN-Menschenrechtsausschuss das Argument zurückgewiesen, dass die Kriminalisierung gleichgeschlechtlichen Verhaltens als „vernünftig“ im Sinne des Schutzes der öffentlichen Moral gerechtfertigt werden kann, und merkte an, dass die Anwendung des Strafgesetzes unter solchen Umständen weder notwendig noch der Natur der Handlung angemessen sei, insbesondere da nach Artikel 6 des ICCPR in Ländern, die die Todesstrafe nicht abgeschafft haben, „ein Todesurteil nur für die schwerwiegendsten Verbrechen verhängt werden darf“.
Darüber hinaus haben Regierungsvertreter, Mitglieder der Bassidj-Milizen und Vertreter der Strafverfolgung und der Geheimdienste die Kriminalisierung von gleichgeschlechtlichem Verhalten als Vorwand benutzt, um eine Überwachung und Regulierung privater einvernehmlicher Beziehungen zwischen Menschen zu etablieren und grundlegende Rechte von Menschen zu verletzen, die beschuldigt wurden, gleichgeschlechtliche Beziehungen zu unterhalten.
Das jüngste Beispiel einer solchen Verletzung von Rechten fand statt während einer massiven Razzia von ungefähr 50 Mitgliedern der Nabi Akram Brigade der Revolutionsgarden auf eine friedliche private Geburtstagsfeier am 8. Oktober 2013 in der Arg Halle, einem Veranstaltungszentrum in einem Vorort der Stadt Kermanshah im Westen des Iran.
Laut einer Stellungnahme der Bassidj-Kräfte der Provinz Kermanshah (http://kermanshah.basij.ir/?q=node%2F8733) war ihr Ziel, ein angeblich „homosexuelles und satanistisches Netzwerk mit Dutzenden von (Mitgliedern)“ zu zerschlagen. Die offizielle Stellungnahme der Bassidj bestätigte, dass die Menschen auf der Party „seit einigen Monaten unter der Beobachtung der Einheiten der Revolutionsgarden“ standen. Solche Verletzungen der Privatsphäre, allein gegründet auf die sexuelle Orientierung einer Person, verletzt das Menschenrecht auf Privatsphäre, wie es in den Artikeln 22 und 25 der iranischen Verfassung niedergelegt ist.
Zeugen sagten aus, dass viele der etwa 80 Besucher sowie Bedienungspersonal von bewaffneten Angehörige der Sicherheitskräfte beleidigt, angegriffen und geschlagen wurden. Einige Beamte benutzten Pfefferspray gegen die Teilnehmer, während andere elektrische Schlagstöcke einsetzten. Zeugen sagten aus, dass die Sicherheitskräfte sich versammelten und die Anwesenden in kleine Gruppen teilten und ihre elektronischen Geräte wie Handys und Kameras beschlagnahmten, Fingerabdrücke nahmen, sie filmten und fotografierten und ihre Kontaktdaten und Informationen zur Person aufnahmen. Die Beamten schlugen diejenigen Personen heftig, die sich weigerten, ihre privaten Gegenstände abzugeben.
Beamte nahmen mindestens 17 Personen in Gewahrsam, verbanden ihnen die Augen und brachten sie ohne Erklärung in ein nahe gelegenes, aber geheimes Haftzentrum. Die unterzeichnenden Menschenrechtsorganisationen haben Berichte über schwere Misshandlungen an diesem Ort erhalten: Beamte sollen die Häftlinge dazu gedrängt haben, ungesetzliches Verhalten zu gestehen. Dabei sollen Personen nackt ausgezogen und dabei gefilmt, geschlagen und zu einer Scheinhinrichtung vorbereitet worden sein. Bis Montag, den 14. Oktober 2013, wurden alle Verhafteten freigelassen und ihnen angekündigt, dass in den kommenden Wochen Anklage gegen sie erhoben würde.
Schon vorher gab es Massenverhaftungen von Männern, die man verdächtigte, schwul zu sein, bei Razzien gegen private Partys in Kerman (2013), Shiraz (2010), Karaj (2009) und Isfahan (2007 und 2006). Ähnlich wie bei diesen Vorfällen waren die Verhaftungen vom 8. Oktober 2013 durch folgende Umstände gekennzeichnet:
Sicherheitskräfte und Geheimdienstangehörige führten die Verhaftungen ohne Haftbefehl durch und informierten die Verhafteten nicht über die Gründe der Verhaftung oder die Anklagen gegen sie – dies verletzt die Rechte von Häftlingen gemäß Artikel 22 der Verfassung, die Immunität gegen Strafverfolgung ohne Grund garantiert, und Artikel 37 der Verfassung, die die Unschuldsvermutung verspricht.
Sicherheitskräfte und Geheimdienstangehörige hielten die Verhafteten länger als die 24 Stunden fest, die das Gesetz erlaubt, um Verdächtige ohne drängenden Anklagepunkte in Haft zu halten, was nahe legt, dass die Beamten keinen offensichtlichen Beweis oder vernünftigen verdacht hatten, dass sie eine erkennbare Straftat begangen hatten, wodurch die den Personen zustehenden Rechte nach Artikel 32 der Verfassung verletzt wurden.
Sicherheitskräfte und Geheimdienstangehörige informierten die Verhafteten nicht über ihren Aufenthaltsort und verweigerten ihnen Zugang zu Anwälten und Familienangehörigen, was gegen die von Artikel 34 und 35 der Verfassung geschützten Rechte von Häftlingen verstößt.
Sicherheitskräfte und Geheimdienstangehörige unterwarfen die Häftlinge Schlägen, verbalen und physischen Angriffen und anderen Formen von Folter und Erniedrigung, was gegen Artikel 38 der iranischen Verfassung verstößt, der Folter und erzwungene Geständnisse verbietet.
Die iranische Regierung hat in ihrer Vergangenheit Menschen und Institutionen mehrfach bloß deshalb verfolgt, weil sie das Thema sexueller Orientierung und Geschlechteridentität diskutiert haben. Zum Beispiel:
Am 4. September 2013 sagte Hojatoleslam Dr. Sadraddin Shariati, der vom Wissenschaftsminister ernannte ehemalige Präsident der größten Universität für Sozialwissenschaften, der Allameh Tabatabai Universität in Teheran, der Zeitung Kayhan, dass er eine Soziologieprofessorin entlassen habe, weil sie in ihrem Kurs über „Homosexualität“ diskutiert habe (
kayhan.ir/920613/8.htm.Am 23. Juni 2012 sagte der damalige Minister für Kultur und islamische Führung Seyyed Mohammad Hosseini Reportern, dass das Verlagshaus Cheshmesh nicht mehr Bücher herausgeben dürfe, und beschuldigte den Herausgeber, „westliche Kultur und sittenloses Verhalten“ zu fördern, darunter auch „Homosexualität“ (
www.farsnews.com/newstext.php.Im Januar 2011 verurteilte ein Revolutionsgericht in Teheran den Journalisten Siamak Ghaderi zu vier Jahren Haft, 60 Peitschenhieben und einer Geldstrafe wegen Interviews, die er mit Mitgliedern der Gemeinschaft der Lesben, Schwulen oder Bisexuellen im Iran geführt hatte, und wegen seiner Artikel.
Am 6. August 2007 schloss das Komitee für Presseaufsicht die reformorientierte Zeitung Shargh wegen der Veröffentlichung eines Interviews mit Saghi Ghahreman, einem in Kanada lebenden iranischen Dichter, der auch für die Rechte der Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transsexuellen eintritt. Obwohl das Interview sich nicht auf deren Rechte bezog, betrachtete das Komitee für Presseaufsicht die Geschichte als Förderung der „Homosexualität“.
Diese und andere Beispiele zeigen die schädlichen und weitreichenden Auswirkungen von Gesetzen, die einvernehmliches gleichgeschlechtliches Verhalten kriminalisieren und die Missachtung der Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transsexuellen, ungeachtet der tatsächlichen sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität.
Wir begrüßen die Entscheidung der iranischen Regierung, die Rechte von Menschen auf Wechsel ihrer Geschlechtsidentität anzuerkennen und gesetzlich zu schützen, glauben jedoch, dass diejenigen, die sich als transsexuell bezeichnen, nicht verpflichtet werden sollten, ihre Geschlechtsidentität mittels Chirurgie zu wechseln, damit ihr Geschlecht als rechtmäßig geändert angesehen wird und ihnen ein neuer nationaler Personalausweis ausgestellt wird.
Die Anerkennung des Rechtes auf Geschlechtswechsel durch die Regierung gründet sich auf eine Fatwa (ein religiöses Gerichtsgutachten) des verstorbenen Ayatollah Khomeini, der zum ersten Mal Operationen zur Geschlechtsänderung in den 1980er Jahren erlaubte. Eine solche Praxis ist nicht gesetzlich niedergelegt und die Anerkennung der Rechte von Transsexuellen unterliegt wechselnden Interpretationen. Indem sie Gesetze verabschiedet, die spezifisch die Rechte von Menschen auf Wechsel ihrer Geschlechtsidentität schützt, kann die iranische Regierung für einen besseren Schutz der Rechte dieser schutzbedürftigen Gruppe der Bevölkerung sorgen.
Die Regierung erlässt diese Einschränkung in einem Klima vom Staat sanktionierter Diskriminierung und einer Toleranz gegenüber verbreitetem diskriminierendem Verhalten gegen Transsexuelle. Wenn diese Haltungen von Regierungsstellen und Strafverfolgungsbehörden eingenommen werden, die mit den Problemen und Herausforderungen von Transsexuellen zu tun haben, tragen sie zu weiterer Diskriminierung und Herabwürdigung dieser Personen bei.
Im Lichte der oben erwähnten Punkte bitten wir Ihre Regierung dringend, sofort tätig zu werden, um die grundlegenden Rechte aller Menschen im Iran zu schützen, ungeachtet ihrer sexuellen Orientierung oder Identität, eingeschlossen die Rechte auf Leben, Privatsphäre, Redefreiheit, Versammlungsfreiheit, ordnungsgemäße Gerichtsverfahren und andere Rechte, die in der iranischen Verfassung enthalten sind und durch internationale Verträge garantiert wird, denen Iran beigetreten ist.
Als Präsident der Islamischen Republik Iran schworen sie, die Verfassung umzusetzen. Wir bitten sie dringend, nun genau das zu tun und tätig zu werden, um die Verfassung für alle Menschen im Iran hochzuhalten, besonders die besonders verletzlichen unter ihnen.
Im Einzelnen bitten wir die Regierung der Islamischen Republik Iran:
Widerrufen oder ändern Sie alle Gesetze, die zur Diskriminierung, Strafverfolgung und Bestrafung von Menschen aufgrund ihrer wirklichen oder angenommenen sexuellen Orientierung oder Identität führt oder führen kann, insbesondere Artikel 233 bis 240 des neuen islamischen Strafgesetzes.
Stellen Sie sicher, dass jeder, der allein aufgrund seiner wirklichen oder angenommenen sexuellen Orientierung oder frei und einvernehmlich vereinbarter sexuellen Betätigung in Haft ist, sofort und bedingungslos freigelassen wird.
Ergreifen Sie alle notwendigen gesetzgeberischen, administrativen und andere Maßnahmen, um Diskriminierung auf der Grundlage von sexueller Orientierung oder Identität zu beseitigen oder zu verhindern, auch hinsichtlich des Zugangs zu Arbeit, Wohnung, Erziehung und Gesundheitsversorgung, und um sicherzustellen, dass alle Menschen ungeachtet ihrer sexuellen Orientierung oder Identität vor Gewalt und Ausschluss aus der Gesellschaft geschützt sind.
Lösen Sie staatlich unterstützte Einheiten auf, die Diskriminierung aufgrund des Geschlechts oder Geschlechtsidentität fördern, ebenso wie die Förderung diskriminierender Texte, die die Diskriminierung verewigen und ein Klima schaffen, das Diskriminierung förderlich ist.
Fördern Sie den Respekt für die Menschenrechte auf Privatsphäre und Würde und beenden Sie alle Formen staatlich unterstützter Überwachung, des Eindringens und der Einmischung in Privatangelegenheiten.
Schützen Sie das Recht auf freie Meinungsäußerung, sowohl online und gedruckt, und heben Sie alle Formen der Einschränkung auf, die alle, ungeachtet ihrer sexuellen Orientierung oder Identität, daran hindern, ihre Meinung auszudrücken und Fragen bezüglich Geschlecht, Sexualität und Autonomie bezüglich des eigenen Körpers zu diskutieren.
Stellen Sie öffentliche und private Ausbildungskurse für Strafverfolgungskräfte, Justizangehörige und andere staatliche Einrichtungen oder Agenturen zur Verfügung, zu Fragen grundlegender Menschenrechte, wie die auf Privatsphäre, ordnungsgemäße Prozesse, Freiheit der Meinungsäußerung und Versammlung, sexuelle Orientierung und Identität.
Wir hoffen auf eine Antwort zu den in diesem Brief aufgeworfenen Fragen.
Hochachtungsvoll
Philip Luther
Leiter
Naher Osten und Nordafrika-Programm
Amnesty International
Sara Leah Wilson
Leiterin der Nahost- und Nordafrika-Abteilung
Human Rights Watch
Jessica Stern
Geschäftsführerin
Internationale Kommission für Menschenrechte der Schwulen und Lesben
Saghi Ghahreman
Präsident
Iranian Queer Organization – IRQOI
CC:
Ayatollah Amoli Larijani, Leiter der Justiz, Islamische Republik Iran
Dr. Javad Larijani, Hoher Rat für Menschenrechte, Justiz der Islamischen Republik Iran
Übersetzung aus dem Englischen durch die Iran-Koordinationsgruppe. Verbindlich ist das englische Original.