Die italienische Gesetzgebung sieht einige näher bestimmte Straftaten vor, u.a. Körperverletzung, deren Motivation die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Volksgruppe, Ethnizität oder Religion ist. Wenn ein Verbrechen auf dieser Basis verübt wird, ist dies als erschwerender Umstand einzustufen. Allerdings gilt keine dieser Auflagen für Verbrechen aus Gründen der sexuellen Orientierung oder der Genderidentität der Opfer.
Zivilgesellschaftliche Organisationen berichten von jährlich hunderten solcher Verbrechen gegen lesbische, schwule, bisexuelle, transgender und intersexuelle (LGBTI) Menschen. Die meisten dieser Fälle wurden nicht gründlich untersucht und sind für die Täter_innen ohne Konsequenzen ausgegangen, obwohl eindeutige Anzeichen von Diskriminierung zu erkennen waren. Das Fehlen relevanter Gesetze hindert die Polizei und die ermittelnden Behörden daran, die homophoben und transphoben Motive hinter diesen Verbrechen aufzudecken. Das erschwert den Opfern außerdem, Gerechtigkeit zu erlangen.
Im März 2013 sprach Amnesty International mit Michelle, einer jungen italienischen Transfrau, die im Februar 2012 in einem Pub in Catania körperlich angegriffen wurde. Diese Gewalttat richtete sich aufgrund ihrer Genderidentität gegen sie.
„Sie schlugen mich, weil ich bin, wie ich bin – weil mein Gesicht ein wenig maskulin wirkt und weil sie an meiner Stimme erkannt haben, dass ich transsexuell bin“, sagte sie Amnesty International.
Obwohl die Verdächtigen dieses Angriffs aufgrund der Körperverletzung angeklagt und verurteilt werden können, kann das besondere diskriminierende Motiv hinter dieser Attacke nicht explizit in die Strafverfolgung und das Urteil mit einbezogen werden. Wenn Michelle z.B. aufgrund ihrer Ethnizität angegriffen worden wäre, könnte das vermeintliche Motiv hingegen im Prozess berücksichtigt werden und sich im Urteil wiederspiegeln.
Das italienische Parlament hat nun die Möglichkeit, Michelle und anderen Menschen in derselben Lage Schutz zu bieten, denn sie mussten bereits zu lange ohne explizite und adäquate rechtliche Absicherung ausharren. Um dieser Aufgabe jedoch vollständig nachkommen zu können, ist die oberste Priorität, dass das neue Gesetz alle relevanten Lücken schließt, sowohl in Bezug auf das spezifische Verbrechen als auch auf die erschwerenden Umstände.
Um dieses Ziel zu erreichen, fordert Amnesty International vom italienischen Parlament die Verabschiedung eines Gesetzes, welches die sexuelle Orientierung und Genderidentität in die Liste diskriminierender Motive aufnimmt, die mit den spezifischen Verbrechen in Verbindung stehen, die im Gesetzesdekret Nr. 122 aus dem Jahre 1993 aufgelistet sind. Darüber hinaus soll das Parlament dasselbe Dekret um erschwerende Umstände ergänzen, indem sexuelle Orientierung und Genderidentität hinzugefügt werden.
Amnesty International erinnert daran, dass der „Kampf gegen Homo- und Transphobie und die Gewährleistung der Rechte von lesbischen, schwulen, bisexuellen, transgender und intersexuellen (LGBTI) Menschen“ einer der zehn Punkte ist, die in der Agenda für Menschenrechte in Italien, im Januar 2013 vor den Parlamentswahlen von Amnesty veröffentlicht, festgeschrieben worden sind.
Vor den Wahlen in Italien im Februar 2013 haben die Vorsitzenden der größten politischen Parteien, unter ihnen Silvio Berlusconi („Das Volk der Freiheit“) und Pierluigi Bersani („Demokratische Partei“), diese spezifische Erklärung unterschrieben. Obwohl Mario Monti („Bürgerliste“) sie nicht unterzeichnet hat, verkündete er öffentlich sein Engagement gegen Homophobie und anderweitige Diskriminierung. Zusätzlich hierzu wurde Amnesty Internationals Agenda für Menschenrechte in Italien von mehr als hundert Kandidat_innen unterzeichnet, die später in das Parlament gewählt wurden und von den unterschiedlichsten Parteien entsandt wurden, u.a. von der „Fünf-Sterne-Bewegung“ sowie von den Linken und Liberalen. Jetzt ist es Zeit für die Parlamentsmitglieder, dieser Verpflichtung dadurch gerecht zu werden, indem sie aktiv gegen homophobe und transphobe Hassverbrechen vorgehen und diese endlich explizit gesetzlich verbieten.
AMNESTY INTERNATIONAL
ÖFFENTLICHE STELLUNGNAME
Ai Index: EUR 30/007/2013