In der Zeitschrift “The Island” ist ein Brief veröffentlicht worden, in dem dazu aufgerufen wird, die Konferenz zu stürmen und zwar, indem verurteilte Vergewaltiger auf die Lesben “losgelassen” werden. So sollten die “fehlgeleiteten Verfluchten” einmal “natürliches sexuelles Vergnügen” und die “Wirklichkeit des Lebens” erfahren dürfen.
Gegen die Veröffentlichung dieses Briefes legte die Organisation Beschwerde ein und verwies auf das geltende Presserecht, nach dem ein Journalist nicht zu Gewalt aufrufen darf. Der Presserat hingegen stimmte den Autoren des Briefes ausdrücklich zu und sah die Integrität von Lesben nicht in Frage gestellt. Schließlich könne man sich der Ansicht, Lesben seien “unnatürliche Sadistinnen”, nicht entziehen. Der Presserat stimmte darüber hinaus der Ansicht zu, Lesben seien sozial außenstehend und sollten als solche, nämlich als sexuelles Freiwild, behandelt werden.
Dem Beschwerdeführer M. de Rose wurde das Recht, sich zu beschweren, abgesprochen. Schließlich sei er als Mann noch nicht einmal potentiell ein Opfer der geforderten Vergewaltiger und jeder, der eine Beschwerde beim Presserat einreicht, müsse “saubere Hände” haben. Die könne er als Mitorganisator der Konferenz nicht vorweisen, insofern soll er eine Geldstrafe zahlen. Als Folge dieser Auseinandersetzungen ist eine Verschärfung der gesellschaftlichen Diskriminierung lesbischer Frauen, aber auch schwuler Männer zu erwarten. Vergewaltigungen als Mittel zur “Resozialisation” von Lesben sind vom Presserat ausdrücklich nicht gerügt worden.
Claudia Jarzebowski