Zwei Lesben und drei Schwule wurden daraufhin von der Polizei ohne Anklage für zwei Wochen in Haft genommen. Nach ihrer Freilassung flohen alle fünf nach Tansania, da sie eine erneute Inhaftierung befürchteten. § 140 des Strafgesetzes sieht für sexuelle Praktiken "gegen die Ordnung der Natur" lebenslange Haftstrafen vor. Entsprechende Verurteilungen sollen in den letzten Jahren mindestens in sechs Fällen ergangen sein.
Hetzreden von Politikern, die "Schwule zu Tode gesteinigt sehen wollen" tun ihr übriges, um das gesellschaftliche Klima gegenüber Homosexuellen zu vergiften.
Mittlerweile hat sich die tansarlische Sektion von Amnesty International der fünf Ugander angenommen, Das Internationale Sekretariat in London hat kurzfristig je 400 £ für jeden der Geflohenen zur Verfügung gestellt. Kontakte mit der UNHCR wurden aufgenommen, um nach Möglichkeiten des Asyls in einem anderen Land zu suchen. Auch in Tansania verbieten Gesetze homosexuelle Handlungen. Dementsprechend ist die Einstellung der Bevölkerung Tansanias Homosexuellen gegenüber.
Vor diesem Hintergrund ist es um so begrüßenswerter, dass sich die tansanische Sektion von ai kurzfristig entschlossen hat, den Ugandern zu helfen.
Briefe, in denen diese Hilfe begrüßt und der tansanischen Sektion gedankt werden kann, sowie Solidaritätsbriefe an die geflohenen Ugander sind an folgende Adresse zu richten:
Amnesty International
Luther House 3rd Floor
RO. Box 4331
Dar es Salaam
Tansania
e-mail: aitanz(at)interafrica.com