Es konnte ebenso in Erfahrung gebracht werden, dass Gefangene geschlagen bzw. in Isolationshaft gehalten wurden. Amnesty hatte bereits 1998 die Behörden wegen dieser besorgniserregenden Zustände angeschrieben.
Mississippi ist neben Alabama und South Carolina der einzige US-Bundesstaat, der Gefangene mit HIV/AIDS von den restlichen Gefangenen isoliert. Diese Praxis steht im Widerspruch zu nationalen und internationalen Standards für die Behandlung von Gefangenen, die von HIV/ AIDS betroffen sind. Obwohl Isolationshaft für eine begrenzte Zeit aus medizinischen Gründe geboten sein kann, legen diese Standards fest, dass Gefangene wegen ihres HIV-Status nicht abgegrenzt werden sollen. Alle Gefangenen mit HIV sollen den gleichen Zugang zu gleichen Arbeitsmöglichkeiten, Programmen und berufliche Gelegenheiten erhalten wie andere Gefangene. Die festgelegten Regelungen sehen auch die Förderung von unterstützendem Verhalten gegenüber Gefangenen mit HIV/AIDS vor, um Diskriminierung vorzubeugen sowie um Angst und Vorurteile zu bekämpfen.
Im April 1999, befürwortete ein US Bundesgericht die Praxis in Alabama, Gefangene mit HIV/AIDS von anderen Inhaftierten zu trennen, Der Zugang zu medizinischen Einrichtungen und Programmen, die für andere Insassen zugänglich sind, wurde für HIV?infizierte Gefangene eingeschränkt. Das Urteil des US-Bundesgerichts stellte fest, dass es in der Zuständigkeit der Gefängnisbehörden liegt, zu entscheiden, ob es das Risiko erlaubt, HIV-infizierte Gefangene a n Programmen mit anderen Mithäftlingen teilnehmen zu lassen. Die American National Civil Liberties Union hat dagegen Berufung beantragt. Nun muss der Suprenne Court der USA entscheiden, ob diese Berufung zugelassen wird.