Die neue Fassung des Gesetzes erweitert die Diskriminierungsverbote um sieben Tatbestände: Familienstatus, sexuelle Orientierung, religiöse Überzeugung, Alter, Rasse, Behinderung oder Mitgliedschaft in der Travellers' Community.
Diskriminierung wird definiert als Behandlung einer Person in einer weniger günstigen Art und Weise im Vergleich zur Behandlung einer anderen Person. Ausdrücklich wird auch die indirekte Diskriminierung erwähnt, also Handlungen, die sich diskriminierend auswirken, auch wenn eine entsprechende diskriminierende Absicht nicht bestand.
Sollten etwaige Verstöße gegen das Anti-Diskriminierungsgesetz nicht mit dem Arbeitgeber einvernehmlich geklärt werden können, steht den Betroffenen das Recht zu, sich an die Equality Authority zu wenden, die den Arbeitgeber zu Wiedergutmachung bzw. Entschädigung veranlassen kann.