Meldungen | Argentinien : Transvestit stirbt in Haft

Amnesty International hat erfahren, dass Vanesa Lorena Ledesma, ein Transvestit, der mit bürgerlichem Namen Miguel Angel Ledesma heißt, in Haft gestorben ist, nachdem sie in einer Polizeistation der Stadt Cordoba fünf Tage In Untersuchungshaft gehalten wurde.

Am 11.2.00 wurde Vanesa, Mitglied der Asoclaclón Travestis unidas de Cordoba (ATUC), in der Mikons Bar nach einem Kampf festgenommen und beschuldigt, die Bareinrichtung beschädigt zu haben. Nach Ihrer Einlieferung auf der Polizeistation 18 (Precinto 18) wurde sie von den anderen Häftlingen getrennt, damit diese nicht eine Zelle mit einer kranken Person teilen müssen. Vanesa Lorena Ledesma war HIV-positiv.

Was zwischen dem Zeitpunkt der Einlieferung bis zu ihrem Tod fünf Tage später geschah, ist nicht mehr bekannt. Bei der Autopsie der Leiche am 16.2.00 konnten jedoch Spuren von Folter festgestellt werden. Sowohl die ATLIC als auch eine Gruppe gegen die Diskriminierung von Schwulen, die Asociación 17 Contra la Discriminasción Homosexual (ACODI-10) legten Beschwerde beim für Menschnerechte zuständigen Ombudsmann in Cordoba ein. Gleiche Schreiben gingen auch an die örtliche Staatsanwaltschaft, den Gouverneur und den Polizeipräsidenten.

Art, 144 Abs. 3 des argentinischen Strafgesetzes sieht für alle staatlich Bediensteten, die gegen Inhaftierte Gewalt anwenden, Haftstrafen von acht bis 25 Jahren und den Verlust aller öffentlicher Ämter vor. Amnesty International ist besorgt über Berichte, dass die Polizei unter dem Vorwand, Gesetze der jeweiligen Provinz (Edictos Policiales, Códigos de Faltas) durchzusetzen, sexuelle Minderheiten bedroht und foltert. Aufgrund dieser lokalen Erlasse besitzt die Polizei eine Rechtsgrundlage ohne Vorliegen eines Straftatbestandes, Personen zu inhaftieren bzw. Zwangsmaßnahmen zu verhängen. Insbesondere die Vorschriften über skandalöses Verhalten oder Vergehen gegen den öffentlichen Anstand werden häufig als Begründung genommen, um Transvestiten, Transsexuelle, Schwule oder Lesben zu inhaftieren. Die Haftbedingungen sind oft grausam und inhuman. Inhaftierte werden gefoltert, geschlagen oder sexuell belästigt.

Amnesty sind mehrere Fälle von Menschenrechtsverletzungen an sexuellen Minderheiten in Haft bekannt. Die Dunkelziffer dürfte jedoch noch weitaus höher liegen, da viele Opfer aus Furcht vor Repressalien sich nicht an die Öffentlichkeit wenden.

Auch die Ausübung von Druck gegen Gefangene und deren Erniedrigung stehen unter Strafe.

Amnesty hat bisher die Erfahrung gemacht, dass die Behörden Beschwerden häufig nicht mit der nötigen Aufmerksamkeit nachgehen. Obwohl Argentinien seit 1987 Mitglied der Anti Folter-Konvention ist, die den Gebrauch von Folter und anderen grausamen, inhumanen und erniedrigenden Behandlungen verbietet, werden von Seiten der Verantwortlichen nicht genügend Maßnahmen getroffen, um die bisherige Praxis zu ändern. Obwohl die einzelnen argentinischen Bundesstaaten über eine eigene Gesetzgebung verfügen, sind sie gemäß Art. 22 der Landesverfassung an alle internationalen Verträge gebunden; Art. 18 der argentinischen Verfassung verbietet alle Arten von Folter.

Am 1.3.00 wurde die transsexuelle Aktivistin Marlene Guayas wegen Widerstandes gegen die Staatsgewalt, einem Vorwurf aus dem Jahr 1998, verhaftet. Aufgrund des Schicksals von Vanesa Ledesma besteht ernste Sorge um die Sicherheit und die Haftbedingungen von Marlene Guayas.

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