Wien 1993 AI-Postkartenaktion
Öffentliche Aktion von Amnesty International anlässlich der Weltkonferenz zu Menschenrechten im Jahr 1993 vor dem Wiener Stephansdom, © Marlon Traber

Meldungen | Österreich : Amnesty fordert Österreich zu einer Gesetzesreform auf

Ein lesbisches Paar hatte eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) vorgebracht, da es der Partnerin der Mutter in Österreich untersagt wurde, das leibliche Kind ihrer Lebensgefährtin zu adoptieren. Der EGMR hat heute entschieden, dass dies diskriminierend ist.

Dem Urteil muss eine umfassende Gesetzesreform in Österreich folgen, fordert Amnesty International. Menschenrechtsexperten der Organisation waren am Verfahren beteiligt.

Der EGMR stellte fest, dass es nicht nur den einen Weg gibt, sein Familien- und Privatleben zu führen, und dass die österreichische Regierung es versäumt habe, Beweise oder Argumente vorzubringen, dass ein gleichgeschlechtliches Paar nicht ausreichend für die Bedürfnisse eines Kindes sorgen könne.

Jeder Mensch hat das Recht zu heiraten und eine Familie zu gründen. In der Umsetzung dieses Rechts haben einige europäische Regierungen Nachholbedarf:

Sie müssen ihre Gesetze so anpassen, dass lesbischen, schwulen, bisexuellen, transgender und intersexuellen Paaren (LGBTI) das Recht auf Heirat und Adoption nicht verwehrt wird. Die österreichische Regierung hatte argumentiert, dass ihre diskriminierenden Gesetze, die LGBTI Menschen davon ausschließen, Kinder von gleichgeschlechtlichen Partnern zu adoptieren, dazu entwickelt wurden, ein traditionelles Modell der Familie zu wahren.

„Die österreichische Regierung muss endlich ihre homophoben Ressentiments überwinden und alle diskriminierende Relikte aus vergangenen Jahrhunderten aus dem Rechtssystem entfernen“, sagt Heinz Patzelt, Generalsekretär von Amnesty International Österreich. „Ich sehe das heutige Urteil des EGMR als klare Aufforderung an die österreichische Regierung, sich ihren menschenrechtlichen Verpflichtungen zu stellen.“

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