Queeramnesty hatte sich am vorausgegangen Diskurs des Gremiums beteiligt und mit einem Kommentar seine grundlegende Forderung des ‚Rechts auf freie Selbstbestimmung’ angesichts der Menschenrechtsverletzungen an Intersexuellen formuliert. Auf Initiative von Queeramnesty verfasst auch Amnesty International eine Positionierung auf internationaler Ebene zu ‚Intersexualität und Menschenrechten’.
Mit dem Sprecher der Arbeitsgruppe Intersexualität des Ethikrats, Michael Wunder, ist sich Queeramnesty darin einig, dass dieses Gremium sein Hauptziel erreicht hat: die Erhöhung der gesellschaftlichen Aufmerksamkeit für intersexuelle Menschen. Queeramnesty begrüßt, dass hier die schweren Menschenrechtsverletzungen an einer Gruppe von Menschen erstmalig von einer regierungsnahen Institution benannt, anerkannt und dokumentiert werden. Weiterhin erachten wir es als positiv, dass der Deutsche Ethikrat mit aller Deutlichkeit das fundamentale Recht auf Selbstbestimmung und körperliche Unversehrtheit auch für intersexuelle Menschen einfordert.
Die Stellungnahme und die Empfehlungen des Deutschen Ethikrats bestärken uns in der Erwartung, dass diese nunmehr mit großer Dringlichkeit auch im Rahmen gesetzgeberischer Regelungen im Sinne der Menschenrechte umgesetzt werden. Hiermit würden dann die Forderungen der UN-Fachausschüsse für Menschenrechtsabkommen an die deutsche Bundesregierung, die zu diesem Diskurs geführt haben, realisiert.
Mit Besorgnis stellen wir allerdings bei der Stellungnahme des Ethikrats eine bedenkliche Teilung der Menschenrechte für die Gruppe von Intersexuellen mit adrenogenitalem Syndrom (AGS) fest: Menschenrechte gelten universell, einzelne Gruppen können nicht davon ausgenommen werden.