Die Moskauer Polizei nimmt während des Moskau-Pride 2012 etwa 40 Menschen fest.
Die Moskauer Polizei ca. 40 Leute fest die vor dem Büro des Bürgermeisters versuchten, eine Pride-Veranstaltung durchzuführen © Amnesty International

Meldungen | Europa | Russland : Homosexualität ist keine Perversion. Pervers ist Ballett auf dem Eis!

„Homosexualität ist keine Perversion. Pervers ist Ballett auf dem Eis oder (Eis)Hockey auf dem Rasen”. Das ist ein Zitat von Faina Ranevskaya, einer der bekanntesten Schauspielerinnen der Russischen Föderation.

Mit diesem Zitat auf einem Plakat stand der LGBTI-Aktivist Nikolai Alekseev im April 2012 vor dem Gebäude der zentralen Verwaltung von St. Petersburg, um gegen das im März in der Stadt in Kraft getretene Verbot der „Propaganda für Homosexualität unter Minderjährigen” zu protestieren. Er wurde daraufhin vorübergehend festgenommen und ihm wurde vorgeworfen, er habe durch seine Aktion eben gegen dieses Gesetz verstoßen. Am 4. Mai wurde er dann zu einer Geldstrafe verurteilt.

Bereits im März 2012 hatten Aktivisten mit Plakaten vor der örtlichen Kinderbibliothek in Kostromoa gegen ein ähnliches Gesetz protestiert. Unter anderem war auf ihren Plakaten zu lesen: „Heterosexualität, Homosexualität, Bisexualität – alles normal” und „Sexuelle Orientierung ist keine persönliche Wahl”. Auch dieser Fall wurde vor Gericht gebracht, die Richterin befand dann allerdings, dass die Aussagen auf den Plakaten keine Propaganda, d.h. Werbung für andere sexuelle Orientierungen darstellen.

Diese Fälle zeigen, dass Homo-, Bi- und Transgender-Sexualität immer noch Tabuthemen in Russland sind. Die Probleme, die daraus entstehen, gehen weit über die Verbote von Prides hinaus. Diejenigen, die sich offen zu ihrer Sexualität bekennen, sehen sich mit Repressionen und z.T. auch mit offener Gewalt konfrontiert. LGBT-Aktivisten berichten zum Beispiel, dass es außerhalb von Gay Clubs immer häufiger zu Angriffen auf Besucher kommt. Die Aktivisten berichten auch von jungen Menschen, die ihren Job verlieren oder von ihren Eltern nach ihrem Coming Out in die Psychiatrie eingeliefert werden. In der Stadt Syktyvkar zum Beispiel wurde ein junger LGBTI-Aktivist im November 2010 beschimpft und zusammengeschlagen, nachdem er in einer Fernsehdiskussion mehr Respekt für Lesben, Gays, Bi- und Transgender gefordert hatte. Ähnliche Beispiele gibt es viele.

Das russische Strafrecht sieht harte Strafen für rassistisch motivierte Gewaltverbrechen vor und bestraft auch Taten, die aus Hass auf eine soziale Gruppe verübt wurden, härter als andere Gewaltverbrechen. Seit Jahren versuchen LGBTI-Aktivisten daher durchzusetzen, dass sie als soziale Gruppe im Sinne des Strafrechts anerkannt werden, bisher allerdings vergeblich.

Organisationen, die Service-Leistungen für LGBTI-Menschen anbieten wollen, wird regelmässig die Registrierung verweigert, u.a. mit der Begründung, dass die Ziele dieser Organisation den Zusammenhalt der Russischen Foederation gefährden. Der Bedarf z.B. an psychologischer oder juristischer Beratung ist aber groß. LGBTI-Aktivisten erzählen, dass sie daher stark auf ehrenamtliche Unterstützung durch Juristen und Psychologen angewiesen sind. Wenn sie Spenden erhalten, dann aber oft mit der Bitte, den Spender nicht zu nennen.

Die Diskussion über das Verbot der „Propaganda für Homosexualität” hat viele bis dahin dem Thema gegenüber gleichgültig eingestellte Menschen dazu gebracht, andere Formen von Sexualität als „unnatürlich” und „unmoralisch” einzustufen und jede Diskussion, jede Erwähnung des Themas in der Öffentlichkeit zu bekämpfen.

In Russland gibt es an verschiedenen Orten LGBT-Filmfestivals und Kulturveranstaltungen, oft begleitet von Protestdemonstrationen. Auf diese Weise versuchen LGBTI-Aktivisten seit Jahren, Aufmerksamkeit auf das Thema zu lenken, um irgendwann einmal als selbstverständlicher und gleichberechtigter Teil der Gesellschaft akzeptiert zu werden.

Zurzeit ist auch für Moskau ein ähnliches Gesetz geplant wie in St. Petersburg. Darüber hinaus mehren sich derzeit Stimmen, die sogar für eine entsprechende Gesetzgebung auf Föderationsebene eintreten. Nach Auffassung von Amnesty International verstoßen solche Gesetzesvorhaben gegen die auch in der Russischen Verfassung garantierten Rechte auf freie Meinungsäußerung, Versammlungsfreiheit und Nichtdiskriminierung. Sie stehen auch nicht im Einklang mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, der im Oktober 2010 unter anderem festgestellt hat, dass die Verbote von „Gay Pride-Umzügen“ in Moskau den Anmelder wegen seiner sexuellen Orientierung diskriminieren würden.

Friederike Behr

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