AMNESTY INTERNATIONAL ÖFFENTLICHE ERKLÄRUNG
AI-Index-Nummer: EUR 44/4362/2021
PRIDE-DEMO RECHTSWIDRIG VERBOTEN, DEMONSTRANT*INNEN FESTGENOMMEN
Die jährliche Istanbul Pride-Demo wurde rechtswidrig verboten und friedliche Demonstrant*innen wurden seit 2015 jedes Jahr Polizeigewalt und willkürlichen Verhaftungen ausgesetzt. Dieses Jahr hatte das Istanbuler Organisationskomitee die Behörden über ihre Absicht informiert, den vorgesehenen Versammlungsbereich im Bezirk Maltepe zu nutzen, der weit vom Stadtzentrum entfernt ist. Am 24. Juni teilte das Istanbuler Gouvernement dem Organisationskomitee mit, dass es ihnen nicht erlaubt sei, die Pride im ausgewiesenen Versammlungsgebiet abzuhalten. Dies wurde damit begründet, dass "provokative Zwischenfälle auftreten könnten und zum Schutz des Friedens und Sicherheit der Bevölkerung einschließlich der Teilnehmer*innen, der persönlichen Unverletzlichkeit (...), der allgemeinen Gesundheit und Moral, der Rechte und Freiheit anderer, möglicher Gewalt und Terrorismus und zur Verhinderung von provokativen Zwischenfällen". Am 25. Juni gab das Istanbul Pride-Organisationskomitee bekannt, dass der Marsch in Taksim stattfinden würde.
Ein paar Stunden bevor die Pride-Demo um 17 Uhr beginnen sollte, gab das Gouvernement Beyoğlu eine Presseerklärung heraus, in der es ein Verbot der Istanbul Pride mit der Begründung ankündigte, dass "die angekündigten Aktivitäten der Unteilbarkeit des Staates, der verfassungsmäßigen Ordnung, der allgemeinen Gesundheit und Moral widersprechen könnten oder zum Schutz der Rechte und Freiheiten anderer und der Verhinderung der Begehung von Straftaten gemäß Artikel 10 und 17 des Gesetzes Nr. 2911 über Versammlungen und Demonstrationen, Artikel 32 des Gesetzes Nr. 5442 des Gesetzes über die Provinzverwaltung und im Rahmen von Covid-19 Maßnahmen.“
Laut Augenzeug*innen, darunter Anwält*innen, die im Dienst waren, um zu beobachten und Rechtshilfe für alle Pride Marsch Teilnehmer die es brauchen können anzubieten, begann der Polizeieinsatz um 15 Uhr ohne Ankündigung oder Warnung in der Straße Mis, einer Fußgänger*innen-Seitenstraße der Istiklal Avenue.
Reihen von Bereitschaftspolizist*innen mit Helmen und Schilden zwangen jeden, der sich ihnen in den Weg stellte, die Straße hinunter. Dieser Vorgang wird als "Fegen" bezeichnet. Anschließend kehrten sie an den oberen Rand der Straße zurück, um von vorne zu beginnen. Ein Menschenrechtsverteidiger, der Zeuge der exzessiven Gewaltanwendung war, berichtete Amnesty International, dass die Bereitschaftspolizei Tränengas und Plastikgeschosse gegen die Demonstrant*innen und andere Personen einsetzte, als sie wieder die Straße hinunterkam. Auf dem Rückweg versuchten sie auch Personen, die in den Cafés entlang der Straße saßen oder am Straßenrand standen, mitzunehmen. Der Menschenrechtsverteidiger gehörte zu denjenigen, die in einem Café aufgegriffen wurden und sich plötzlich inmitten mehrerer Bereitschaftspolizist*innen wiederfanden. Dort wurde geschubst und gestoßen, wobei er seine Erfahrung mit der einer Flipperkugel verglich, bis er schließlich zur Seite geschleudert wurde. Rund 25 Personen wurden auf diese Weise festgehalten, vielen anderen wurden die Handys abgenommen und Fotos und Videos gelöscht, wenn kein Presseausweis vorgelegt werden konnte. Ein Anwalt berichtete, dass, während sie versuchten, mit der Polizei zu sprechen, um die Situation zu beruhigen, die Bereitschaftspolizei eine Frau auf den Boden drückte und festhielt. Laut Augenzeug*innen wurde bis nach 18 Uhr niemandem erlaubt die Straße Mis zu verlassen.
Ein anderer Anwalt berichtete Amnesty International, dass die Gruppe der Anwält*innen von Polizeibeamt*innen gestoßen, geschubst und begrapscht wurden, obwohl sie ihren Berufsausweis zeigten. Der Anwalt gab an, dass sie mit blauen Flecken übersät waren und verbal und körperlich belästigt wurden. Der Anwalt berichtete Amnesty International, dass Sera Kadıgil, eine oppositionelle Abgeordnete der Arbeiterpartei der Türkei (TIP), die sich auf der Straße Mis aufhielt, ebenfalls übermäßiger Gewalt ausgesetzt gewesen sei. Ein anderer Anwalt soll ein Knochen an seinem Fuß gebrochen worden sein.
Bülent Kılıç, ein Journalist der AFP, wurde ebenfalls brutal festgenommen, als er Bilder von der Bereitschaftspolizei machte, die mit exzessiver Gewalt gegen Demonstrant*innen vorging. Im Gespräch mit den Medien erklärte Bülent Kılıç, wie ein Polizeibeamter sein Handgelenk packte und ihm mit der Kamera ins Gesicht schlug, während er Fotos machte. Kılıç sagte dem Beamten, er solle sich beruhigen. Daraufhin verlangte der Beamte, Kılıçs Ausweis zu sehen. Als er in seine Tasche griff, um seinen Ausweis herauszunehmen, wurde Kılıç von mehreren Beamt*innen gezerrt, von denen einer seine Kamera packte und auf den Boden warf. Anschließend wurde er von vier Polizeibeamt*innen auf den Boden manövriert, einer von ihnen drückte Kılıç sein Knie in den Nacken, wodurch ihm das Atmen extrem erschwert wurde. Kılıç, ein erfahrener Fotograf der über bewaffnete Konflikte berichtet hat, verglich seine Erfahrung und das Risiko, das er einging, mit dem, das er in Kriegsgebieten erlebt hat.
Mehrere Bilder, die Amnesty International vorliegen, bestätigen Bülent Kılıçs Schilderung seiner Festnahme und zeigen deutlich einen Polizisten, der sich auf seinen Hals kniet, während er mit dem Gesicht nach unten auf dem Boden liegt und die Hände auf dem Rücken hat. Amnesty International ist der Ansicht, dass die Behandlung, die er erfahren hat, Folter oder anderen Misshandlungen gleichkommt.
Als wäre es eine Art Verteidigung für ihre eklatant rechtswidrige Gewaltanwendung, erklärte die Istanbuler Sicherheitsdirektion in einer Erklärung vom 28. Juni zu den Umständen der Festnahme von Bülent Kılıç, dass sie zum Zeitpunkt der Festnahme nicht gewusst habe, dass Bülent Kılıç Journalist sei.
Die Polizei nahm im Laufe des Tages, vor allem auf der Straße Mis, aber auch vor der Bar Noh Radio im nahe gelegenen Stadtteil Çukurcuma, mindestens 47 Personen fest, darunter zwei Minderjährige, einen Rechtsanwalt und einen Referendar sowie den Journalisten Bülent Kılıç. Alle Festgenommenen wurden später am Tag wieder freigelassen.
DAS RECHT AUF FRIEDLICHE VERSAMMLUNGSFREIHEIT UND DAS ABSOLUTE VERBOT VON FOLTER UND ANDEREN MISSHANDLUNGEN NACH INTERNATIONALEM RECHT
Das Recht auf friedliche Versammlungsfreiheit ist in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte sowie in den wichtigsten Menschenrechtsverträgen, denen die Türkei beigetreten ist, verankert. Dazu zählt der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte (ICCPR) von 1966 und die Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) von 1950. Das Recht ist auch durch die türkische Verfassung geschützt.
Die Europäische Menschenrechtskonvention legt fest, dass das Recht, sich friedlich zu versammeln und zu vereinigen, nur dann eingeschränkt werden darf, wenn dies „gesetzlich vorgeschrieben und [...] in einer demokratischen Gesellschaft im Interesse der nationalen oder öffentlichen Sicherheit, zur Prävention von Unruhen oder Verbrechen, zum Schutz der Gesundheit oder der Moral oder zum Schutz der Rechte und Freiheiten anderer notwendig sind.“ Außerdem, wie der Sonderberichterstatter für das Recht auf friedliche Versammlung und Vereinigungsfreiheit betont hat, „haben die Staaten nach den internationalen Menschenrechtsgesetzen eine positive Verpflichtung, friedliche Versammlungen nicht nur aktiv zu schützen, sondern auch die Ausübung des Rechts auf friedliche Versammlungsfreiheit zu erleichtern.“ Im Jahr 2020 verabschiedete der UN-Menschenrechtsausschuss den Allgemeinen Kommentar 37, der das Recht auf friedliche Versammlung weiter verstärkt und feststellt, dass "die Anerkennung des Rechts, sich friedlich zu versammeln, den Vertragsstaaten eine entsprechende Verpflichtung auferlegt, seine Ausübung ohne Diskriminierung zu respektieren und sicherzustellen. Dies erfordert, dass die Staaten solche Versammlungen ohne ungerechtfertigte Eingriffe zulassen, die Ausübung des Rechts erleichtern und die Teilnehmer*innen schützen." 1
Es gibt keine Ausnahmen vom Verbot der Folter und anderer Misshandlungen, die nach den internationalen Menschenrechtsnormen verboten sind. Dieses Verbot spiegelt sich in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und in einer Reihe von internationalen und regionalen Menschenrechtsverträgen wider, darunter Artikel 7 des ICCPR und Artikel 3 der EMRK, das UN-Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (CAT). Die Türkei ist ein Vertragsstaat aller vier internationalen Konventionen. Darüber hinaus ist das Folterverbot als eine der relativ wenigen besonders grundlegenden und nahezu unveränderlichen zwingenden Normen des allgemeinen Völkerrechts (jus cogens) anerkannt - das heißt, es ist absolut und kann von den Staaten nicht abgewählt werden.
Amnesty International ist der Ansicht, dass das Verbot der Istanbul Pride 2021 und die anschließende Anwendung von exzessiver Gewalt einschließlich Folter und anderer Misshandlungen, eine Verletzung der Verpflichtungen der Türkei nach internationalen Menschenrechtsgesetzen darstellen. Die türkischen Behörden müssen diese Verstöße beenden und Staatsbeamte, die Folter oder andere Misshandlungen begangen und unnötig übermäßige Gewalt angewendet haben, in fairen Verfahren vor Gericht stellen.
Ende/
1 General Comment No. 37 (2020) on the right of peaceful assembly (article 21) docstore.ohchr.org/SelfServices/FilesHandler.ashx