Suki Chung, Regional Campaignerin bei Amnesty International, East Asia Regional Office (Hong Kong) © Amnesty International
Suki Chung, Regional Campaignerin bei Amnesty International, East Asia Regional Office (Hong Kong) © Amnesty International

Meldungen | Japan : Japan: Gerichtsurteil markiert bahnbrechenden Schritt in Richtung Gleichberechtigung

Als Reaktion auf das heutige Urteil des Bezirksgerichts in Japan, dass die Nichtanerkennung der gleichgeschlechtlichen Ehe durch die Regierung verfassungswidrig ist - das erste Gerichtsurteil zur Gleichstellung der Ehe in Japan überhaupt - sagte Suki Chung, Regional Campaignerin bei Amnesty International:

"Die Entscheidung des Gerichts, dass die japanische Regierung diskriminierend und verfassungswidrig handelt, indem sie gleichgeschlechtlichen Paaren nicht erlaubt zu heiraten, ist ein bahnbrechender Schritt für gleichgeschlechtliche Paare in ihrem Streben nach Gleichberechtigung. Das Urteil kann einen wichtigen Präzedenzfall für ähnliche Fälle schaffen, die von anderen gleichgeschlechtlichen Paaren im Lande eingereicht werden."

"Japan ist bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen, die Menschenrechte von LGBTI-Personen zu respektieren und zu schützen, im Rückstand. Ein Gesetzentwurf zur Förderung des 'Verständnisses' für LGBTI-Menschen zieht sich seit Jahren hin, ist aber noch nicht in Kraft getreten. Die Regierung muss aufhören zu zögern und eine gründliche Überprüfung aller damit zusammenhängenden Gesetze, Richtlinien und Praktiken vornehmen, um die Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Paare in allen Lebensbereichen zu beenden."

Hintergrund

Am 17. März entschied das Bezirksgericht Sapporo über eine Klage von drei gleichgeschlechtlichen Paaren in Hokkaido, die jeweils 1 Million Yen (ca. 9.160 US-Dollar) für psychologische Schäden forderten, die durch die Nachlässigkeit der Regierung verursacht wurden, die Verfassung nicht zu ändern um auch ihnen die Heirat zu ermöglichen. Die Kläger gehörten zu 13 weiteren Paaren, die am Valentinstag 2019 ähnliche Klagen eingereicht hatten. Drei weitere gleichgeschlechtliche Paare reichten im September 2019 ebenfalls eine Klage ein.

Die Entscheidung des Gerichts besagt, dass die japanische Regierung gegen Artikel 14 der japanischen Verfassung verstoßen hat, der das Recht auf Gleichheit garantiert. Allerdings entschied das Gericht auch, dass die Kläger keinen Anspruch auf Schadensersatz haben.

Japan hat bisher keine nationalen Gesetze zur Beseitigung von Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung, der Geschlechtsidentität und des intersexuellen Status eingeführt. Amnesty International fordert die japanische Regierung weiterhin dazu auf, den LGBTI-Rechten Priorität einzuräumen und eine nationale Gesetzgebung einzuführen, die umfassend ist und Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung, der Geschlechtsidentität und des intersexuellen Status ausdrücklich verbietet. Die Organisation führt eine globale Petition zur Unterstützung der LGBTI-Rechte in Japan durch: haiku.amnesty.org

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