Yulia Tsvetkovas Zeichnung über gleichgeschlechtliche Paare sagt: "Familien sind da, wo Liebe ist. Unterstützen Sie LGBT+ Familien!" © © Yulia Tsvetkova / Private Archive
Yulia Tsvetkovas Zeichnung über gleichgeschlechtliche Paare sagt: "Familien sind da, wo Liebe ist. Unterstützen Sie LGBT+ Familien!" © © Yulia Tsvetkova / Private Archive

Meldungen | Russland : Russland: Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte entscheidet, dass das Verbot von gleichgeschlechtlichen Partnerschaften gegen die Menschenrechte verstößt

Als Reaktion auf die Nachricht, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschieden hat, dass Russland gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstößt, indem es gleichgeschlechtlichen Partnerschaften nicht die Möglichkeit gibt, nach nationalem Recht rechtlich anerkannt zu werden, sagte Natalia Zviagina, Leiterin des Moskauer Büros von Amnesty International:

AMNESTY INTERNATIONAL

"Diese bahnbrechende Entscheidung unterstreicht, dass die russische Regierung auf der falschen Seite der Geschichte steht, indem sie Homofeindlichkeit unterstützt und ermöglicht und LGBTI ihre grundlegenden Menschenrechte vorenthält. Das Gericht hat ausdrücklich festgestellt, dass der russische Staat verpflichtet ist, die Menschenrechte gleichgeschlechtlicher Paare zu respektieren und ihre gleichberechtigte Anerkennung vor dem Gesetz zu garantieren.

"Während es wenig Hoffnung gibt, dass die russischen Behörden das Verbot gleichgeschlechtlicher Ehen aufheben werden, bietet dieses Urteil alternative Möglichkeiten, wie gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften rechtlich anerkannt werden können.

"Wir fordern die russischen Behörden auf, sofort alle Formen der Diskriminierung von LGBTI zu beenden, das homofeindliche Gesetz über 'Propaganda nicht-traditioneller sexueller Beziehungen' aufzuheben und alle Maßnahmen zu ergreifen, um LGBTI und ihre Menschenrechte, einschließlich des Rechts auf Familie, umfassend zu schützen."

Hintergrund

Am 13. Juli entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, dass das Fehlen jeglicher Möglichkeit, gleichgeschlechtliche Beziehungen in Russland formell anerkennen zu lassen, eine Verletzung von Artikel 8 der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten ("Recht auf Familie") darstellt. Dem Fall lagen drei Klagen von gleichgeschlechtlichen Paaren aus Moskau und Gryazi (Gebiet Lipezk) zugrunde, die seit 2009 versucht haben zu heiraten und deren Anträge auf Eheschließung von den örtlichen Standesämtern abgelehnt wurden.

In seiner Entscheidung betonte der Gerichtshof, dass nationale Regierungen "einen Ermessensspielraum haben können, um die geeignetste Form der Registrierung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften unter Berücksichtigung ihres spezifischen sozialen und kulturellen Kontextes zu wählen", aber Russland habe "diesen Spielraum überschritten, weil kein rechtlicher Rahmen vorhanden war, der die Beziehungen der Antragsteller_innen als gleichgeschlechtliche Paare nach innerstaatlichem Recht schützen konnte."  

Das Gericht ist der Ansicht, dass Russland in der Lage ist, den Zugang zu einer formellen Anerkennung des Status gleichgeschlechtlicher Paare in einer anderen Form als der gleichgeschlechtlichen Ehe zu ermöglichen, die durch die im Jahr 2020 verabschiedeten Änderungen der russischen Verfassung ausdrücklich verboten wurde.

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