Amnesty International
"Die Legalisierung von Folter ist unter allen Umständen krank und gefühllos. Als vorbeugende Maßnahme ist dies ebenso gefährlich ."Genauso ist es einfach absurd, die Androhung von Amputation und Steinigung mit dem Ziel der "Rehabilitierung und Erziehung" zu verteidigen. Die bloße Verabschiedung solcher Gesetze schafft eine vergiftete und bedrohliche Atmosphäre. Die Behörden von Brunei müssen von der Umsetzung Abstand nehmen und müssen die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um diese unannehmbare Gesetzgebung zu widerrufen und sie in Einklang zu bringen mit internationalen Menschenrechtsgesetzen und -normen.
Hintergrund
In einem Brief an mehrere Sonderberichterstatter_innen der Vereinten Nationen hat Erywan Yusof, Außenminister von Brunei, die Umsetzung des Schariastrafgesetzbuches verteidigt. Er begründet die darin enthaltenen Strafen, die Folter gleichkommen, mit dem Ziel, „zu erziehen, abzuschrecken, zu rehabilitieren anstatt zu bestrafen“.
Brunei Darussalam hat das Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe unterzeichnet, aber noch nicht ratifiziert, und hat alle diesbezüglichen Empfehlungen bei seiner Menschenrechtsüberprüfung bei der UN im Jahr 2014 abgelehnt.
Bei der internationalen Menschenrechtsgesetzgebung stellt die körperliche Bestrafung in allen ihren Formen, wie Steinigung, Amputation oder Auspeitschung, Folter oder eine andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Strafe dar, die unter allen Umständen verboten ist.
Während Brunei die Todesstrafe gesetzlich beibehält, wird sie in der Praxis nicht angewendet. Eine Todesstrafe wurde 2017 wegen Drogendelikten verhängt. Das Shariah Penal Code (SPC) von Brunei ist kein Ersatz für das Zivilgesetz, es wird jedoch erwartet, dass es neben dem Gesetz operiert. Aufgrund der verfügbaren Informationen muss in jedem Fall eine erste Entscheidung getroffen werden, um zu sehen, ob er zivilrechtlich verfolgt wird oder mittels des Schariagesetzes.