Amnesty International
Index number: EUR 13/2189/2015
31. Juli 2015
Die vorhandenen Lücken beinhalten das Fehlen von Schutz gegen Diskriminierungen aufgrund von Glauben und Überzeugungen, Alter und sexuelle Orientierung am Zugang zu Gütern und Dienstleistungen und auch die rechtlichen Ungleichheiten von gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften im Vergleich zur Ehe. Eine Entscheidung des Österreichischen Verfassungsgerichts am 11. Dezember 2014 hat das Verbot der Adoption von nicht verwandten Kindern von Lebenspartnern aufgehoben und hat dem Parlament eine Frist bis zum 31.12.2015 gesetzt, um eine veränderte Gesetzesnorm zu verabschieden.
(Auszug der LGBTI-relevanten Inhalte aus unten angeführtem Dokument)