AMNESTY INTERNATIONAL – PUBLIC STATEMENT
24. April 2015
Der Beschluss ruft Mitgliedsstaaten des Europarates dazu auf, Diskriminierung aufgrund der Geschlechtsidentität ausdrücklich zu verbieten und damit internationale Menschenrechtsstandards zur Anwendung zu bringen, einschließlich der einschlägigen Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte.
Hinsichtlich Hassverbrechen forderte die Parlamentarische Versammlung des Europarates die Verordnung einer Gesetzgebung zu Hassverbrechen, die besonderen Schutz von Transgendern vor transphobischen Verbrechen und Vorfällen bietet sowie die Bereitstellung speziellen Trainings, um Ordnungskräfte und Mitglieder des Gerichtswesens zu sensibilisieren. Bezüglich der gesetzlichen Geschlechtsanerkennung drängte die Parlamentarische Versammlung die Mitgliedsstaaten zur Abschaffung von Sterilisation und anderen verpflichtenden ärztlichen Behandlungen, darunter auch eine Diagnose über die psychische Gesundheit als Voraussetzung für eine Änderung des Geschlechts, und zur Entwicklung von schnellen, transparenten und zugänglichen Prozeduren für alle Transgender auf Basis der Selbstbestimmung. Weiterhin wurden die Mitgliedsstaaten ermahnt, die Aufnahme einer dritten Wahlmöglichkeit für das Geschlecht in Identitätsdokumenten zu erwägen. Außerdem forderte der Beschluss ein Ende des Abstempelns von Transgendern als psychisch krank in nationalen und internationalen Klassifikationen der Krankheiten, und dass Behandlungen zur Geschlechtsangleichung sowie Gesundheitsfürsorge zugänglich gemacht werden.
Amnesty International begrüßt die Tatsache, dass der Beschluss der Parlamentarischen Versammlung unsere Bedenken und Empfehlungen über die gesetzliche Geschlechtsanerkennung deutlich widerspiegelt. Jetzt sind die europäischen Staaten an der Reihe zu handeln und diesen Beschluss in handfeste Maßnahmen zu übersetzen, um Diskriminierung und andere Menschenrechtsverstöße zu beenden, die Transgender erleiden. Indem das Land den Vorbildern von Dänemark und Malta darin nachfolgt, Verfahren zur Geschlechtsanerkennung schnell, transparent und zugänglich zu gestalten, sollte Irland sicherstellen, dass der dem Parlament vorliegende Gesetzentwurf zur gesetzlichen Geschlechtsanerkennung den Zugang für Minderjährige nicht unangemessen einschränkt oder Bedingungen wie beispielsweise ärztliche Bescheinigungen als Beweis dafür auferlegt, dass sich eine Transgender-Person in der Umwandlung befindet oder diese abgeschlossen hat. In gleicher Weise sollte Norwegen rasch die Empfehlungen seines Expertengremiums vom 10. April weiterverfolgen, die nach einer umfassenden Reform rufen, um eine schnelle, zugängliche und transparente Prozedur der gesetzlichen Geschlechtsanerkennung auf Grundlage der Selbstbestimmung einzuführen.