Amnesty International begrüßt das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das intergeschlechtlichen Menschen, die sich weder mit dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht identifizieren, die amtliche Registrierung ihrer Geschlechtsidentität ermöglichen wird.
Das Urteil ist ein wichtiger Schritt hin zur Anerkennung der Rechte intergeschlechtlicher Menschen in Deutschland, es wird die Akzeptanz geschlechtlicher Vielfalt in der Gesellschaft hoffentlich steigern.
Besonders wichtig ist dies im medizinischen Bereich: Noch immer werden Kinder mit Variationen der Geschlechtsmerkmale ohne akute medizinische Notwendigkeit operiert oder überflüssigen Behandlungen unterzogen, um sie dem männlichen oder weiblichen Geschlecht zuzuordnen. Die Behandlungen haben teils fatale Folgen für die körperliche und seelische Gesundheit, unter denen die Betroffenen ihr Leben lang leiden.