AMNESTY INTERNATIONAL – ÖFFENTLICHE STELLUNGNAHME
AI-Index: EUR 20/7171/2017 - 25. September 2017
Amnesty international bedauert zutiefst, dass Finnland sieben der acht Empfehlungen zur Änderung seines inhumanen Verfahrens zur Anerkennung der Geschlechtsidentität abgelehnt hat. Die einzige Erklärung, die dazu gegeben wurde, während eine Arbeitsgruppe die Gesetzgebung evaluierte und viele Änderungen vorschlug, war, dass die Regierung "sich nicht damit einverstanden erklärt hat, die Angelegenheit dem Parlament vorzulegen".
Die Trans*Gesetzgebung bedarf einer dringenden Überprüfung und Änderung, um die Notwendigkeit einer Sterilisation, anderer medizinischer Behandlung und einer psychischen Gesundheitsdiagnose als Voraussetzung zur rechtlichen Änderung der Geschlechtsidentität aufzuheben. Finnland muss ein Verfahren zur Änderung der Geschlechtsidentität einführen, das effizient und transparent ist, auf Selbstbestimmung beruht und allen unabhängig von Alter, medizinischem oder finanziellem Status zugänglich ist.
Die jüngsten Änderungen des Ausländergesetzes haben die Rechte von Flüchtlingen und Asylsuchenden unter anderem durch die Beschränkung ihres Zugangs zu Prozesskostenhilfe geschwächt. Amnesty international begrüßt, dass Finnland die Empfehlungen zur Überprüfung der Asylgesetzgebung annimmt, um den Schutz von Flüchtlingen und Asylbewerbern im Einklang mit internationalen Standards zu gewährleisten, die Inhaftierung von Kindern zu verbieten und die Familienzusammenführung zu erleichtern.
Amnesty International begrüßt, dass Finnland viele der Empfehlungen zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Menschenhandel angenommen hat. Diese Bemühungen sind jedoch systematisch unterfinanziert, und Finnland muss dringend die notwendigen Mittel für die vollständige Umsetzung des Übereinkommens von Istanbul bereitstellen.
Amnesty International begrüßt auch die Annahme von Empfehlungen zur Änderung des Strafgesetzbuchs, wonach Vergewaltigungen nicht mehr nach dem Grad der durch den Täter angewendeten Gewalt, sondern auf der Grundlage der Zustimmung des Opfers festgelegt werden. Amnesty International stimmt jedoch nicht mit der Behauptung der Regierung überein, dass die bereits bestehenden Rechtsvorschriften die Empfehlungen erfüllen. Es fordert Finnland nachdrücklich auf, das Gesetz unverzüglich dahingehend zu überarbeiten, dass Vergewaltigung auf der Grundlage der fehlenden Zustimmung definiert wird.
Darüber hinaus bedauert Amnesty International, dass Finnland ohne Angabe von Gründen die Empfehlung abgelehnt hat, die Kriterien für die Verfolgung von Fällen von Vergewaltigung und sexueller Übergriffe zu überprüfen, um die fehlende Zustimmung des Opfers angemessen zu berücksichtigen. Finnland sollte seinen Standpunkt zu dieser Empfehlung überdenken.
Amnesty International begrüßt, dass Finnland die Empfehlungen zur Stärkung des nationalen Menschenrechtsrahmens akzeptiert; die Bekämpfung von Diskriminierung, Rassismus und Fremdenfeindlichkeit; die angemessene Förderung von Menschenrechtserziehung, und fordert Finnland auf, Ressourcen für eine zeitnahe Umsetzung zu gewährleisten.
Schließlich begrüßt Amnesty International die Zusage Finnlands, dem Rat einen Zwischenbericht vorzulegen.
Hintergrund
Der UN-Menschenrechtsrat hat das Ergebnis der allgemeinen regelmäßigen Überprüfung Finnlands am 21. September 2017 auf seiner 36. Tagung angenommen. Vor der Annahme des Berichts über die Überprüfung hat Amnesty International die obige mündliche Erklärung abgegeben. Amnesty International hat durch den Länderbericht an der Informationsbasis für die Überprüfung mitgewirkt.
https://www.amnesty.org/en/documents/eur20/5354/2016/de/
https://www.amnesty.org/en/documents/eur20/5354/2016/en/