Amnesty International – Pressemitteilung
15. April 2014
Die mit zwei Richtern besetzte Kammer des Obersten Gerichtshofes entschied, dass die Diskriminierung aufgrund der Geschlechtsidentität gegen die verfassungsrechtlich geschützten Rechte auf Gleichheit, freie Meinungsäußerung, Privatsphäre, Selbstbestimmung und Würde verstieße. Das Gericht wies die Zentralregierung und die Regierungen der Bundesstaaten an, rechtlich anzuerkennen, dass sich Transgender als männlich, weiblich oder als ein "drittes Geschlecht" identifizieren dürfen; und es ließ Fördermaßnahmen und Sozialprogramme für Transgender in Kraft treten.
"Diese Entscheidung hat das Potenzial, das Leben von Menschen, die jahrelang unter Unterdrückung gelitten haben, entscheidend zu verändern", sagte Shashikumar Velath, Programmdirektor von Amnesty International Indien.
"Es bestätigt die verfassungsrechtlichen Werte der Einbeziehung und Gleichheit, aber so lange wie Artikel 377 des indischen Strafrechts im Gesetzbuch steht, werden auch Diskriminierung und Gewalt aufgrund der sexuellen Orientierung und der Geschlechtsidentität weiter eine Bedrohung bleiben", sagte Shashikumar Velath.
"Vor dem Hintergrund der laufenden Wahlen sollte das heutige Urteil einer neuen Regierung den Anstoß liefern, dieses absurde Gesetz aufzuheben."
Artikel 377 des Indischen Strafgesetzbuches, der im Dezember 2013 durch ein Urteil des Obersten Gerichtshofes bestätigt wurde, kriminalisiert einvernehmliche gleichgeschlechtliche Handlungen zwischen Erwachsenen.