Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg, © Council of Europe

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Einer Frau aus Finnland, die während ihrer Ehe ihr Coming-out als transgender hatte, sollte es erlaubt sein, rechtlich als Frau anerkannt zu werden, ohne ihren Familienstand ändern zu müssen, sagte Amnesty International am 16. Juli 2014, nachdem der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte gegen sie entschieden hatte.

AMNESTY INTERNATIONAL – PRESSE MITTEILUNG

Mittwoch, 16. Juli 2014

Da in Finnland die gleichgeschlechtliche Ehe verboten ist, kann Heli (49) ihr Geschlecht nur anerkennen lassen, wenn sie ihre 18-jährige Ehe in eine eingetragene Partnerschaft ändert.

Sie musste sich bereits einer psychiatrischen Einschätzung und einer Sterilisation unterziehen, da diese Auflagen in Finnland zu den rechtlichen Voraussetzungen für die Anerkennung des Geschlechts gehören.

"Mit dieser zutiefst enttäuschenden und ungerechten Entscheidung, duldet der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die repressiven Gesetze Finnlands, die zum Nachteil von Transgender-Menschen sind und gefährliche Gender Stereotypen untermauern", sagte Jezerca Tigani, stellvertretende Leiterin des Europa- und Zentralasienprogramms von Amnesty International.

"Diese Gesetze sind unverhältnismäßig und diskriminierend. Sie zwingen Heli dazu, sich zwischen der rechtlichen Anerkennung ihrer Gender Identität und der Ehe zu ihrem_ihrer Partner_in entscheiden zu müssen. Diese Entscheidung fällen zu müssen ist eine Verletzung ihrer Rechte."

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat erst kürzlich bestätigt, dass die individuelle Fähigkeit zur Anerkennung der Gender Identität "eine der fundamentalsten Grundlagen der Selbstbestimmung" ist.

"Dieser Fall macht deutlich, dass die finnischen Gesetze überholt werden müssen, sodass Heli und auch andere, eine rechtliche Anerkennung erhalten können und nicht, gezwungenermaßen, vor eine derartige Zerreißprobe gestellt werden, " sagte Jezeca Tigani.

"Die diskriminierenden Gesetze, die gleichgeschlechtliche Paare davon abhalten sollen, zu heiraten, dürfen nicht dazu verwendet werden, Heli den Genuss ihres Rechts auf Privat- und Familienleben zu verwehren."

Heli sagte Amnesty International: "Ich wurde nicht erneut als Frau geboren und ich werde meine_n Ehe-Partner_in nicht erneut heiraten. Wir sind seit 1996 verheiratet und ein Kind ist aus dieser Ehe hervorgegangen. Wenn ich damit leben kann, dann sollte auch die Gesellschaft damit leben können."

Transgender Menschen laufen immer dann Gefahr, dass ihre Rechte verletzt werden - sowie, dass ihnen Diskriminierung, Schikane und sogar Gewalt widerfahren - wenn sie Dokumente vorzeigen müssen, die Namen oder andere genderbezogene Informationen beinhalten, die ihre Gender Identität und Ausdruck nicht widerspiegeln.

Hintergründe

Heli ging 2009 mit ihrem Fall vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Am 13. November 2012 hat der Gerichtshof gegen sie entschieden. Der Fall wurde im April 2013 an die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte weitergereicht. Dies geschah vor der Entscheidung vom 16. Juli 2014.

Das finnische Gesetz erlaubt nur Partnern_Partnerinnen unterschiedlichen Geschlechts zu heiraten und nur gleichgeschlechtliche Paare können eine eingetragene Partnerschaft eingehen.

Die Rechte, die von den beiden Institutionen geschützt werden, unterscheiden sich in Hinblick auf Elternschaft und Adoptionsrecht. Zum Beispiel ist es Partner_innen, die in einer eingetragenen Partnerschaft leben, nicht möglich, gemeinsam Kinder zu adoptieren. Falls ein_e der beiden Partner_innen Mutter wird, so wird die_der andere Partner_in nicht automatisch als der andere legale Elternteil angesehen, es sei denn, das Kind wird durch die Stiefkindadoption angenommen. Obwohl diese Unterschiede nicht die Kinder betreffen, können sie unter Umständen zukünftige elterliche Entscheidungen beeinflussen.

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