AMNESTY INTERNATIONAL – ÖFFENTLICHE STELLUNGNAHME
24 April 2014
Das Gesetz, das vom georgischen Justizministerium verfasst wurde, definiert unterschiedliche Formen und Ursachen von Diskriminierung und verbietet Diskriminierung jeder Art in Georgien. Die Verabschiedung des Gesetzes ist ein wichtiger Schritt für Georgien. Somit nähert sich das Land der Erfüllung des internationalen Übereinkommens zur Beseitigung der Diskriminierung an. Außerdem erfüllt Georgien eine weitere Bedingung des EU-Programms zur Liberalisierung der Visabestimmungen.
Im ersten Gesetzesentwurf war noch ein Inspektor vorgesehen, der die Umsetzung des neuen Gesetzes beaufsichtigen sollte. Dieser Inspektor sollte Beschwerden bearbeiten, Beschuldigungen von Diskriminierung nachgehen, bestimmte Sanktionen gegen Verantwortliche verhängen und Fälle zur polizeilichen Verfolgung weiterreichen.
Dieser erste Gesetzesentwurf wurde von georgischen Organisationen der Zivilgesellschaft und Vertretern unterschiedlicher Minderheiten des Landes sowie von internationalen Organisationen und Experten unterstützt.
Die georgische Regierung hat den Entwurf jedoch noch kurz vor seiner offiziellen parlamentarischen Einführung geändert. Die Veränderungen haben zu einer beträchtlichen Einschränkung des Gesetzes geführt, die die Umsetzung des Anti-Diskriminierungsgesetzes beeinträchtigen werden.
Anstelle des Inspektors soll nun das bereits existierende nationale Menschenrechtsorgan von Georgien - der Ombudsmann - damit beauftragt werden, die Umsetzung des neuen Gesetzes zu beaufsichtigen. Der Ombudsmann besitzt nicht das Recht, Strafen oder obligatorische Maßnahmen zu verhängen. Seine Funktion beschränkt sich auf die Aussprache von Empfehlungen. Weder zusätzliche finanzielle Mittel noch andere Ressourcen wurden für den Ombudsmann eingeräumt, damit dieser seine Arbeit zur Umsetzung des Anti-Diskriminierungsgesetzes durchführen kann. Aufgrund dieser Veränderung gibt es Bedenken, dass das Recht auf Schutz vor Diskriminierung in der Praxis nicht so umgesetzt werden kann, wie es im Gesetz vorgesehen ist.
Bevor der Gesetzesentwurf an das Parlament weitergereicht wurde, wurde eine spezielle Klausel in Bezug auf die Orthodoxe Kirche Georgiens eingeführt. Diese Klausel besagt, dass kein Artikel des Anti-Diskriminierungsgesetzes zum Nachteil des Verfassungsvertrages von 2002 zwischen Georgien und der Orthodoxen Kirche Georgiens ausgelegt werden darf. Der Verfassungsvertrag von 2002 stellt eine gesetzliche Grundlage für die Beziehung zwischen Staat und Kirche dar und weist der Kirche eine "besondere Rolle" in der Geschichte Georgiens zu. Der Vertrag räumt der Orthodoxen Kirche Georgiens bestimmte Privilegien ein. Dazu gehören Steuerprivilegien sowie die Rolle eines speziellen Beraters der Regierung. Der Verfassungsvertrag wird weitgehend als diskriminierend gegenüber anderen religiösen Gruppen im Land wahrgenommen. Führende Kirchenvertreter werden zitiert diskriminierende Bemerkungen über unterschiedliche Minderheiten gemacht zu haben und über die Notwendigkeit die "[christlich orthodoxe] Mehrheit zu beschützen".
Es ist wichtig, dass das neue Anti-Diskriminierungsgesetz effektiv umgesetzt wird, denn Diskriminierung ist ein beachtliches Problem Georgiens. Während der letzten zwei Jahre gab es Attacken gegen und Diskriminierungen von Mitgliedern religiöser Minderheiten und gegen die lesbisch, schwule, transgender und intersex (LGBTI) Gemeinschaft im Land.
Zeitgleich zu den kürzlichen Veränderungen des Gesetzesentwurfes hat der Premierminister von Georgien einen Plan eingeführt, der die gleichgeschlechtliche Ehe in der georgischen Verfassung für ungesetzlich erklärt.
Derzeit definiert das Zivilgesetzbuch Georgiens die Ehe alleinig, als eine Institution zwischen Mann und Frau, jedoch wird in der Verfassung eine derartige diskriminierende Einschränkung nicht spezifiziert. Die georgische Regierung sollte die Belange der Zivilgesellschaft in Betracht ziehen und ein Gesetz vorschlagen, das die Diskriminierung nicht nur auf dem Papier für ungesetzlich erklärt, sondern das Verbot der Diskriminierung auch in der Praxis durchsetzt.