Parlament des pazifischen Inselstaats Nauru
Parlament des pazifischen Inselstaats Nauru, Dezember 2012 © Amnesty International

Meldungen | Nauru : Nauru: Neues Strafgesetzbuch verbessert die Menschenrechtslage

Amnesty International begrüßt das am 12. Mai in Kraft getretene neue Strafgesetzbuch 2016 von Nauru. Das neue Strafgesetzbuch ersetzt das archaische Strafrecht von 1899.

Amnesty International – Öffentliche Erklärung

Index: ASA 42/4256/2016
15. Juni 2016

Es enthält einige positive Schritte zur Verbesserung der Menschenrechtslage, unter anderem:

  • wird die bisher wegen Mordes verhängte Todesstrafe durch eine lebenslange Freiheitsstrafe ersetzt. Folglich kann unter naurischem Gesetz niemand mehr zum Tode verurteilt werden.

  • stehen gleichgeschlechtliche sexueller Handlungen nicht mehr unter Strafe

  • werden Abtreibungen legalisiert, wenn sie von medizinischen Fachkräften durchgeführt werden

  • steht Suizid ebenfalls nicht mehr unter Strafe

  • sind Vergewaltigungen in der Ehe nun strafbar (Abschnitt 137) und Bestimmungen zur Gewalt gegen Frauen und Mädchen treten in Kraft

Nach offiziellen Angaben wurden in Nauru seit 1968 keine Hinrichtungen mehr vollstreckt. Die formelle Entfernung der Todesstrafe aus dem Strafrecht macht Nauru nun zum 103. Land der Erde, das die Todesstrafe für alle Verbrechen abgeschafft hat. Mit diesem Schritt sendet das Land auch ein starkes Signal an die anderen asiatisch-pazifischen Staaten, seinem Beispiel zu folgen. Tonga und Papua-Neuguinea sind jetzt die einzigen pazifischen Inselstaaten, die noch an der Todesstrafe festhalten, nachdem Fidschi die Todesstrafe für alle Verbrechen im Februar 2015 abgeschafft hatte. Tonga und Papua-Neuguinea wenden die Todesstrafe zwar in der Praxis ebenfalls nicht mehr an, dennoch hat Papua-Neuguinea erst vor kurzem angekündigt, dass es erwägt, Hinrichtungen wieder aufzunehmen - entgegen dem weltweiten Trend zur Abschaffung der Todesstrafe.

Das neue Strafgesetzbuch wird zweifelsohne allen Bewohnern von Nauru zu Gute kommen.

Die naurische Regierung muss sicherstellen, dass den Opfern von Gewalttaten angemessene Hilfsdienste, eine Gesundheitsversorgung und eine psychologische Betreuung zur Verfügung gestellt sowie der Zugang zur Justiz gewährleistet werden. Die neuen Bestimmungen zur Legalisierung von Abtreibungen (Abschnitt 68) sind ebenfalls ein positiver Schritt zum Schutz der Rechte von Frauen und Mädchen. Trotzdem muss die Regierung den uneingeschränkten Zugang zu Informationen und Dienstleistungen zur sexuellen und reproduktiven Gesundheit für Frauen und Mädchen in dem kleinen Inselstaat, der zwei Krankenhäuser für seine 10.000 Einwohner hat, sicherstellen.

Obwohl viele dieser Maßnahmen positive Schritte sind, ist Amnesty International besorgt über die Kriminalisierung der Organisation und der Inanspruchnahme sexueller Dienstleistungen (Abschnitte 107, 108, 109) in Nauru. Eine Maßnahme, die eine erhebliche negative Auswirkung auf das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person und andere Menschenrechte der Sexarbeiter_innen hat (siehe auch den Bericht von Amnesty International: Outlawed and Abused: Criminalizing sex work in Papua New Guinea). Nauru sollte die vollständige Entkriminalisierung einvernehmlicher sexueller Dienstleistungen unter Erwachsenen in Betracht ziehen und sicherstellen, dass die Sexarbeiter_innen vor Gewalt und Stigmatisierung, der sie in hohem Maße ausgesetzt sind, geschützt werden.

Außerdem hat Amnesty International bereits Bedenken aufkommen lassen, dass das Recht auf freie Meinungsäußerung unrechtmäßig eingeschränkt wird. Dazu zählt unteranderem die Blockade aller Facebookzugänge im Land. Zwar behauptet die Regierung, dass das Facebookverbot ein Mittel im Kampf gegen Kinderpornografie sei, allerdings war das Verbot nicht erforderlich und steht nach internationalem Recht in keinem angemessenen Verhältnis zu der Erreichung des genannten Ziels. Das neue Strafgesetzbuch beinhaltet Strafen wie eine dreijährige Haftstrafe für "üble Nachrede" (Abschnitt 250). Eine Freiheitsberaubung ist keine angemessene oder erforderliche Strafe für üble Nachrede und nach internationalem Recht handelt es sich hierbei um eine unrechtmäßige Einschränkung des Rechts auf freie Meinungsäußerung.

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