Parlament in der georgischen Hauptstadt Tbilisi
Parlament in der georgischen Hauptstadt Tbilisi, © Rupert Haag – Foto: © Rupert Haag

Meldungen | Georgien : Gesetzesentwurf über die "Verletzung religiöser Gefühle" wird die freie Meinungsäußerung einschränken

Ein Gesetzesentwurf, der, falls er verabschiedet wird, Blasphemie wirksam verbieten und die freie Meinungsäußerung in Georgien einschränken wird, wird zurzeit von parlamentarischen Ausschüssen geprüft. Das ausdrücklich genannte Ziel der Befürworter dieses Gesetzesentwurfs ist, die orthodoxe Kirche Georgiens und ihre Geistlichen vor "Beleidigungen" zu schützen. Unter diesen "Beleidigungen" verstehen die Befürworter die öffentliche Kritik an der Kirche.

AMNESTY INTERNATIONAL – Öffentliche Stellungnahme
Datum: 03.02.2016
Index: EUR 56/3387/2016

Dies ist an den von ihnen genannten Beispielen deutlich zu erkennen. Der Gesetzesvorschlag ist nicht mit den internationalen Verpflichtungen Georgiens vereinbar. Tatsächlich würde er die Kritik an religiösen Führern und Institutionen verbieten und die freie Meinungsäußerung zu aktuellen politischen und gesellschaftlichen Themen, wie auch den Rechten von Frauen, Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Trans* und Intersex Personen (LGBTI) und religiösen Minderheiten, einschränken.

Das Parlament erhielt den Gesetzesentwurf im Dezember 2015 zur Prüfung. Seit Anfang Februar wird das Parlament vom georgischen Komitee für Menschenrechte und zivile Integration unterstützt. Die Verletzung religiöser Gefühle soll mit einer Geldstrafe von GEL 300,00 (US$ 120,00), und bei Wiederholung mit GEL 600,00 geahndet werden.

Ein Aufruf der orthodoxen Kirche Georgiens im Januar 2015 brachte die Gesetzesinitiative auf den Weg. Die georgische Kirche rief die Behörden dazu auf, sie und ihre Anhänger vor der Verletzung ihrer religiösen Gefühle zu beschützen.

Die "Verletzung religiöser Gefühle" wird allerdings an keiner Stelle im Gesetzesentwurf definiert. In der Begründung, die dem Gesetzesentwurf beiliegt, wird als Ziel genannt, die häufigen "direkten und indirekten" Beleidigungen der orthodoxen Kirche Georgiens und anderer "traditioneller Religionen" Georgiens, unter Berufung auf die freie Meinungsäußerung, zu unterbinden. Die Begründung verweist ausdrücklich auf einige georgische Social Media-Seiten, deren Nutzer die orthodoxe Kirche Georgiens und ihre Führung kritisiert haben.

Im Hinblick auf die Situation in Georgien, würde durch die Abschirmung religiöser Institutionen vor öffentlichen Kritik nicht nur die Meinungsfreiheit eingeschränkt, sondern auch die Diskriminierung und Schikane schutzbedürftiger Bevölkerungsgruppen unterstützt, wozu unter anderem die Duldung von religiös motivierten Gewalttaten gehört. Amnesty International hat mehrere derartige gewaltsame Übergriffe dokumentiert, bei denen die Täter angeblich das Ziel verfolgt haben, ihren Glauben (der georgisch orthodoxe christliche Glaube, zu dem sich die Mehrheit der Georgier bekennt) vor "Beleidigungen zu schützen" oder ihn gegen jene Beleidigungen "abzuschirmen". Insbesondere Mitglieder der LGBTI-Community und Frauenrechtlerinnen werden regelmäßig, nachdem sie die Kirche oder deren Führung kritisiert haben, zu Opfern von Einschüchterungsversuchen durch Anhänger der orthodoxen Kirche Georgiens. Diese Einschüchterungsversuche reichen von Morddrohungen bis zu gewaltsamen Übergriffen. Außerdem wurden Mitglieder religiöser Minderheiten an mehreren georgischen Orten von Anhängern der orthodoxen Kirche Georgiens bedroht, eingeschüchtert und angegriffen. Friedliche Zusammenkünfte von LGBTI-Aktivisten in der Hauptstadt Tiflis wurden von Protestierenden, welche offen von Geistlichen der orthodoxen Kirche Georgiens unterstützt und ermutigt wurden, unter Anwendung von Gewalt verhindert. Die polizeilichen Ermittlungen in diesen Fällen verlaufen langsam und ineffektiv.

Das georgische Parlament sollte den Gesetzesentwurf zurückweisen. Die georgischen Behörden sollten wirksame Schritte einleiten, um die Meinungs- und Versammlungsfreiheit aller Menschen zu gewährleisten. Dazu gehört auch der Schutz jener, die abweichende Meinungen oder die Überzeugungen von Minderheiten vertreten und aussprechen, sowie die Beendigung der Diskriminierung der LGBTI-Community im Besonderen. Alle Formen von Gewalt und Bedrohungen gegen Mitglieder solcher Bevölkerungsgruppen müssen sofort, wirksam und unparteiisch untersucht werden und jede Person, die für die Ausübung von Gewalt verantwortlich gehalten wird, muss in einem gerechten Verfahren vor Gericht gestellt werden.

Die Internationalen Menschenrechtsstandards

Artikel 19(1) des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte (ICCPR) besagt, dass jeder das Recht auf die uneingeschränkte Vertretung der Meinung hat und Artikel 19(2) besagt, dass jeder das Recht auf freie Meinungsäußerung hat, einschließlich der Verbreitung von Informationen und Gedanken aller Art, grenzüberschreitend, mündlich, handschriftlich und gedruckt in Form von Kunst oder über jedes andere Medium ihrer oder seiner Wahl. Dem Artikel 19(3) zufolge sind bestimmte Einschränkungen der freien Meinungsäußerung zulässig, sofern diese das Ziel verfolgen, den Respekt vor den Rechten anderer sicherzustellen oder die nationale Sicherheit und die öffentliche Ordnung und Gesundheit sowie die öffentlichen Moralvorstellungen zu schützen. Jedoch können diese Einschränkungen nur erfolgen, wenn diese von einem präzise formulierten Gesetz begleitet werden, welches die Wahrung der Menschenrechte gewährleistet und wenn diese Einschränkungen offensichtlich notwendig und dem genannten Ziel angemessen sind, ohne dass die Meinungsfreiheit selbst dadurch zur Farce wird. Der ICCPR erlaubt keine Einschränkungen der Meinungsfreiheit, mit dem Ziel eine Religion vor Respektlosigkeit und "Diffamierung" zu schützen.

Der UN-Sonderberichterstatter zur Förderung und zum Schutz der Meinungsfreiheit äußerte, dass diese Einschränkungen der Meinungsfreiheit "aufgenommen wurden, um Einzelne vor der direkten Missachtung ihrer Rechte zu schützen" und "nicht um Glaubensrichtungen vor interner oder externer Kritik zu schützen". In der Allgemeinen Bemerkung des UN-Menschenrechtsausschusses Nr. 34 zum Artikel 19 des ICCPR wurde eindeutig festgehalten, dass "Das Verbot von respektlosen Äußerungen gegenüber einer Religion oder einer Glaubensrichtung, Blasphemiegesetze eingeschlossen, mit dem ICCPR unvereinbar sind, mit Ausnahme der spezifischen Umstände wie sie in Artikel 20, Paragraf 2 des ICCPR beschrieben werden". Artikel 20(2) des ICCPR bezieht sich auf die Befürwortung nationalen, rassistischen und religiösen Hasses, die zu Diskriminierung, Feindseligkeit und Gewalt anstiftet. Derartige Verbote müssen außerdem ausgesprochen präzise formuliert werden, damit sie ausschließlich Äußerungen unter Strafe stellen, die sowohl Elemente religiösen Hasses, als auch aufwiegelnde Elemente gegenüber betroffenen Personen beinhalten.

Der Gesetzesentwurf Georgiens zur Blasphemie entspricht nicht den internationalen Menschenrechtsstandards bezüglich der Meinungsfreiheit und die Formulierungen über die "Verletzung religiöser Gefühle" sind vage und lassen einen zu großen Interpretationsspielraum zu.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat bei mehreren Anlässen betont, dass die Meinungsfreiheit "eine der grundlegenden Pfeiler unserer demokratischen Gesellschaft" darstellt und dass sie "nicht nur auf 'Informationen' und 'Ideen' anwendbar ist, die bevorzugt als nicht beleidigend oder gleichgültig wahrgenommen oder betrachtet werden, sondern auch auf jene, die den Staat oder jegliche Bevölkerungsgruppen beleidigen, schockieren oder verstören".

Hintergrundinformationen

Amnesty International dokumentiert eine steigende Anzahl an Vorfällen von gewaltsamer religiöser Intoleranz in Georgien. Den Behörden gelang es oft nicht, die Rechte von religiösen Minderheiten zu schützen, wiederkehrende Gewalt zu verhindern und Angriffe wirksam zu untersuchen. 2013 und 2014 haben orthodoxe Christen in unterschiedlichen Städten Georgiens versucht, Muslime und Mitglieder der Zeugen Jehovas daran zu hindern, ihre Religion in der Öffentlichkeit auszuüben. Religiöse Minderheiten wurden mit physischer Gewalt bedroht, belästigt und ihre Häuser wurden mit Steinen beworfen. Am 26. Oktober 2013 wurden muslimische Einwohner des überwiegend christlichen Dorfes Nigvziani im Umland von Lantschchuti mit Vertreibung und physischer Gewalt bedroht und es wurde von Ihnen verlangt, ihre religiösen Versammlungen und kollektiven Andachten zu unterlassen.

LGBTI-Menschen leiden in Georgien unter Diskriminierung und Gewalt. Die Behörden versagen dauerhaft darin, homophob und transphob motivierten Straftaten wirksam nachzugehen. Am 17. Mai 2012, dem internationalen Tag gegen Homophobie und Transphobie (IDAHO), wurde eine friedliche Demonstration in Tiflis durch eine Gruppe orthodoxer Christen angegriffen und die LGBTI-Aktivisten wurden beleidigt und bedroht. Am 17. Mai 2013 wurde der öffentliche IDAHO Protest durch einen gewaltsamen Angriff von Tausenden von Gegendemonstranten vereitelt. Der Polizei gelang es nicht, die Sicherheit der Teilnehmer zu gewährleisten. Die Angreifer wurden von orthodoxen Geistlichen der georgischen Kirche begleitet. Berichten zufolge hatte das Oberhaupt der orthodoxen Kirche Georgiens, Patriarch Ilja II, an die Behörden appelliert, das Event für die Rechte der LGBTI zu verbieten. Er sagte, dass das Event "eine Beleidigung" der georgischen Tradition sei. Keiner der Angriffe auf eines der IDAHO-Versammlungen wurde effektiv untersucht.

Am 23. Oktober 2015 hat das Stadtgericht von Tiflis vier verdächtige Männer, die die IDAHO-Demonstration in 2013 angegriffen haben sollen, aufgrund von "mangelnden Beweisen" freigesprochen, obwohl die Männer auf Video- und Fotoaufnahmen des Events eindeutig identifizierbar waren. Zuvor wurde bereits ein fünfter Mann, der auch auf den Aufnahmen zu identifizieren war, freigesprochen.

Im Januar 2015 erhielt der Vorsitzende einer georgischen LGBTI-Organisation Drohungen von unterschiedlichen Seiten nachdem er Kommentare veröffentlicht hatte, in denen er das Oberhaupt der georgisch orthodoxen Kirche kritisiert hatte. Noch im selben Monat erhielt eine bekannte georgische Journalistin, die in ihren Facebook-Posts den "luxuriösen Lebensstil" der georgischen orthodoxen Geistlichen kritisiert hatte, ebenfalls Morddrohungen. Die Polizei hat diese Fälle bis heute nicht wirksam verfolgt.

Erst vor kurzem, am 13. Januar 2016, wurden Journalisten von der oppositionellen Zeitschrift Tabula in einem Restaurant in Tiflis angegriffen. Die Journalisten wurden nur leicht verletzt. Die Angreifer riefen, dass die Journalisten Feinde der "Orthodoxie" seien, da sie kritisch über die orthodoxe Kirche Georgiens berichtet hatten. Daraufhin wurden mehrere Personen im Zusammenhang mit diesem Vorfall verhaftet und vor Gericht gestellt.

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