AMNESTY INTERNATIONAL – ÖFFENTLICHE ERKLÄRUNG
AI Index: EUR 44/4102/2016 – 24. Mai 2016
Amnesty International fordert die türkischen Behörden auf, Lesben, Schwule, bisexuelle, Trans* und Intersex (LGBTI) Personen und ihre Unterstützer_innen zu schützen, sodass sie ihre Rechte auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit ohne Angst vor Einschüchterung oder Gewalt wahrnehmen können.
Am Freitag, 20. Mai, wurden die Veranstalter schriftlich durch das Büro des Gouverneurs darüber informiert, dass " bestimmte Gruppen reagieren könnten und es zu Provokationen gegen die Teilnehmer der Demonstration aufgrund sozialer Empfindlichkeiten kommen könnte". In der Antwort des Gouverneurs an die LGBTI Organisation KAOS -GL, die die Behörden von der Demonstration informiert hatten, zitierte er Artikel 17 Versammlungs- und Demonstrationsgesetzes, der das Recht auf Versammlungsfreiheit auf unfaire Weise einschränkt.
Amnesty International hat Informationen erhalten, dass KAOS -GL, der Hauptorganisator der Demonstration, am 20. Mai gegen die Entscheidung des Gouverneurs Berufung beim Verwaltungsgericht in Ankara eingelegt hat und Schutz von den Behörden forderte. Das Verwaltungsgerichtshof Nr. 15 in Ankara hat eine Aussetzung der Vollstreckung der Entscheidung des Gouverneurs entschieden und hob somit das Verbot derDemonstration auf.
Am selben Abend hat das Büro des Gouverneurs von Ankara Berufung gegen die Entscheidung des Gerichts eingelegt mit der Begründung, dass die Entscheidung zur Aussetzung der Vollstreckung des Verbots des Gouverneurs "unrechtmäßig" war. Das Komitee Nr.1 des Verwaltungsgerichts bestätigte die Berufung des Gouverneurs und damit das Verbot, den IDAHOT in Ankara zu feiern.
Amnesty International ist darüber bestürzt, dass die Regierung darauf beharrt, die Parade zu verhindern. Amnesty International ist davon überzeugt, dass die Verwendung von 'sozialen Empfindlichkeiten und Drohungen' keine vernünftige Rechtfertigung für das Verbot der IDAHOT-Parade sein darf. Internationale Gesetze erkennen das Recht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit an und dieses Rechts umfasst auch das Sprechen und Ideen, die beleidigend sein könnten. Das Verbot der IDAHOT Parade in Ankara ist eine verhältniswidrige Einschränkung des Rechts auf friedliche Versammlung und Vereinigung. LGBTI-Personen müssen die Freiheit habe, zu demonstrieren und die Nachricht von Gleichberechtigung, Toleranz und Nicht-Diskriminierung ohne Angst vor Drohungen und Übergriffen verbreiten zu dürfen.
Das internationale Gesetz lässt unter bestimmten Voraussetzungen Beschränkungen der Ausübung von Meinungsfreiheit zu, dazu gehören Respekt für die Rechte und dem Ruf anderer Menschen sowie Schutz der nationalen Sicherheit und der öffentlichen Ordnung. Amnesty International glaubt jedoch, dass die Einschränkungen in diesem Fall nicht zutreffen und dass die türkischen Obrigkeiten nicht nur die IDAHOT-Parade wie geplant hätten erlauben müssen, sondern auch alle nötigen Maßnahmen hätten treffen müssen, um die Teilnehmenden zu schützen.
Diese Ausübung des Rechtes auf Meinungsfreiheit und friedliche Versammlung wurde regelmäßig und willkürlich in der Türkei verhindert und gegen friedliche Demonstrierende ist unnötige oder übermäßige Gewalt der Strafverfolgungsbehörde weit verbreitet. Letztes Jahr wurde die jährlich in Istanbul stattfindende Schwulenparade durch die Polizei verhindert, Wasserwerfer und Tränengas wurde gegen friedliche Demonstrierende eingesetzt. In diesem Jahr wurde auch die Versammlung zum Internationalen Frauentag, die in Istanbul am 6. März stattfand, durch die Polizei verhindert, die Tränengas einsetzte und Demonstrierende schlug.