AMNESTY INTERNATIONAL
„Wir sind bestürzt darüber, dass das Gericht sich seiner Verantwortung entzogen hat, die ugandische Verfassung in vollem Umfang zu wahren, welche die Menschenrechte aller Menschen, einschließlich des Rechts auf Gleichheit und Nichtdiskriminierung, des Schutzes der persönlichen Freiheit, des Schutzes vor grausamer oder erniedrigender Behandlung und der Privatsphäre schützt.
Es ist schockierend, dass die Gelegenheit verpasst wurde, ein Gesetz aufzuheben, dass die Rechte von LGBTI-Personen in Uganda, ihren Verbündeten, Menschenrechtsverteidiger*innen und -aktivist*innen untergräbt, indem es einvernehmliche gleichgeschlechtliche Handlungen kriminalisiert, die „Förderung“ von Homosexualität mit all ihren Unschärfen als Straftatbestand einstuft und die Todesstrafe für den Straftatbestand der „schweren Homosexualität“ vorsieht.
Anlässlich des zehnten Jahrestages der Resolution 275 der Afrikanischen Kommission zum Schutz vor Gewalt und Menschenrechtsverletzungen gegen Personen aufgrund ihrer tatsächlichen oder unterstellten sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität muss die Regierung Ugandas das gesamte Anti-Homosexualitätsgesetz 2023 aufheben und die Rechenschaftspflicht für die Angriffe gegen LGBTI-Personen sicherstellen.“
HINTERGRUND
Das Anti-Homosexualitätsgesetz von 2023 ist eines der extremsten Anti-LGBTI-Gesetze der Welt, was Umfang und Strafen angeht.
Das Gesetz wurde von Ugandas Präsident Yoweri Museveni am 30. Mai 2023 verabschiedet. Im Dezember 2023 reichten Befürworter*innen der Gleichstellung eine Petition beim Verfassungsgericht ein, um die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes anzufechten. Die Kläger*innen argumentierten, dass das Gesetz gegen die in der ugandischen Verfassung garantierten Rechte verstößt, einschließlich der Freiheit von Diskriminierung und des Rechts auf Privatsphäre sowie der Gedanken-, Gewissens- und Glaubensfreiheit.
In den Tagen nach der Debatte und der Verabschiedung des Gesetzes hat das Human Rights Awareness and Promotion Forum (HRAPF), eine ugandische NRO, 55 Verhaftungen auf der Grundlage des Gesetzes, drei Fälle von Todesstrafe, die an den Direktor der Staatsanwaltschaft weitergeleitet wurden, acht Fälle von erzwungenen Analuntersuchungen, 254 Zwangsräumungen von Personen, die beschuldigt werden, LGBTI-Personen zu sein oder mit ihnen in Verbindung zu stehen, und 202 weitere Fälle von tatsächlicher oder angedrohter Gewalt dokumentiert.
Seit der Aufhebung eines ähnlichen Anti-LGBTI-Gesetzes, des ugandischen Anti-Homosexualitätsgesetzes, im Jahr 2014 gab es wiederholt Bestrebungen, Homosexualität weiter zu kriminalisieren. Dazu gehört das Gesetz über sexuelle Straftaten aus dem Jahr 2021, das jede „sexuelle Handlung zwischen Personen des gleichen Geschlechts“ sowie Analverkehr zwischen Menschen jeden Geschlechts mit einer Strafe von bis zu 10 Jahren Gefängnis belegt.