Meldungen | Europa | Litauen : Litauen muss die Menschenrechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgender erfüllen, respektieren und schützen

Am 24. Oktober verbot der Stadtrat der Hauptstadt Vilnius eine 30 Meter Regenbogenflagge, das Symbol der LGBT-Menschenrechtsbewegung, am Rathausplatz zu hissen.

Amnesty International ist besorgt, dass Litauen es versäumt, das Recht von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgender (LGBT) auf friedliche Versammlung und freie Meinungsäußerung zu respektieren. Am 24. Oktober verbot der Stadtrat der Hauptstadt Vilnius eine 30 Meter Regenbogenflagge, das Symbol der LGBT-Menschenrechtsbewegung, am Rathausplatz zu hissen.

Das Hissen der Flagge sollte während einer Veranstaltung mit über 200 LGBT-Menschenrechtsaktivisten aus circa 40 Ländern geschehen, die in Vilnius zu einer Konferenz von LGBT-Rechten zusammengekommen waren. Organisiert wurde sie durch die International Lesbian and Gay Association (ILGA) sowie mehrere lokale Gruppen.

Die offizielle Begründung für die Absage des Events waren Bauarbeiten am Rathausplatz, die eine Sicherheitsgefahr der Teilnehmenden darstellen würden. Allerdings war der Platz sicher genug, um die ganze Zeit über der Öffentlichkeit zugänglich zu sein, zudem wurde von Seiten des Stadtrates der Stadt Vilnius kein alternativer Veranstaltungsort angeboten.

Im Mai dieses Jahres untersagte der Bürgermeister der Stadt Vilnius, Juozas Imbrasas, die Erlaubnis, im Rahmen einer von der Europäischen Union geförderten Antidiskriminierungs-Truck-Tour – die als Teil einer „Für Vielfalt. Gegen Diskriminierung“-Informationskampagne durch 19 Staaten führte – den geplanten Halt in Vilnius einzulegen. Der Vilniusser Stadtrat stimmte außerdem einstimmig unter Angabe von „Sicherheitsrisiken“ für das Verbot einer Veranstaltung im Rahmen einer Toleranzkampagne für Menschenrechte, darunter auch die Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgender, die am 25. Mai stattfinden sollte.

Das litauische Parlament diskutiert derzeit eine neue Gesetzgebung, die die „Verbreitung von Homosexualität“ gegenüber Kindern verbieten würde. Die Änderung der Gesetzesformulierung betrifft einen Zusatz zu einem existierenden Gesetz zum Schutze Minderjähriger vor „Schädlichen Auswirkungen öffentlicher Zurschaustellung“. Derzeit fallen unter dieses Gesetz physische oder psychologische Gewalt oder Vandalismus; die Zurschaustellung eines toten oder brutal verstümmelten Körpers oder Informationen, die Angst und Horror verbreiten; Aufforderungen zur Selbstzerstümmelung oder zum Selbstmord. Der vorgeschlagene Zusatz zum Gesetz würde Homosexualität mit diesen Akten auf eine Stufe stellen. Die Autoren des Antrags schrieben in einer Erklärung, dass „die Förderung einer nicht traditionellen sexuellen Orientierung und eine positive Bewertung und Darstellung homosexueller Beziehungen negative Konsequenzen für die physische, mentale und zuallererst moralische Entwicklung der Minderjährigen bedeuten würde.“

Der Gesetzesvorschlag ist vergleichbar zur Sektion 28 des Local Government Act 1988 Großbritanniens, welche der UN-Fachausschuss für Kinderrechte zu widerrufen empfahl und welche im Jahr 2003 gestrichen wurde. Litauen ist verpflichtet „im besten Interesse des Kindes“ zu handeln (Kinderrechtskonvention, Artikel 3), welches auch das Recht des Kindes beinhaltet, frei von Diskriminierung, auch aufgrund sexueller Orientierung oder Genderidentität, aufzuwachsen.

Das Recht auf freie Meinungsäußerung und friedliche Versammlung wird in zahlreichen Menschenrechtsverträgen festgeschrieben, darunter im Internationalen Abkommen über Zivile und Politische Rechte sowie in der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten, welche Litauen unterzeichnet hat. Obwohl Meinungsäußerung und Versammlungsrecht keine uneingeschränkten Rechte darstellen, müssen Abweichungen von diesen Menschenrechten durch Gesetze vorgeschrieben (legitimiert), notwendig und angemessen sein, ein berechtigtes Ziel internationalen Rechts zu schützen. Eine Veranstaltung muss ohne Angst vor physischer Gewalt durch Einzelpersonen oder Gruppen durchgeführt werden können, selbst wenn die Forderungen und Ideen, die vorgestellt werden, bei ihren Gegnern Widerstand hervorrufen.

Amnesty International ruft die litauischen Autoritäten dringend auf, das Recht auf friedliche und freie Versammlung und das Recht, nicht aufgrund sexueller Orientierung oder Gender Identität diskriminiert zu werden, für alle Menschen zu schützen und damit den Respekt für Vielfalt in ihrem Land aktiv voranzubringen.

Werden Sie aktiv! Schreiben Sie Briefe an die litauischen Autoritäten! Beispielbriefe hier. Datei: 35 KB

erstellt am: 01.12.2007

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