Illustrationsbild von Masken, die während der Coronavirus-Pandemie getragen werden, 18. März 2020 © Nik Andr
Illustrationsbild von Masken, die während der Coronavirus-Pandemie getragen werden, 18. März 2020 © Nik Andr

Meldungen | Weltweit : Weltweit: SCHUTZ DER MENSCHENRECHTE VON LGBTI-MENSCHEN WÄHREND DER COVID-19-PANDEMIE

Die COVID-19-Pandemie betrifft zwar fast alle Menschen und Gemeinschaften auf der ganzen Welt, sie hat aber unverhältnismäßig starke Auswirkungen auf gefährdete Gruppen. Dazu gehören Lesben, Schwule, Bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche Menschen (LGBTI), die in der Vergangenheit bei der Verteilung von Ressourcen an den Rand gedrängt wurden: LGBTI wurden beim Zugang zu Gesundheitsversorgung, Beschäftigung und Wohnraum diskriminiert und waren mit gezielten Gesetzen zur Kriminalisierung, Belästigung, Einschüchterung, willkürlichen Verhaftungen und Tötungen durch staatliche und nichtstaatliche Akteur_innen konfrontiert.

Diese Krise und die individuellen Reaktionen der Regierungen darauf werden wahrscheinlich weiter zu der Diskriminierung beitragen, wodurch LGBTI-Personen in dieser Pandemie mit einer einzigartigen Reihe von Herausforderungen konfrontiert werden.1

ZUSAMMENFASSUNG

Die Menschenrechte von LGBTI-Personen, die historisch marginalisiert und beim Zugang zu Gesundheitsversorgung, Beschäftigung, Wohnraum, grundlegenden Gütern und Dienstleistungen diskriminiert werden und oft in Armut leben2 , sind während der COVID-19-Pandemie besonders gefährdet. Der durch COVID-19 verursachte Druck auf die öffentlichen Gesundheitssysteme führt international dazu, dass die Gesundheitsämter Notfallmaßnahmen im Zusammenhang mit COVID-19 Vorrang einräumen. Hierdurch werden LGBTI-Personen vor zusätzliche Herausforderungen beim Zugang zur Gesundheitsfürsorge und zu anderen medizinischen Dienstleistungen gestellt. Dazu gehören Hormonbehandlungen, geschlechtsangleichende Operationen und Verfahren3 sowie andere Behandlungen, die von Regierungen und Gesundheitsdienstleistern als "nicht lebensnotwendig "4 angesehen werden, jedoch für das körperliche und geistige Wohlbefinden von LGBTI-Personen von entscheidender Bedeutung sind5. Die Diskriminierung und Stigmatisierung, die LGBTI-Personen beim Zugang zur Gesundheitsversorgung routinemäßig erfahren haben, stellt ein zusätzliches Hindernis dar, das dazu führt, dass viele Menschen zögern, medizinische Hilfe in Anspruch zu nehmen. LGBTI-Personen, die mit feindseligen Familienmitgliedern oder Mitbewohner_innen isoliert sind, sind dem Risiko von Gewalt, Belästigung, Einschüchterung und Missbrauch ausgesetzt.6 In Ländern, in denen gleichgeschlechtliche Verhaltensweisen oder das Ausleben der Geschlechtsidentität kriminalisiert werden, sind Menschen in solchen Situationen einem zusätzlichen Risiko ausgesetzt, da sie aus Angst vor Verfolgung und Kriminalisierung keinen Zugang zu Unterstützung oder Justiz haben7. Durch physische Distanzierungsmaßnahmen („social distancing“) werden LGBTI-Personen, die in informellen Sektoren arbeiten, wie z.B. Sexarbeiter_innen, beim Zugang zu einem normalen Tageslohn vor größere Herausforderungen gestellt8 - was zu Armut, Ernährungsunsicherheit und Obdachlosigkeit führt und negative Auswirkungen auf Gesundheit und Wohlbefinden sowie eine erhöhte Risikobereitschaft bei möglichem Zugang zu Verdienstmöglichkeiten nach sich zieht. LGBTI-Personen werden von den Strafverfolgungsbehörden auch im Zusammenhang mit Maßnahmen diskriminiert, die die Bewegungsfreiheit im Zusammenhang mit COVID-19 einschränken, wie z.B. Kontaktverbote und Ausgangssperren.9

Amnesty International fordert die Regierungen auf, dafür zu sorgen, dass LGBTI-Personen beim Zugang zu Gesundheitsdiensten nicht diskriminiert werden und dass allen Menschen die gleiche Gesundheitsfürsorge zur Verfügung steht, auch denen, die eine nicht mit COVID-19 zusammenhängende Behandlung, Medikamente und Zugang zu Gesundheitsdiensten, einschließlich Hormontherapie und geschlechtsangleichende Operationen, benötigen. Die Regierungen müssen Vorkehrungen treffen, die es denjenigen, die häuslicher oder familiärer Gewalt ausgesetzt sind, ermöglichen, Zugang zu Justiz, Unterstützung und Dienstleistungen zu erhalten, einschließlich der Einrichtung von Notrufnummern zur Meldung von Gewaltvorfällen. Sie müssen auch dafür sorgen, dass diejenigen, die Dienstleistungen anbieten, beispielsweise Notunterkünfte und Hilfsorganisationen, mit Ressourcen ausgestattet und in der Lage sind, ohne Unterbrechungen Unterstützung anzubieten. Die Regierungen müssen sicherstellen, dass Nahrungsmittel und andere Hilfspakete auch marginalisierte und gefährdete LGBTI-Bevölkerungen erreichen, die unter prekären Bedingungen arbeiten und leben, und dass Maßnahmen, die zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie in Bezug auf physische Distanzierung getroffen werden, keine diskriminierenden Auswirkungen auf Menschen haben, die bereits marginalisiert sind. Die Behörden sollten sicherstellen, dass die LGBTI-Gemeinschaften in die Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen im Zusammenhang mit COVID-19 einbezogen werden, auch durch partnerschaftliche Zusammenarbeit mit LGBTI-Vereinigungen und Gruppen.

ZUGANG ZUR GESUNDHEITSVERSORGUNG

Die Zunahme der COVID-19-Fälle weltweit erhöht den Druck auf die öffentlichen Gesundheitssysteme, die als Reaktion auf die Pandemie der Gesundheitsversorgung Vorrang einräumen müssen. Dies wird sich nachteilig auf Menschen auswirken, die generell regelmäßigen Zugang zu einer Gesundheitsversorgung benötigen, die nichts mit COVID-19 zu tun hat: Menschen, die schwanger sind, den Zugang zu einer Hormontherapie benötigen, die sich in einer geschlechtsangleichenden Behandlung befinden und regelmäßige medizinische Versorgung und Medikamente benötigen, oder die mit HIV leben und Zugang zu einer antiretroviralen Therapie benötigen. Die Einführung von Maßnahmen des öffentlichen Gesundheitswesens wie Quarantänen in Verbindung mit einer Neufestlegung der Prioritäten in der Gesundheitsversorgung macht es für LGBTI-Personen zunehmend schwieriger, einen angemessenen, rechtzeitigen und regelmäßigen Zugang zu medizinischer Versorgung zu erhalten. Hiervon sind auch grundlegende medizinische Dienste betroffen, insbesondere solche, die manchmal einen Arzt zur Durchführung der Behandlung erfordern. Es gab Berichte über Verzögerungen beim Zugang zu geschlechtsangleichenden Operationen, und in mindestens einem Land wurden diese auf unbestimmte Zeit verschoben10. Geschlechtsangleichende Operationen sind ein wesentlicher Bestandteil der Gesundheitsversorgung, um Menschen ihre Transition zu ermöglichen. Eine Verschiebung könnte bei transgeschlechtlichen Menschen zu zunehmenden Ängsten und Depressionen führen. In den Yogyakarta-Prinzipien11 heißt es: "Staaten müssen denjenigen, die im Zusammenhang mit der Geschlechtsangleichung Körperveränderungen anstreben, den Zugang zu kompetenter, nicht diskriminierender Behandlung, Pflege und Unterstützung erleichtern".12

LGBTI-Personen waren in der Vergangenheit beim Zugang zur Gesundheitsversorgung und bei Krankenhausbehandlungen mit Stigmatisierung und Diskriminierung konfrontiert. Dies stellt ein zusätzliches Hindernis für die medizinische Versorgung von LGBTI-Personen dar, die COVID-19-bezogene Symptome haben, mit Menschen mit Symptomen in Kontakt gekommen sind oder sich um Menschen kümmern, denen es nicht gut geht. Viele LGBTI-Personen befürchten, dass sie keinen angemessenen Zugang zum Gesundheitswesen oder keine angemessene Behandlung erhalten, wenn sie sich in Krankenhäusern oder bei Gesundheitsdienstleistern vorstellen, ähnlich der Diskriminierung die sie unter nicht pandemischen Bedingungen erlebt haben. Dies kann dazu führen, dass LGBTI-Patient_innen während der Pandemie zögern, medizinische Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Die von vielen Regierungen auferlegten Bedingungen der Ausgangssperre schaffen zusätzliche Barrieren für die medizinische Versorgung von LGBTI, die arm sind, in abgelegenen Gebieten leben und keinen leichten Zugang zu Dienstleistungen haben. Dies wird sich besonders auf ältere LGBTI auswirken oder Personen, die unter mehrere Risikokategorien fallen, was sie anfälliger dafür macht, vom Virus schwer in Mitleidenschaft gezogen zu werden. Dies wird durch Umstände verstärkt, unter denen sie möglicherweise keinen Zugang zu Gesundheitsversorgung, keine finanzielle Sicherheit oder Familien oder andere Unterstützung haben.

Das Recht auf Gesundheit ohne Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung oder der Geschlechtsidentität schließt die Bereitstellung sowohl physischer als auch psychischer Gesundheitsversorgung ein.13 Diskriminierung und Stigmatisierung können bei LGBTI-Personen zu psychischen Gesundheitsproblemen führen, zu denen Depressionen, Angst und in einigen Fällen auch Selbstmordgedanken, -versuche oder -vollendung gehören können.14 All dies kann durch die durch COVID-19 hervorgerufene erhöhte Stresssituation, die Sorgen und Panik hervorruft und durch die erzwungenen Situationen der Einsamkeit und Isolation oder Risiken, die mit der Isolation von missbrauchenden Familienmitgliedern oder Mitbewohner_innen verbunden sind und in einigen Fällen durch Belästigung und Diskriminierung durch Mitarbeiter_innen des Gesundheitswesens noch verschlimmert werden. Es gibt Berichte darüber, dass die Pandemie traumatische Erinnerungen bei denjenigen LGBTI-Personen auslöst, die die HIV/AIDS-Epidemie und den Tod von ihnen nahestehenden Personen sowie über die gewaltsame Diskriminierung von LGBTI-Personen miterlebt haben.

Der Hohe Kommissar der Vereinten Nationen für Menschenrechte hat erklärt: "Um den Ausbruch wirksam zu bekämpfen, muss sichergestellt werden, dass alle Menschen Zugang zu Behandlung haben und die medizinische Versorgung nicht verweigert wird, weil sie nicht dafür zahlen können oder weil sie stigmatisiert sind".15 Dieser Punkt wurde in einer gemeinsamen Erklärung von UN-Experten am 26. März weiter ausgeweitet, in der zur Kenntnis genommen wurde: "Ausnahmslos jede_r hat das Recht auf lebensrettende Maßnahmen, und diese Verantwortung liegt bei der Regierung ... Menschen mit Behinderungen, ältere Menschen, Minderheitengemeinschaften, indigene Völker, Binnenvertriebene, Menschen, die von extremer Armut betroffen sind und in überfüllten Einrichtungen leben, Menschen, die in Heimen leben, Menschen in Haft, Obdachlose, Migrant_innen und Flüchtlinge, Menschen, die Drogen nehmen, LGBT und geschlechtsdiverse Personen - diese und andere Gruppen müssen von den Regierungen unterstützt werden. "16

Das Recht auf Gesundheit ist in mehreren internationalen Menschenrechtsverträgen enthalten, und die meisten Länder der Welt haben mindestens einen Vertrag ratifiziert, der sie zur Achtung, zum Schutz und zur Erfüllung von Aspekten des Rechts auf Gesundheit verpflichtet. Der prominenteste von ihnen ist der Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (ICESCR), der in Artikel 12 "das Recht aller Menschen auf das erreichbare Höchstmaß an körperlicher und geistiger Gesundheit" garantiert, einschließlich der Maßnahmen, die zur "Verhütung, Behandlung und Bekämpfung von epidemischen, endemischen, berufsbedingten und anderen Krankheiten" zu ergreifen sind. Der Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (CESCR) - das UNO-Gremium, das mit der Überwachung der Umsetzung des ICESCR betraut ist - hat die Pflichten der Staaten, die sich aus diesem Recht ergeben, insbesondere in seiner Allgemeinen Bemerkung 14 ausführlich dargelegt.17 Gemäß dem CESCR sind "Maßnahmen zur Verhütung, Behandlung und Kontrolle epidemischer und endemischer Krankheiten" "Verpflichtungen von vergleichbarer Priorität" wie die Kernverpflichtungen (oder "das minimale, wesentliche Niveau") des Rechts auf Gesundheit. Der CESCR hat erklärt, dass ein Vertragsstaat unter keinen Umständen die Nichteinhaltung seiner Kernverpflichtungen rechtfertigen kann, "die unumstößlich sind".18

Auch die Allgemeine Bemerkung 14 fordert ausdrücklich Nichtdiskriminierung und Gleichbehandlung bei der Bereitstellung von Gesundheitsversorgung: "Gemäß Artikel 2.2 und Artikel 3 verbietet der Pakt jede Diskriminierung beim Zugang zur Gesundheitsversorgung und den zugrundeliegenden Gesundheitsdeterminanten sowie zu den Mitteln und Ansprüchen für deren Beschaffung aus Gründen der Rasse, der Hautfarbe, des Geschlechts, der Sprache, der Religion, der politischen oder sonstigen Anschauung, der nationalen oder sozialen Herkunft, des Vermögens, der Geburt, der körperlichen oder geistigen Gesundheit, Behinderung, Gesundheitszustand (einschließlich HIV/AIDS), sexuelle Orientierung und ziviler, politischer, sozialer oder sonstiger Status, der die Absicht oder die Wirkung hat, die gleichberechtigte Wahrnehmung oder Ausübung des Rechts auf Gesundheit zunichte zu machen oder zu beeinträchtigen. "19

EMPFEHLUNGEN

  • Es muss gewährleistet werden, dass LGBTI-Personen beim Zugang zu Gesundheitsdiensten nicht diskriminiert werden.

  • Eine gleichberechtigte Gesundheitsversorgung für alle Menschen muss auch für diejenigen, die eine nicht COVID-19-bezogene Behandlung, Medikamente und Zugang zu anderen Gesundheitsdiensten, einschließlich Hormontherapie und geschlechtsangleichenden Operationen, benötigen, gewährleistet werden.

RISIKO VON GEWALT UND BELÄSTIGUNG IN ISOLIERTEN RÄUMEN

Quarantäne- und Isolationsmaßnahmen bergen das Risiko häuslicher Gewalt und des Missbrauchs durch Familienmitglieder und Partner_innen. LGBTI-Personen, die in ihren Haushalten oder anderen Umgebungen isoliert sind und keinen Zugang zu sicheren Räumen haben, insbesondere diejenigen, die mit feindseligen oder nicht unterstützenden Familienmitgliedern oder Mitbewohner_innen zusammenleben, sind dem Risiko von Gewalt, Belästigung, Einschüchterung und Missbrauch ausgesetzt.20 Dies bringt Personen in Ländern, in denen gleichgeschlechtliche Verhaltensweisen oder das Ausleben der geschlechtlichen Identität kriminalisiert werden, in ein zusätzliches Risiko, da sie aus Angst vor Verfolgung und Kriminalisierung keinen Zugang zu Unterstützung oder Justiz haben.21 Quarantänemaßnahmen und andere Bewegungseinschränkungen wie Ausgangs- und Kontaktsperren schränken auch den Zugang zur Justiz für Opfer ein, die möglicherweise keinen Zugang zu Unterkünften und Unterstützungsorganisationen haben, wenn sie in ihren eigenen Quarantänebereichen oder Gemeinschaften Gewalt erfahren.

EMPFEHLUNGEN

  • Die Staaten müssen Vorkehrungen treffen, die es denjenigen, die häuslicher oder familiärer Gewalt ausgesetzt sind, ermöglichen, Zugang zu Justiz, Unterstützung und Dienstleistungen zu erhalten, darunter auch Notrufnummer-Einrichtungen zur Meldung von Gewaltvorfällen.

  • Die Staaten müssen sicherstellen, dass Unterkünfte als wesentliche Dienste ausgewiesen und offen gehalten werden und für LGBTI-Personen, die häuslicher Gewalt ausgesetzt sind, leicht zugänglich sind. Gegebenenfalls sollten auch andere Mechanismen wie Schutzanordnungen eingesetzt werden, um zu verhindern, dass die Täter_innen Zugang zu den Opfern haben.

ZUGANG ZU BESCHÄFTIGUNG

Viele LGBTI-Personen waren in der Vergangenheit beim Zugang zur Beschäftigung mit Diskriminierung konfrontiert, während diejenigen, die Arbeit finden, oft diskriminiert und nicht so gut bezahlt werden wie Nicht-LGBTI-Kolleg_innen oder am Arbeitsplatz schikaniert werden. Dies hat dazu geführt, dass viele LGBTI-Personen im informellen Arbeitssektor Arbeit finden, auch als Tagelöhner_innen. Für viele LGBTI-Personen, einschließlich transgeschlechtlicher Frauen und Personen, die nicht den vorherrschenden Geschlechterstereotypen entsprechen, bedeutet dies, dass sie Sexarbeit leisten, Hochzeiten und Kindergeburten segnen oder in einigen Ländern auf der Straße betteln müssen, um über die Runden zu kommen.22 Soziale Distanzierungsmaßnahmen bedeuten für diejenigen, die im informellen Sektor arbeiten, größere Herausforderungen beim Zugang zu einem normalen Tageslohn23 , was dazu führt, dass Armut, Ernährungsunsicherheit und Obdachlosigkeit negative Auswirkungen auf Gesundheit und Wohlbefinden haben. Viele LGBTI-Personen, die Sexarbeiter_innen sind, werden so in noch unsicherere Situationen gezwungen, um der finanziellen Unsicherheit entgegenzuwirken, wodurch sie einem zusätzlichen Risiko physischer und sexueller Gewalt ausgesetzt sind, und aufgrund von sozialen Distanzierungsmaßnahmen können sich ihre Schwierigkeiten beim Zugang zur Justiz noch verschärfen. Diejenigen, die in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, laufen Gefahr, entlassen oder ungerechtfertigt entlassen zu werden, ohne Zugang zu Rechtsmitteln zu haben. Diejenigen, die in Armut leben, sind besonders gefährdet, da sie möglicherweise nicht über die Mittel verfügen, um Medikamente, Hygieneprodukte, Nahrungsmittel und andere Vorräte zu kaufen.

Das Recht auf einen angemessenen Lebensstandard für alle, einschließlich angemessener Nahrung, Kleidung und Wohnung, ist in Artikel 11 des ICESCR verankert.24 Der Allgemeine Kommentar Nr. 20 des CESCR, der sich auf die Nichtdiskriminierung bei staatlichen Maßnahmen zur Gewährleistung wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Rechte bezieht, enthält eine Reihe verbotener Diskriminierungsgründe. Dazu gehören "Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politische oder sonstige Überzeugungen, nationale oder soziale Herkunft, Eigentum, Geburt oder sonstiger Status". Die Aufnahme des "sonstigen Status" in Artikel 2 Absatz 225 schließt die sexuelle Orientierung ein26, d.h. "Die Vertragsstaaten sollen sicherstellen, dass die sexuelle Orientierung einer Person kein Hindernis für die Verwirklichung der Rechte des Paktes darstellt" und "die geschlechtliche Identität wird als einer der verbotenen Diskriminierungsgründe anerkannt "27.

EMPFEHLUNGEN

  • Die Regierungen müssen sicherstellen, dass alle Bemühungen um Nahrungsversorgung, wirtschaftliche Anreize und Hilfspakete die marginalisierten und gefährdeten Bevölkerungsgruppen erreichen, einschließlich der LGBTI, die unter prekären Bedingungen arbeiten und leben.

GESCHLECHTSSPEZIFISCH FESTGELEGTE TAGE ZUM VERLASSEN DER QUARANTÄNEBEREICHE

Länder wie Peru28 und Panama29 führen als Reaktion auf COVID-19 geschlechtsspezifische Quarantänepläne ein, in denen sie Männern und Frauen an getrennten Tagen den Ausgang gestatten. Diese Quarantänemaßnahmen geben Anlass zur Besorgnis für Trans-Personen und Menschen, die nicht den vorherrschenden Geschlechterstereotypen entsprechen, da sie die Geschlechtsidentität der Menschen möglicherweise nicht berücksichtigen, wenn diese sich von den Geschlechtsmerkmalen unterscheiden, mit denen sie bei der Geburt oder auf ihren Ausweisdokumenten gekennzeichnet wurden. Dies scheint sich auf einige Trans-Personen in Panama30 ausgewirkt zu haben, und wenn andere Länder dieses Modell ebenfalls übernehmen, werden Trans-Menschen und Personen, die nicht den vorherrschenden Geschlechterstereotypen entsprechen, dem Risiko der Belästigung, Verhaftung und Gewalt durch Polizei und andere Strafverfolgungsbeamt_innen ausgesetzt sein.

EMPFEHLUNGEN

  • Die Protokolle zur Durchsetzung der Maßnahmen sollten angepasst werden, um sicherzustellen, dass den Realitäten von Personen, die nicht den vorherrschenden Geschlechterstereotypen entsprechen, Rechnung getragen wird.

  • Die Polizei und andere Strafverfolgungsbeamt_innen sollten das Recht des/der Einzelnen auf Selbstidentifizierung des Geschlechts respektieren.

STRAFRECHTLICHE SANKTIONEN IN DER REAKTION AUF COVID-19

Als Reaktion auf die COVID-19-Pandemie haben viele Staaten Maßnahmen zum "Schutz der öffentlichen Gesundheit" eingeführt, darunter obligatorische Quarantäne, Selbstisolierung oder andere Maßnahmen zur physischen Distanzierung welche mit Geld- oder Gefängnisstrafen für diejenigen, die dagegen verstoßen, belegt sind. Zwangsmaßnahmen stehen im Widerspruch zu evidenzbasierten Best Practice im Bereich der öffentlichen Gesundheit und zielen oft auf benachteiligte Gemeinschaften ab, die marginalisiert, verarmt oder von Diskriminierung bedroht sind. Dies führt zu Stigmatisierung und Angst und erschüttert das Vertrauen in die Behörden.

Es gibt Berichte darüber, dass strafrechtliche Sanktionen zur Durchsetzung von COVID-19-Maßnahmen im Bereich der öffentlichen Gesundheit eingesetzt wurden, um marginalisierte Gruppen, darunter LGBTI, Menschen mit HIV/AIDS, Sexarbeiter_innen, Drogenkonsument_innen und Obdachlose, polizeilich zu überwachen und ins Visier zu nehmen. Wie UNAIDS feststellt, "sind solche Taktiken bekannt dafür, dass sie auf diskriminierende Weise angewandt werden und sich unverhältnismäßig stark auf die am meisten gefährdeten Menschen auswirken: Menschen, die aus welchen Gründen auch immer nicht zu Hause bleiben können, kein Zuhause haben oder aus Überlebensgründen arbeiten müssen".31 In Uganda wurden LGBTI-Menschen aus einer Unterkunft, in der sie lebten, unter dem Vorwand festgenommen, dass sie sich "einer fahrlässigen Handlung, die geeignet ist, Krankheiten zu verbreiten", sowie des "Ungehorsams gegenüber rechtmäßigen Anordnungen" schuldig gemacht hätten.32 Obwohl die Zahl der Personen, die in einem Heim oder einer Privatwohnung wohnen dürfen, nicht begrenzt ist, wurden diese jungen Menschen von ihrem Wohnort aus verhaftet, mit der Anordnung, "öffentliche Versammlungen von mehr als 10 Personen zu verbieten". In Peru und Kolumbien haben LGBTI-Menschen Menschenrechtsverletzungen als Folge der von der Regierung verhängten Restriktionen erlebt.33 LGBTI-Menschen wurden früher für Naturkatastrophen wie Erdbeben und Überschwemmungen verantwortlich gemacht, und es gibt einige Berichte, dass dies auch im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie geschieht34, was zu weiterer Stigmatisierung35, Ausgrenzung, einem erhöhten Maß an Homophobie und Transphobie36 und möglicher Aufstachelung zur Gewalt führt.

EMPFEHLUNGEN

  • Jegliche Einschränkungen des Rechts auf Freiheit oder Freizügigkeit, wie Ausgangssperren, Isolation oder Abriegelungen für das spezifische Ziel, die COVID-19-Pandemie einzudämmen, müssen in einem angemessenen Verhältnis zu diesem Ziel oder einem anderen legitimen Zweck nach den internationalen Menschenrechtsnormen stehen. Einschränkungen müssen notwendig, nicht willkürlich, beweiskräftig und gesetzlich vorgesehen sein.

  • Die Staaten müssen Maßnahmen ergreifen, damit die Menschen in der Lage sind, alle Einschränkungen der Freizügigkeit einzuhalten, unter anderem indem sie es ihnen ermöglichen, ihre Grundbedürfnisse zu befriedigen. Sie müssen die Situation marginalisierter Gruppen berücksichtigen, die möglicherweise Unterstützung benötigen, um in der Lage zu sein, die Einschränkungen einzuhalten.

  • Die Verhängung von Strafen zur Durchsetzung von Maßnahmen im Zusammenhang mit COVID-19 muss das letzte Mittel sein. Bei der Erwägung der Verhängung von Strafen müssen die Behörden die Umstände von Risikogruppen berücksichtigen, die unverhältnismäßig stark betroffen sein können, und Alternativen in Betracht ziehen, um unverhältnismäßige Auswirkungen dieser Strafen zu mildern.

  • Jede Anordnung, Regel, Politik oder Praxis von Strafverfolgungsbeamt_innen muss auch von einem Gericht überprüft werden können. Die Befugnisse der Strafverfolgungsbehörden müssen eng definiert, verhältnismäßig und für ein legitimes Ziel notwendig sein.37

  • Maßnahmen, die die Bewegungsfreiheit einschränken, sollten Trans-Menschen und Personen, die nicht den vorherrschenden Geschlechterstereotypen entsprechen, Schutz und besondere Rücksichtnahme bieten. Strafverfolgungsbeamt_innen sollten angewiesen und angemessen geschult werden, Menschen nicht aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität zu diskriminieren.

  • Die Behörden sollten sicherstellen, dass bei der Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen auf COVID-19 mit LGBTI-Gemeinschaften zusammengearbeitet wird.

1 Human Rights Campaign: ‘The Lives and Livelihoods of Many in the LGBTQ Community are at Risk Amidst COVID-19 Crisis’, last accessed on 15 April 2020: www.hrc.org/resources/the-lives-and-livelihoods-of-many-in-the-lgbtq-community-are-at-risk-amidst

2 ILGA, ‘World Health Day Joint Statement’, 7 April 2018: ilga.org/world-health-day-2018

3 NBC News, ‘Trans surgeries postponed indefinitely amid coronavirus pandemic’, 3 April 2020, www.nbcnews.com/feature/nbc-out/trans-surgeries-postponed-indefinitely-amid-coronavirus-pandemic-n1167756

4 World Health Organisation: ‘COVID-19: Operational guidance for maintaining essential health services during an outbreak’, 25 March 2020: file:///C:/Users/nrahman/OneDrive%20-%20Amnesty%20International/Downloads/WHO-2019-nCoV-essential_health_services-2020.1-eng.pdf

5 Principle 17 of the Yogyakarta Principles states that “everyone has the right to the highest attainable standard of physical and mental health, without discrimination on the basis of sexual orientation or gender identity. Sexual and reproductive health is a fundamental aspect of this right”, yogyakartaprinciples.org/principle-17/

6 Outright Action International, ‘Domestic violence and COVID-19’, 31 March 2020, outrightinternational.org/content/domestic-violence-and-covid-19

7 ILGA, ‘LGBTI Caucus Statement in response to the COVID-19 Pandemic’, 6 April, 2020, ilga.org/lbti-caucus-covid19-statement

8 The Hindu, ‘COVID-19 lockdown: transgender community pushed further to the margin’, 6 April 2020, www.thehindu.com/news/cities/mumbai/covid-19-lockdown-transgender-community-pushed-further-to-the-margin/article31265535.ece

9 Human Rights Watch, ‘Uganda LGBT Shelter Residents Arrested on COVID-19 Pretext’, 3 April 2020, www.hrw.org/news/2020/04/03/uganda-lgbt-shelter-residents-arrested-covid-19-pretext

10 NBC News, ‘Trans surgeries postponed indefinitely amid coronavirus pandemic’, 3 April 2020, www.nbcnews.com/feature/nbc-out/trans-surgeries-postponed-indefinitely-amid-coronavirus-pandemic-n1167756

11 Although not legally binding, they are a set of principles drafted by human rights experts relating to the application of international human rights law to sexual orientation and gender identity adopted in Yogyakarta, Indonesia in 2006. The YP plus 10 was adopted on 10 November 2017 to supplement the Yogyakarta Principles.

12 Principle 17, part of Yogyakarta Principles +10, available here: yogyakartaprinciples.org/principle-17/.

13 Principle 17 of the Yogyakarta Principles states that “everyone has the right to the highest attainable standard of physical and mental health, without discrimination on the basis of sexual orientation or gender identity. Sexual and reproductive health is a fundamental aspect of this right”, yogyakartaprinciples.org/principle-17/

14 ILGA, ‘LGBTI Caucus Statement in response to the COVID-19 Pandemic’, 6 April, 2020, ilga.org/lbti-caucus-covid19-statement

15 UN Office of the High Commissioner: ‘Coronavirus: Human rights need to be front and centre in response, says Bachelet’, 6 March 2020, www.ohchr.org/EN/NewsEvents/Pages/DisplayNews.aspx

16 UN Office of the High Commissioner: ‘No exceptions with COVID-19: “Everyone has the right to life-saving interventions” – UN experts say’, 26 March 2020, www.ohchr.org/EN/NewsEvents/Pages/DisplayNews.aspx

17 Committee on Economic, Social and Cultural Rights, General Comment 14, The right to the highest attainable standard of health (article 12 of the International Covenant on Economic, Social and Cultural Rights), UN Doc. E/C.12/2000/4 (2000) (hereinafter: CESCR General Comment 14).

18 CESCR General Comment 14, paras 43, 44 and 47. Paragraph 47 states that the “core obligations” in paragraph 43 are non-derogable. As per the Committee in paragraph 44, states’ responsibilities towards the obligations listed in paragraphs 43 and 44 are “of comparable priority”, and therefore treated equivalently.

19 CESCR General Comment 14, Article 12, paragraph 18.

20 Outright Action International, ‘Domestic violence and COVID-19’, 31 March 2020, outrightinternational.org/content/domestic-violence-and-covid-19

21 ILGA, ‘LGBTI Caucus Statement in response to the COVID-19 Pandemic’, 6 April, 2020, ilga.org/lbti-caucus-covid19-statement

22 Amnesty International, ‘As The World Comes Together, India’s Transgender Community Fights COVID-19 Alone’, 1 April 2020, amnesty.org.in/as-the-world-comes-together-indias-transgender-community-fights-covid-19-alone/

23 The Hindu, ‘COVID-19 lockdown: transgender community pushed further to the margin’, 6 April 2020, www.thehindu.com/news/cities/mumbai/covid-19-lockdown-transgender-community-pushed-further-to-the-margin/article31265535.ece

24 International Covenant on Economic, Social and Cultural Rights, Article 11, www.ohchr.org/EN/ProfessionalInterest/Pages/CESCR.aspx

25 Of the International Covenant on Economic, Social and Cultural Rights, www.ohchr.org/EN/ProfessionalInterest/Pages/CESCR.aspx

26 CESCR General Comments Nos. 14 and 15.

27 CESCR General Comment 20, Para 32

28 New Straits Times, ‘Peru restricts movement by gender during Covid-19 lockdown’, 3 April 2020, www.nst.com.my/world/world/2020/04/580816/peru-restricts-movement-gender-during-covid-19-lockdown

29 CNN, ‘In Panama, coronavirus lockdown means separating men and women’, 2 April 2020, edition.cnn.com/2020/04/01/world/panama-coronavirus-sex-intl/index.html

30 Human Rights Watch, ‘Panama’s Gender-Based Quarantine Ensnares Trans Woman’, 2 April 2020, www.hrw.org/news/2020/04/02/panamas-gender-based-quarantine-ensnares-trans-woman

31 UNAIDS: ‘UNAIDS condemns misuse and abuse of emergency powers to target marginalized and vulnerable populations’, 9 April 2020, www.unaids.org/en/resources/presscentre/pressreleaseandstatementarchive/2020/april/20200409_laws-covid19

32 Human Rights Watch, ‘Uganda LGBT Shelter Residents Arrested on COVID-19 Pretext’, 3 April 2020, www.hrw.org/news/2020/04/03/uganda-lgbt-shelter-residents-arrested-covid-19-pretext

33 United Nations Human Rights Council, ‘Joint NGO Statement on Civil and Political Rights’, 9 April 2020, www.amnesty.org/download/Documents/IOR4021232020ENGLISH.pdf

34 UN Human Rights Council, ‘COVID-19 and the human rights of LGBTI people’, 17 April 2020, www.ohchr.org/Documents/Issues/LGBT/LGBTIpeople.pdf

35 Amnesty International India, ‘As the world comes together, India’s Transgender community fights COVID-19 alone’, 1 April 2020, amnesty.org.in/as-the-world-comes-together-indias-transgender-community-fights-covid-19-alone/

36 Hate posters stuck on metro walls in Hyderabad India which read “If you talk to transgenders, you will get Corona”, The New Indian Express, ‘Transgenders shocked by hate posters in Hyderabad amid coronavirus fear’, 30 March 2020, www.newindianexpress.com/cities/hyderabad/2020/mar/30/transgenders-shocked-by-hate-posters-in-hyderabad-amid-coronavirus-fear-2123284.html

37 UNAIDS: ‘UNAIDS condemns misuse and abuse of emergency powers to target marginalized and vulnerable populations’, 9 April 2020, www.unaids.org/en/resources/presscentre/pressreleaseandstatementarchive/2020/april/20200409_laws-covid19

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