Ein dritter Mann wurde in Abwesenheit verurteilt. Er war auf Kaution vorläufig entlassen worden und nicht mehr vor Gericht erschienen. Alle Drei waren im Juli festgenommen worden. Nach Aussagen der Polizei wurden sie bei sexuellen Handlungen in einem Auto überrascht. „Das Gericht in Yaoundé muss die schockierende Verurteilung aufheben, die diese drei Männer allein auf der Basis ihrer vermuteten sexuellen Orientierung bestraft“, sagte Erwin van der Borght, Direktor des Afrika-Programms von Amnesty International.
„In Kamerun sind inhaftierte Personen, die wegen solcher Vergehen angeklagt werden, recht häufig Opfer von Missbrauch und gewalttätigen Übergriffen durch Mithäftlinge oder Gefängniswärter. Die Regierungsbehörden Kameruns müssen die beiden Männer umgehend freilassen und das diskriminierende Anti-Homosexuellengesetz ihres Landes abschaffen“, fügte er hinzu.
Alle drei Männer – bekannt unter ihren Vornamen Francky, Jonas und Hilaire - erhielten die Höchststrafe von 5 Jahren Gefängnishaft, die in Kamerun für gleichgeschlechtliche Handlungen verhängt werden kann. Außerdem wurden alle Drei zusätzlich zur Zahlung einer Geldbuße von je 200.000 Francs CFA (ungefähr 300€) verurteilt. Ihr Anwalt hat Rechtsmittel gegen das Urteil eingelegt.
Amnesty International hält diese beiden Männer für gewaltlose politische Gefangene, die nur wegen ihrer vermuteten sexuellen Orientierung verurteilt wurden.
Homosexualität ist in Kamerun ein Strafdelikt. Das Land erfährt seit einiger Zeit eine Welle von homosexuellenfeindlichen Verfolgungen.
Mindestens 10 Menschen wurden unter Berufung auf dieses diskriminierende homophobe Gesetz in Douala und Yaoundé seit März 2011 festgenommen. Am 28. April wurde Jean Claude Roger Mbede für schuldig befunden und zu drei Jahren Gefängnishaft verurteilt. Mindestens sechs weitere Personen, die im Juli und August festgenommen worden waren, sind immer noch im Gefängnis, drei Männer wurden festgenommen und später wieder freigelassen.
„Die Verfolgung und Bestrafung von Erwachsenen wegen einvernehmlicher privater sexueller Handlungen unter Berufung auf das kamerunische Strafgesetz steht in eindeutigem Widerspruch zu Internationalen Menschenrechtsabkommen, die Kamerun unterzeichnet und ratifiziert hat.“
„Die Regierung Kameruns muss Maßnahmen ergreifen um Festnahmen, Verhaftungen und Schikanierungen von Menschen aufgrund ihrer vermeintlichen oder tatsächlichen sexuellen Identität ein Ende zu setzen“, schloss Erwin van der Borght.
(Übersetzung ins Deutsche durch die Koordinationsgruppe Kamerun (2017) Es gilt das englische Original.)