Amnesty International ist besorgt, dass homophobe Äußerungen politischer Persönlichkeiten zu Gewalt gegen lesbische, schwule, bisexuelle und transgeschlechtliche Menschen in Ghana führen könnten.
Am 20. Juli 2011 wies Paul Evans Aidoo, Minister der Westregion, die Sicherheitskräfte an, alle schwulen und lesbischen Menschen im Westen des Landes zu verhaften und forderte von Grundbesitzern und Pächtern, jeden oder jede zu melden, den oder die sie verdächtigten, schwul oder lesbisch zu sein. Ebenso hat sich gezeigt, dass die homophobe und transphobe Gesetzgebung und Verlautbarungen einen schädlichen Effekt auf die öffentliche Gesundheit haben, da sie Einzelpersonen dabei entmutigen, sich Informationen über Safer Sex und die Behandlung sexuell übertragener Krankheiten zu beschaffen.
Kapitel 6, Artikel 104 des ghanaischen Strafgesetzes verbietet »unnatürliche fleischliche Erkenntnisse«, was per Definition einvernehmlichen sexuellen Verkehr zwischen Männern mit einschließt. Diese Klausel hat den Effekt, zu Diskriminierung, Drangsalierung und Verfolgung von Menschen auf Basis ihrer sexuellen Identität und ihres einvernehmlichen sexuellen Verhaltens zu ermutigen.
Der Gebrauch von Gesetzen um Privatpersonen für einvernehmliche gleichgeschlechtliche Beziehungen im Privaten, oder auf der Basis ihrer Geschlechtsidentität, oder wegen deren Ausdruck zu verhaften, zu verfolgen oder einzusperren, ist eine Verletzung von Ghanas internationalen Menschenrechtsverpflichtungen gemäß der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (UDHR), des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte und des Internationalen Paktes über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (ICESCR). Die Rechte, die in diesen internationalen Verträgen gewahrt werden, schließen die Rechte auf Privatheit, Freiheit von Diskriminierung, gleiche Behandlung vor dem Gesetz und die Meinungs- wie die Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit mit ein. Im Rahmen dieser Vorschriften hat die ghanaische Regierung Verpflichtungen, die Menschenrechte seiner Bevölkerung unterschiedslos zu befördern, zu respektieren und zu schützen, einschließlich auf der Basis sexueller Orientierung und von Geschlechtsidentität.
Ghanas eigene Verfassung erkennt das Recht auf Freiheit von Diskriminierung in Artikel 17 an. Des Weiteren bekräftigt die von Ghana 1989 ratifizierte Afrikanische Charta der Menschenrechte und Rechte der Völker die Gleichheit aller Menschen. Artikel 2 bekräftigt das Recht auf Freiheit von Diskriminierung, Artikel 3 garantiert die Gleichheit vor dem Gesetz, und Artikel 26 streicht die Pflicht aller Privatpersonen heraus, niemanden zu diskriminieren und Beziehungen zu führen, die darauf zielen, gegenseitigen Respekt und Toleranz zu befördern, zu gewährleisten und zu verstärken.
Die Afrikanische Kommission der Menschenrechte und der Rechte der Völker stellte im Fall von Zimbabwes Menschenrechts NGO Forum vs. Zimbabwe, 245/2002, fest: Der Grundsatz der Nicht-Diskriminierung, festgelegt in Artikel 2 der Charta, bestimmt die Grundlage für den Genuss aller Menschenrechte, gemeinsam mit dem Grundsatz der Gleichheit vor dem Gesetz und dem gleichem Schutz durch das Recht. Ziel dieses Grundsatzes ist, die Gleichheit in der Behandlung von Einzelpersonen ohne Rücksicht auf Nationalität, biologisches Geschlecht, rassische oder ethnische Herkunft, politische Meinung, Religion oder Glauben, Behinderung, Alter oder sexuelle Orientierung zu garantieren.
Amnesty International fordert Minister Paul Evans Aidoo auf, seine Aussagen zurückzunehmen, und von der Regierung Ghanas, Artikel 104 des ghanaischen Strafgesetzbuches aufzuheben, der die Kriminalisierung von Homosexualität in Ghana nach sich zieht.