Von ihnen wurde der erste Schwulenmarsch organisiert (bei 32 Teilnehmern und 100 Polizisten) und mit Ventana Gay das erste Schwulenmagazin ins Leben gerufen.
In den 80er Jahren kam der öffentliche Einsatz für die Menschenrechte zum Erliegen und bis Mitte der 90er Jahre stand HIV/AIDS im Zentrum der Arbeit bei Homosexuellengruppen. Die Schwulen- und Lesbenbewegung trat dann erst wieder 1994 öffentlich in Erscheinung. Seither haben mehrere gay prides stattgefunden, und das Thema Homosexualität hat auf verschiedene Weise Eingang in rechtliche und öffentliche Debatten gefunden. Seit 1980 ist Homosexualität nicht mehr strafbar und 1991 sind eine Reihe von Provisionen in Kraft getreten, die für den Kampf gegen institutionelle Diskriminierungen einen neue Basis darstellen. Dazu gehören der gleiche Rechtsschutz für alle Personen, ohne Unterschiede in Bezug auf die Zugehörigkeit zu einer Minderheit, das Recht auf „persönliche und familiäre Intimität“ und das Recht auf „freie Entwicklung der Persönlichkeit“. Die Einführung der betreffenden Artikel führte dazu, dass 1998 und 1999 mit Erfolg die Gesetze angegriffen wurden, nach welchen Homosexualität einen Grund für die Kündigung von Schul- und HochschullehrerInnen bzw. den Ausschluss aus dem Militär darstellte.
Im vergangenen Oktober wurde Alba Nelly Montoya vom kolumbianischen Verfassungsgericht das Recht gewährt, von ihrer Partnerin im Gefängnis besucht zu werden, wie es auch heterosexuellen Paaren zusteht.
Dieser Rechtsspruch könnte auch für einen ähnlichen Fall bedeutsam werden, in welchem Marta Alvarez vor der Interamerikanischen Menschenrechtskommission steht. Frau Alvarez wurde, nachdem sie seit zwei Jahren mit ihrer Partnerin eine Gefängniseinheit eines Frauengefängnisses geteilt hatte, in ein anderes Gefängnis verlegt. Nachdem ihr 1994 von der Staatsanwaltschaft das Recht auf Besuche der Partnerin zugesprochen wurde, dies jedoch von der Gefängnisleitung verwehrt blieb, schöpfte sie ohne Erfolg sämtliche rechtlichen Möglichkeiten in Kolumbien aus. Marta Alvarez zog nun vor die Interamerikanische Menschenrechtskommission, worauf sie von den kolumbianischen Behörden in ein Männergefängnis verlegt, und unter strengere Disziplinarmaßnahmen gestellt wurde. Auf örtlichen und internationalen Prostest hin wurden diese Maßnahmen jedoch wieder aufgehoben. Noch größere Aufmerksamkeit hat in der Öffentlichkeit die Debatte um die Einführung eines Partnerschaftsgesetzes bekommen, in dem unter anderem Erbschaft und Sozialversicherung geregelt werden. Unter kontroversen Diskussionen hat das Gesetz im November die erste Hürde im Senat bei einer deutlichen Mehrheit genommen – wobei anzumerken ist, dass mehrere Senatoren den Saal vor der Abstimmung verließen, oder überhaupt nicht erst erschienen. Besonders in der Presse wurde das Ereignis sehr positiv aufgenommen. So schrieb die große Wochenzeitung Semana am 27. November: „was geschah konstituierte in sich selbst eine Debatte, die von hohem Rang in Bezug auf dieses Thema ist, in einem Land, in dem die Tradition des Machismo, der Familien und der Religion sozial diejenigen ausgeschlossen hat, die für die Andersheit sind,“ und „[die Homosexualität] ist ein Umstand mehr, welcher die Vielfalt und daher die soziale Entwicklung bereichert“.
In diesen Debatten zeigt sich, dass heute Lesben und Schwule in Kolumbien nicht von vornherein auf gesellschaftliche Ablehnung stoßen.
Für einige, wie für Al, der die Homepage Gays afuera del Closet ins Leben gerufen hat, hat sich in den vergangenen Jahren sogar ein ganz neues schwules Lebensgefühl entwickelt. Er berichtet dort in einem mit „Kolumbien hat sich verändert“ betitelten Text von rund 100 Schwulenbars und –diskos in Bogotá und hat die erste kolumbianische Schwulensoap zu bieten. Dieser Optimismus steht allerdings im Widerspruch zu der immer noch sehr präsenten Homophobie, die bis zu offenen Gräueltaten reicht. Die kolumbianische Regierung hat in dem oben genannten Fall vor der Interamerikanischen Menschenrechtskommission erklärt, dass lateinamerikanische Kulturen keine Homosexualität tolerierten (was freilich wiederum im Widerspruch zu den verschiedenen rechtlichen Gleichstellungen steht).
Eine Lehrerin, die gegen ihre Entlassung wegen ihrer Homosexualität vor Gericht ging, erschien aus Angst vor Anfeindungen maskiert zum Prozess, und im letzten Frühling wurden schwule Studenten und deren Freunde an der Universität von Antioquía, einer staatlichen Universität in Medellín, erst auf Postern verunglimpft, und dann auch noch vom Wachdienst schikaniert. Die Studenten sehen die Gefahr einer wachsenden Gewaltbereitschaft, die durch die von staatlichen und paramilitärischen Gruppen ausgeübten Gewaltakte ausgelöst wird. Hier wird der Zusammenhang zwischen dem herrschenden Bürgerkrieg und seinen Folgen für marginalisierte Gesellschaftsgruppen sichtbar.
Noch grausamer kommt dies bei sogenannten „sozialen Säuberungen“ zum Vorschein, bei welchen polizeiliche Todesschwadronen „sozial unerwünschte“ Menschen ermorden, zu denen Straßenkinder, Drogenabhängige, HIV-Positive, Homosexuelle, Transvestiten und Prostituierte zählen. Seit Ende der siebziger Jahre sind in größeren und kleineren Stätten Dutzende solcher Todesschwadronen unterwegs, die nach Angaben der ILGA täglich im Durchschnitt über 1,8 Personen töten. Zum Beispiel explodierte im Dezember 1993 eine Bombe in einer Hilfseinrichtung für Menschen mit HIV/AIDS in Bogotá, die von einer katholischen NGO geführt wurde. Selbst der Ombudsmann für Menschenrechte von Barranquilla sagte: ''In dem Moment, in dem eine Schwuchtel anfängt, sich bei meinem Haus herumzutreiben, ist es vorbei mit seinen Menschenrechten.''
Angesichts dieser drastischen Menschenrechtsnotlage, insbesondere bezüglich sexueller Minoritäten, verwundert, oder vielmehr erschreckt es, wie wenig bei Amnesty International bislang zu diesem Thema gearbeitet wurde. Die laufende Kampagne für MenschenrechtsverteidigerInnen in Kolumbien bietet für unsere Gruppe die Möglichkeit, hier neue Impulse zu setzen.
Infos:
Kampagne für MenschenrechtlerInnen:
<link olivial.langhoff@amnesty.de>olivial.langhoff@amnesty.de</link>