Meldungen | Ägypten : Farce am Nil

Das Verfahren gegen 52 Männer wegen Unzucht in Ägypten nimmt immer groteskere Züge an.

Schon nach wenigen Minuten war die Sitzung der zivilen Strafkammer in Kairo am 2.7. 2002 beendet. Dort mussten sich 50 Männer zum zweiten Mal wegen „Unzucht” vor Gericht verantworten, die im Mai 2001 an einem bekannten Schwulentreffpunkt, dem Nile Boat Nachtclub, verhaftet worden waren.

Der Richter Abdel Karim erklärte sich für befangen und daher für nicht berechtigt, erneut über die Angeklagten zu richten. Das Kuriosum schlechthin: Derselbe Richter hatte bereits im ersten Prozess vor dem Staatssicherheitsgericht die Verhandlung geführt und 23 dieser 50 Männer im November zu Haftstrafen verurteilt. Dieser erste Prozess war von amnesty als auch von anderen Menschenrechtsorganisationen als unrechtsstaatlich kritisiert worden, dieser Kritik schlossen sich auch Parlamentarier und Künstler in vielen Ländern und der französische Präsident Chirac an. Ganz offenbar war mitselbstgestrickten Beweisen gearbeitet worden, das Staatssicherheitsgericht kennt keine Überprüfungsmöglichkeit der Urteile durch eine höhere Instanz und lässt außerdem der Exekutive eine starke Eingriffsmöglichkeit, wodurch eine unabhängige Justiz nicht gewährleistet ist. amnesty geht davon aus, dass die Männer alleine wegen ihrer sexuellen Orientierung verfolgt werden. Die Forderung von amnesty nach einer unabhängigen Untersuchung der Misshandlungs- und Foltervorwürfe, die einige Angeklagten erhoben hatten, blieb seitens der ägyptischen Behörden bislang unbeantwortet. Die Frage, was die Behörden damit bezweckten, nun noch einmal denselben Richter voranzuschicken, um diesen dann sofort wieder ablösen zu lassen, wird wohl so unlösbar wie das Rätsel der Sphinx bleiben.

Die internationalen Proteste verhallten unterdessen nicht ganz ungehört. Warum sonst hätte Präsident Hosni Mubarak die Urteile über 50 der 52 Männer im Mai 2002 aufgehoben? Dies war ihm per Sondervollmacht möglich, die dem Präsidenten dank des in Ägypten seit über 20 Jahren (!) geltenden Ausnahmezustands zusteht. Zur Erinnerung: Auch das Staatssicherheitsgericht ist eine Instanz auf Grundlage des Ausnahmerechts. Es wurde nach der Ermordung Anwar Al-Sadats eingerichtet und diente ursprünglich zur Aburteilung militanter Islamisten. Es ist inzwischen aber auch ein Instrument, um unliebsame Oppositionelle und Intellektuelle oder auch sonst jegliche allzu aufmüpfige Regungen einer Zivilgesellschaft zum Schweigen zu bringen. Die Aufhebung der Urteile gegen die 50 Männer wurde damit begründet, dass es um ein Sittendelikt gehe, und ein Sittendelikt gehöre nicht vor das Staatssicherheitsgericht, sondern vor eine zivile Strafkammer. Die Staatsanwaltschaft ließ es aber nicht dabei, sondern strengte einen zweiten Prozess an, dieses Mal eben vor einem zivilen Strafgericht.

Die 50 betroffenen Angeklagten des Queen Boat-Prozesses bleiben auf freien Fuß, 21 von ihnen allerdings nur gegen Kaution. Sie hatten rund 1 Jahr bereits im Gefängnis verbracht. Gegen alle läuft nun wieder ein Prozess, d.h. auch gegen die im ersten Prozess Freigesprochenen. Auch diese 29 Freigesprochenen müssen nun fürchten, wieder hinter Gitter zu müssen. Aufgrund der Befangenheitserklärung des Richters und der Bitte der Verteidigung um mehr Vorbereitungszeit ist im neuen Prozess vor der zivilen Strafkammer zum Zeitpunkt des Redaktionsschusses noch so gut wie nichts passiert. Der Prozess dauert an. Die Verteidigung will auch die an der Razzia beteiligten Polizisten laden.

Unterdessen sitzen zwei Männer, die im Queen Boat-Prozess vor dem Staatssicherheitsgericht zu 3 bzw. 5 Jahren Haft und Zwangsarbeit verurteilt wurden, immer noch in Haft. Ihnen war im Gegensatz zu den anderen nicht nur Unzucht, sondern auch „Verächtlichmachung der Religion” zur Last gelegt worden. Deswegen wurden ihre Urteile durch den Präsidenten nicht aufgehoben. Auch wenn amnesty nur einen der beiden eindeutig als gewaltlosen politischen Gefangenen einstufen kann (Im Falle des anderen mangelt es an einigen Informationen), so ist auch ihre fortdauernde Inhaftierung zu verurteilen, denn ihr Prozeß war ebenso unfair wie der der anderen und er fand ebenfalls nicht vor einem ordentlichen Gericht statt.

Angesichts dieser für alle unerträglichen Hängepartie sammelt MeRSI Frankfurt wieder Unterschriften. Auf den CSDs in Wiesbaden und Frankfurt sowie beim Europride in Köln und diversen anderen Veranstaltungen kamen inzwischen 1000 Unterschriften unter einer Petition an Präsident Mubarak zusammen.

Eine Fortsetzung ist erwünscht. Interessenten können die Petition gerne anfordern unter: <link sos_egypt@gmx.de>sos_egypt@gmx.de</link>.

Fragen zum Thema und/oder zum aktuellen Stand sowie Diskussionsbeiträge sind dort auch immer willkommen.

Thomas Kolb, Frankfurt/Main 

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