Blick auf Madagaskars Hauptstadt Antananarivo, © Rupert Haag
Blick auf Madagaskars Hauptstadt Antananarivo, © Rupert Haag

Aktionen | Madagaskar : Madagaskar: Urgent Action: Anklage wegen lesbischer Beziehung

Obwohl Domoina Ranabosoa am 7. April vorübergehend aus der Untersuchungshaft entlassen wurde, steht sie weiter unter Anklage. Die Grundlage dafür sind Gesetze, die Lesben, Schwule, Bisexuelle, Trans- und Intergeschlechtliche (LGBTI) diskriminieren – und abgeschafft werden müssen!

UA-Nummer: UA-041/2020-1
AI Index: AFR 35/2113/2020

Sachlage

Am 7. April wurde die 33-jährige Domoina Ranabosoa vorübergehend aus der Untersuchungshaft entlassen. Sie war unter unmenschlichen Bedingungen im Gefängnis von Antanimora inhaftiert, und ihr wird auch weiterhin vorgeworfen, mit ihrer 19-jährigen Freundin eine gleichgeschlechtliche Beziehung zu haben. In Madagaskar können einvernehmliche gleichgeschlechtliche Beziehungen mit unter 21-Jährigen mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft werden. Das Alter der sexuellen Mündigkeit liegt für Heterosexuelle dagegen bei 14 Jahren. Diese unterschiedliche Festlegung des Alters, ab dem jemand als „sexuell mündig“ gilt, ist eine klare Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung.

Amnesty International ist der Ansicht, dass die Gesetze, auf deren Grundlage Domoina Ranabosoa angeklagt ist, abgeschafft werden müssen, da sie gleichgeschlechtliche Beziehungen unter Strafe stellen und somit LGBTI diskriminieren.

Hintergrundinformation

Am 10. März wurde die 33-jährige Domoina in das Gefängnis Antanimora in der  Hauptstadt Madagaskars in Untersuchungshaft geschickt. Wie aus dem Bericht von Amnesty International aus dem Jahr 2018 "Bestraft weil sie arm sind: Übermäßige, ungerechtfertigte und verlängerte Untersuchungshaft in Madagaskar" hervorgeht, sind die Haftbedingungen in Madagaskar unmenschlich, da die übermäßige und verlängerte Anwendung der Untersuchungshaft zu einer starken Überbelegung im ganzen Land geführt hat. Am 7. April wurde Domoinas Antrag auf vorübergehende Freilassung bewilligt, und sie konnte sich endlich mit ihrer Familie vereinigen. Die Anklage gegen sie besteht jedoch weiterhin.

Die gegen Domoina erhobene Anklage lautet auf "Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger unter 21 Jahren", da sie beschuldigt wird, eine (einvernehmliche) Beziehung zu ihrer 19-jährigen Freundin Fyh zu haben. In Madagaskar bestraft das Strafgesetzbuch in Artikel 331 mit bis zu fünf Jahren Haft "jeden, der eine unanständige oder unnatürliche Handlung mit einer minderjährigen Person ihres eigenen Geschlechts, die jünger als 21 Jahre ist, begangen hat". Fyh und Domoina hatten beschlossen, zusammenzuziehen, eine Entscheidung, mit der Fyhs Mutter nicht einverstanden war und sie dazu veranlasste, Domoina nach dieser Bestimmung zu verklagen.

Wegen der Bedrohung durch Covid-19 war Domoina mitgeteilt worden, dass sie keine Besuche ihres Anwalts oder von Verwandten mehr empfangen könne und dass ihr ursprünglich für den 10. April angesetzter Prozess auf ein unbestimmtes Datum verschoben worden sei. Wie aus früheren Untersuchungen von Amnesty International hervorgeht, setzt die Regierung Madagaskars die Untersuchungshaft missbräuchlich ein und zwingt die Gefangenen, unter unhygienischen und überfüllten Bedingungen zu leben. Angesichts der neuen Bedrohung durch Covid-19 müssen die Untersuchungshäftlinge noch länger auf ihre Gerichtsverhandlung warten, wobei sie Gefahr laufen, krank zu werden.

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