Ein Ugander liest die Schlagzeilen der Boulevardpresse, die in der Vergangenheit zu Hetzkampagnen gegen LGBTI aufgerufen hatte
Ein Ugander liest die Schlagzeilen der Boulevardpresse, die in der Vergangenheit zu Hetzkampagnen gegen LGBTI aufgerufen hatte, Downtown Kampala, 3. Juni 2013, © Pete Muller – Foto: Pete Muller

Aktionen | Uganda Urgent Action: Uganda: LGBTI-feindliches Gesetz passiert Parlament

Das Parlament in Uganda hat einen Gesetzentwurf verabschiedet, der die Diskriminierung von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgendern und Intersexuellen stärker im Gesetz verankert. Der Gesetzentwurf liegt nun dem Präsidenten vor, der ihn blockieren oder das Parlament auffordern kann, einzelne Bestimmungen zu überdenken.

UA-343/2013
Index: AFR 59/004/2013
20. Dezember 2013

Der als "Anti-Homosexuellen-Gesetz" bekannte Gesetzentwurf wurde am 20. Dezember innerhalb von Minuten im Parlament debattiert und verabschiedet. Er lag dem Parlament erstmalig 2009 vor.

Das ugandische Strafgesetzbuch verbietet schon jetzt einvernehmliche sexuelle Handlungen zwischen Personen desselben Geschlechts, bezeichnet diese im Gesetz als "widernatürliche fleischliche Beziehung" und ahndet sie mit lebenslanger Haft. Der vorliegende Gesetzentwurf geht jedoch noch erheblich weiter: Er zielt auf eine noch diversere Gruppe von Personen ab, die wegen "schwerer Homosexualität" - eine "Straftat", auf die zurzeit eine lebenslange Haftstrafe steht und bei einem früheren Gesetzentwurf die Todesstrafe verhängt wurde - festgenommen werden könnten.
Der "schweren Homosexualität" können "Wiederholungstäter" angeklagt werden und jede Person mit HIV, die schuldig befunden wird, mit einer Person des selben Geschlechts eine sexuelle Beziehung unterhalten zu haben - selbst wenn diese Beziehung einvernehmlich und geschützt war. Der Entwurf enthält darüber hinaus gesetzliche Bestimmungen, die die "Förderung" von Homosexualität kriminalisieren, unter bestimmten Umständen obligatorische HIV-Tests einführen sowie eine lebenslange Haftstrafe bei Eingehen einer gleichgeschlechtlichen Ehe vorsehen.

Am 10. September gab der parlamentarische Sprecher der Regierung eine Liste mit Menschenrechten heraus, um dem Gesetzgeber Prüfungskriterien an die Hand zu geben, mit deren Hilfe er beurteilen soll, ob eine neue Gesetzgebung gegen Grundrechte und -freiheiten zu verstoßen droht. Zu diesen in der ugandischen Verfassung garantierten Rechten und Freiheiten zählen das Recht auf freie Meinungsäußerung und das Diskriminierungsverbot. Diese und viele andere Rechte, die durch die ugandische Verfassung, und die von Uganda unterzeichneten internationalen und regionalen Menschenrechtsabkommen geschützt sind, würden verletzt, wenn der Präsident dem Gesetzentwurf zustimmt und das Gesetz somit in Kraft tritt.

Der Präsident könnte den Gesetzentwurf ganz ablehnen oder das Parlament auffordern, bestimmte gesetzliche Bestimmungen darin zu überdenken. Doch auch in einer überarbeiteten Fassung hätte das Gesetz dauerhafte negative Folgen für jene Menschen in Uganda, von denen man annimmt, dass sie gegen die weitreichenden gesetzlichen Bestimmungen verstoßen. Das Gesetz würde außerdem auch die Arbeit von MenschenrechtsverteidigerInnen und MitarbeiterInnen des Gesundheitssektors behindern.

SCHREIBEN SIE BITTE

FAXE, E-MAILS ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Mit großer Sorge habe ich erfahren, dass der Entwurf für das Anti-Homosexuellengesetz das ugandische Parlament passiert hat. Daher möchte ich Sie eindringlich bitten, die Verabschiedung dieses Gesetzes durch Ihren Einspruch zu stoppen und es weder in seiner jetzigen noch in einer überarbeiteten Fassung zu akzeptieren.
  • Ich möchte Sie höflich daran erinnern, dass dieser Gesetzentwurf bei Inkrafttreten Rechte verletzen würde, die in der ugandischen Verfassung sowie in internationalen und regionalen Abkommen, deren Vertragsstaat Uganda ist, garantiert werden.

APPELLE AN

PRÄSIDENT DER REPUBLIK UGANDA
H.E. Kaguta Yoweri Museveni
Office of the President
PO Box 7168
Kampala
UGANDA
(Anrede: Your Excellency/Exzellenz)
E-Mail: <link info@statehouse.go.ug>info@statehouse.go.ug</link>
Fax: (00 256) 414 235 462

KOPIEN AN

BOTSCHAFT DER REPUBLIK UGANDA
S.E. Herr Marcel Robert Tibaleka
Axel-Springer-Straße 54a, 10117 Berlin
Fax: 030-2404 7557
E-Mail: <link office@ugandaembassyberlin.de>office@ugandaembassyberlin.de</link>

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Englisch oder auf Deutsch. Da Informatio-nen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 31. Januar 2014 keine Appelle mehr zu verschicken.

PLEASE WRITE IMMEDIATELY

  • Urging the Ugandan President to veto the Bill in its entirety.
  • Reminding the Ugandan President that rights guaranteed under Uganda's Constitution and in international and regional human rights treaties to which Uganda is a party would be violated if the Bill were to become law.

HINTERGRUNDINFORMATIONEN

Der Entwurf zum Anti-Homosexuellengesetz wurde erstmals im Oktober 2009 vorgelegt und schließlich am 20. Dezember 2013 im ugandischen Parlament debattiert und verabschiedet.

Nach der Verabschiedung durch das Parlament liegt der Gesetzentwurf nun Staatspräsident Museveni vor, der es innerhalb von 30 Tagen unterzeichnen oder das Inkrafttreten blockieren muss. Bei einem Veto wird erneut im Parlament darüber abgestimmt. Sollte es dort ein weiteres Mal verabschiedet werden, kann der Präsident es ein zweites Mal durch sein Veto blockieren. Wenn der Gesetzentwurf bei einer dritten Abstimmung im Parlament mit einer Zweidrittelmehrheit verabschiedet wird, tritt er unabhängig vom Einverständnis des Präsidenten in Kraft. Sollte Präsident Museveni innerhalb von 30 Tagen nicht reagieren, tritt der Gesetzentwurf automatisch in Kraft.

Die Verabschiedung des Gesetzentwurfs im Parlament fällt in eine Zeit, in der die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit in Uganda immer weiter eingeschränkt werden. Regierungskritische Gruppen dürfen keine Demonstrationen abhalten und AktivistInnen, die abweichende Haltungen zu Themen wie Erdölpolitik, Korruption und Menschenrechten haben, erfahren andauernde Einschüchterungen, Schikane und Überwachung. Das Gesetz hätte aber auch sehr negative Auswirkungen auf das Recht auf den bestmöglichen verfügbaren Gesundheitsstandard für Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender und Intersexuelle in Uganda. Die Bestimmungen zu sexuellen Aktivitäten bei einer Infizierung mit dem HIV-Virus könnten Menschen davon abhalten, erfahren zu wollen, ob sie HIV-positiv sind und unter gewissen Umständen könnten die Bestimmungen zu obligatorischen HIV-Tests dieses Recht ebenfalls verletzen. Allgemein könnte dieser Teil des Gesetzentwurfs - und das feindliche Klima gegenüber Menschen mit einer vermuteten oder tatsächlichen Zughörigkeit zu LGBTI - dazu führen, dass Gesundheitsdienste weniger Möglichkeiten haben, Menschen die LGBTIs sind, mit Aufklärung und Vorsorgemaßnahmen zu erreichen, insbesondere was die HIV-Prävention bei Männern angeht, die sexuelle Beziehung mit Männern unterhalten.

Amnesty International und andere Menschenrechtsorganisationen haben wiederholt Vorfälle aus Uganda dokumentiert, bei denen Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender und Intersexuelle diskriminiert, willkürlich festgenommen und inhaftiert sowie gefoltert oder in anderer Weise misshandelt worden sind. Derartige Menschenrechtsverletzungen sind mit Verweis darauf begangen worden, dass man lediglich die Einhaltung des Strafgesetzbuchs sicherstellen wolle. Von staatlichen Programmen zur Vorbeugung von HIV/AIDS und anderen Leistungen der Gesundheitsversorgung sind Lesben, Schwule, Bisexuelle und Transgender-Menschen ebenfalls ausgeschlossen. Der vorliegende Gesetzentwurf birgt die Gefahr, die Diskriminierung von LGBT-Menschen in Uganda weiter zu zementieren und zu institutionalisieren. Außerdem geht von ihm die unmissverständliche Botschaft aus, dass Gewalt gegen Lesben, Schwule, Bisexuelle und Transgender-Menschen aus Gründen ihrer tatsächlichen oder vermuteten sexuellen Orientierung für die TäterInnen ohne strafrechtliche Konsequenzen bleiben wird.

HINTERGRUNDINFORMATIONEN - FORTSETZUNG AUF ENGLISCH

A significant proportion of the population in Uganda hold deeply entrenched homophobic views and the Bill enjoys popular support within the country. Internationally, the Bill has been condemned. Statements have already been made expressing concern about the Bill including by the governments of Canada, Sweden, France, the UK, and the USA, as well as by the EU. Sweden has gone as far as to say that it will cut funding if it is passed into law and UNAIDS and the WHO have indicated that they will re-think their decision to locate the African AIDS Vaccine Programme in Uganda if the Bill passes. Activists in Uganda have stated that countries cutting aid as a result of the Anti- Homosexuality Bill will be detrimental in their efforts to see the Bill overturned. Amnesty International does not support the withdrawal of aid from Uganda as a result of the passage of this Bill.

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