Evdokia Romanova, LGBT-Aktivistin aus Samara in Russland
Evdokia Romanova, LGBT-Aktivistin aus Samara in Russland, © Georg List

Aktionen | Russland : Urgent Action: Anklage wegen "Homosexueller Propaganda"

Evdokia Romanova ist eine LGBT-Aktivistin aus Samara in Russland. Sie wurde am 26. Juli wegen „homosexueller Propaganda“ angeklagt, weil sie im Internet die internationale Website der Jugendkoalition für sexuelle und reproduktive Rechte sowie Artikel, die für die Gleichstellung von LGBT werben, geteilt hatte. Das Verfahren soll am 18. September beginnen.

12. September 2017
UA-Nummer UA-209/2017
AI Index EUR 49/7085/2017

Amnesty fordert:

  • Lassen Sie bitte die Anklage gegen Evdokia Romanova fallen, da sie sich lediglich auf die friedliche Wahrnehmung ihres Rechts auf freie Meinungsäußerung bezieht.
  • Setzen Sie bitte das "Gesetz über homosexuelle Propaganda" außer Kraft, da es gegen Russlands Verpflichtung verstößt, das Recht auf freie Meinungsäußerung zu respektieren.
  • Bitte sorgen Sie dafür, dass LGBT in Russland nicht länger durch diskriminierende Gesetze sowie in Politik und Praxis zur Zielscheibe gemacht werden.

Sachlage

Evdokia Romanova ist ein aktives Mitglied der Jugendkoalition für sexuelle und reproduktive Rechte (Youth Coalition for Sexual and Reproductive Rights - YCSRR). Am 26. Juli erhielt die LGBT-Aktivistin eine Vorladung auf die Polizeiwache in ihrer Heimatstadt Samara in Russland, wo sie als Zeugin in einem anderen Fall aussagen sollte. Als sie dort vorstellig wurde, wurde sie jedoch gemäß Artikel 6.21, Teil 2 des russischen Gesetzbuches über Ordnungswidrigkeiten unter Anklage gestellt und verhört. Der Vorwurf lautete auf "Propagieren von nicht-traditionellen sexuellen Beziehungen zwischen Minderjährigen über das Internet". Ihr Verfahren soll am 18. September beginnen. Bei einer Verurteilung droht ihr eine Geldstrafe von bis zu 100.000 Rubel (etwa 1.446 Euro).

Evdokia Romanova wurde unter Verstoß gegen geltendes Recht eine rechtliche Vertretung verwehrt, während sie von der Polizei befragt und angeklagt wurde. Die Polizei verwehrte ihr und ihrem Rechtsbeistand außerdem rechtswidrig Zugang zu den Prozessakten, sodass sie sich nicht über die erhobenen Anklagepunkte informieren konnten. Evdokia Romanova und ihr Rechtsbeistand konnten erst am 5. September, fast sechs Wochen nach ihrer Anklage, die Prozessakten einsehen. Zu diesem Zeitpunkt war der Fall bereits an das Bezirksgericht Kirov in Samara weitergeleitet worden. Die Prozessakte zeigt, dass Evdokia Romanova vermutlich wegen ihrer Mitgliedschaft in der Jugendkoalition YCSRR belangt wird. Die ihr zur Last gelegte "Straftat" besteht wohl darin, dass sie Links zur Website der YCSRR sowie zu weiteren Veröffentlichungen geteilt hat. Dazu gehören ein Artikel der britischen Zeitung The Guardian über das Referendum zur gleichgeschlechtlichen Heirat in Irland, und ein Artikel der Internetseite Buzzfeed, der über eine Ausstellung zu russischen LGBT-Jugendlichen in St. Petersburg berichtet. Diese Links hatte sie auf ihren persönlichen Profilen auf Facebook und im russischen sozialen Netzwerk VKontakte geteilt. Vier der Veröffentlichungen stammen aus dem Jahr 2015 und eine weitere vom Mai 2016. Die Polizei erachtet den Link zu einer Veröffentlichung der YCSRR als den belastendsten. Es geht dort um eine Kampagne, die Jugendaktivist_innen dazu aufruft, für LGBT-Rechte einzutreten. Das polizeieigene Zentrum für Extremismusprävention hat die Veröffentlichung sogar von zwei Expert_innen linguistisch und psychologisch untersuchen lassen. Beide Expert_innen kamen zu dem Schluss, dass die Veröffentlichung "Propaganda für nicht-traditionelle sexuelle Beziehungen" enthielt. Die linguistische Untersuchung ergab zudem, dass die Veröffentlichung darauf abzielte "eine nicht-traditionelle sexuelle Orientierung auszubilden", "ein ansprechendes Bild von nicht-traditionellen sexuellen Orientierungen zu erzeugen" und "ein Bild von gleichem gesellschaftlichem Wert von traditionellen und nicht-traditionellen sexuellen Beziehungen darzustellen".

Appell an:

Staatsanwalt der Region Samara
Konstantin Nikolaevich Bukreev
ul.Krasnoarmeiskaia, 32
443030, Samara Region
RUSSISCHE FÖDERATION

Sende eine Kopie an:

Ombudsman für Menschenrechte in der Region Samara
High Commissioner Olga Dmitrievna Galtsova
Ul.Mayakovskogo, 20
443100 Samara Region
RUSSISCHE FÖDERATION

Fax: (007) 8463 374983
E-Mail: Ombudsman.Samara(at)yandex.ru

Botschaft der Russischen Föderation
S. E. Herrn Vladimir M. Grinin
Unter den Linden 63-65
10117 Berlin

Fax: 030-2299 397
E-Mail: info(at)russische-botschaft.de

Hintergrundinformation

Hintergrund

Die Jugendkoalition für sexuelle und reproduktive Rechte (Youth Coalition for Sexual and Reproductive Rights - YCSRR) wurde beim Jugendforum in Den Haag (Hague Youth Forum) im Februar 1999 ins Leben gerufen, das vom Bevölkerungsfonds der Vereinten Nationen, der Stiftung Weltbevölkerung (World Population Foundation) und vom Niederländische Rat für Jugend und Bevölkerung (Council on Youth and Population) organisiert wurde. Einige junge Menschen, die an dem Forum teilnahmen, waren besonders besorgt um die sexuellen und reproduktiven Rechte der Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Diese Personen riefen die Jugendkoalition YCSRR ins Leben, um das Streben junger Menschen nach der Verwirklichung ihrer sexuellen und reproduktiven Rechte unterstützen zu können.

Das Gesetz, welches die "Förderung nicht-traditioneller sexueller Beziehungen zwischen Minderjährigen" verbietet, auch bekannt als das "Gesetz über homosexuelle Propaganda", wurde in Russland im Juni 2013 verabschiedet. Dadurch wurde Artikel 6.21 in das russische Gesetz über Ordnungswidrigkeiten aufgenommen. Dieser bildet nun die Grundlage für erhebliche Geldstrafen, die von den Behörden gegen die Personen verhängt werden können, die ihres Erachtens "nicht-traditionelle sexuelle Beziehungen" fördern. Amnesty International ist der Ansicht, dass dieses Gesetz die Meinungsfreiheit einschränkt und setzt sich für seine Abschaffung ein. Das Gesetz hat negative Auswirkungen auf die Arbeit von Organisationen und Aktivist_innen, die sich für LGBT-Rechte einsetzen. Seit der Einführung des Gesetzes im Jahr 2013 wurden unter anderem die LGBT-Aktivisten Nikolay Alexeev, Nikolay Baev und Alexey Kiselev nach diesem Gesetz mit Geldstrafen belegt. Im Januar 2014 hatten diese drei Aktivisten ihren Fall dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) unterbreitet und erklärt, dass ihre in der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte verbrieften Rechte verletzt worden seien. Im Juni 2017 entschied das Gericht, dass Russland Artikel 10 (Recht auf freie Meinungsäußerung) und Artikel 14 (Diskriminierungsverbot) der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte verletzt habe und den Aktivisten eine Entschädigung zahlen müsse. Russland hat Rechtsmittel gegen die Entscheidung eingelegt.

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