AMNESTY INTERNATIONAL
„Wir begrüßen die lang erwartete Entscheidung, das Mindestalter für die Eheschließung für Jungen und Mädchen auf 18 Jahre festzulegen und die Einwilligung beider Parteien als Grundlage für die Eheschließung festzuschreiben. Dieser Schritt schützt Kinder vor Frühehen und Zwangsehen, einer zutiefst schädlichen Praxis, die seit langem ihre Rechte verletzt und ihre Bildung, Gesundheit und ihr Wohlergehen beeinträchtigt. Wir begrüßen auch die Bestimmungen zur Beseitigung der geschlechtsspezifischen Diskriminierung beim Erbrecht. Diese Bestimmungen stellen einen bedeutenden Meilenstein in den Bemühungen des Landes zum Schutz der Rechte von Kindern und Frauen dar.
Wir sind jedoch alarmiert und zutiefst besorgt über die Kriminalisierung gleichgeschlechtlicher Beziehungen zwischen Erwachsenen. Dies führt nur zu Diskriminierung und verstößt gegen das Recht auf Gleichheit vor dem Gesetz. Es steht im Widerspruch zur Afrikanischen Charta der Menschenrechte und Rechte der Völker und zum Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte, die beide von Burkina Faso ratifiziert wurden.
Jeder hat das Recht auf die Wahrung seiner Privatsphäre und seines Familienlebens und muss dieses Recht ohne Angst und Diskriminierung genießen können. Wir fordern Präsident Ibrahim Traoré auf, den Kodex zur Überarbeitung an die Übergangs-Legislativversammlung zurückzuverweisen, bevor er in Kraft tritt.“
Hintergrund
Der neue Personen- und Familienkodex wurde am 1. September 2025 einstimmig von der Übergangs-Legislativversammlung verabschiedet. Darin werden „Verhaltensweisen, die homosexuelle Praktiken und ähnliche Praktiken fördern könnten“ als Straftat definiert, die mit einer Freiheitsstrafe von zwei bis fünf Jahren und Geldstrafen von zwei Millionen XOF (3.000 Euro) bis zehn Millionen XOF (15.000 Euro) geahndet werden können.
In Mali, einem weiteren Mitgliedstaat der Allianz der Sahelstaaten (AES), definiert das neue Strafgesetzbuch, das am 31. Oktober 2024 vom Nationalen Übergangsrat verabschiedet und am 13. Dezember vom Übergangspräsidenten unterzeichnet wurde, einvernehmliche gleichgeschlechtliche Beziehungen als „unnatürliche Handlungen” und „Straftaten im Zusammenhang mit unsittlicher Entblößung”, die mit einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und einer Geldstrafe von 200.000 XOF (300 Euro) geahndet werden.