Meldungen | Deutschland : Editorial

Die letzten Wochen und Monate waren weitgehend vom Tagesgeschehen bestimmt: Straßenfeste,CSDs, Presseanfragen, Materialversendung, die Aufnahme zahlreicher neuer interessierter Menschen uvm. Wir freuen uns über das rege Interesse, die rege Anteilnahme an unseren Aktionen und unserer Arbeit, das uns zeigt, wie sehr unsere Wahrnehmung in schwullesbischen und anderen Öffentlichkeiten gestiegen ist.

Nachdem der "Kampf" um die Eingetragene Lebenspartnerschaft weitgehend gewonnen zu sein scheint, sind offenbar wieder Kapazitäten frei, um über den eigenen Tellerrand hinauszugucken, oder - positiv formuliert: Das Bewußtsein, auch in politisch-rechtlicher Hinsicht fortan gegenüber Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgenders (LGBTs) in anderen europäischen und außereuropäischen Ländern privilegiert zu sein, schärft den Blick für die oftmals desaströsen Zustände in anderen Ländern. Zeit also, um über neue und alte Konzepte in der Menschenrechtspolitik nachzudenken.

Deutsche Gerichte geben abgewiesenen AsylbewerberInnen immer mal wieder den Rat mit auf den Weg, doch ihre sexuelle "Veranlagung" privat auszuleben, dann würden sie auch nicht belangt werden: Die moralischen Werte der Mehrheit eines Landes müssten geachtet werden, in Deutschland sei die Vielehe schließlich auch nicht mehr erlaubt. Mit anderen Worten: ohne Provokation keine Strafe, also: selbst schuld und ab ins Flugzeug! Zu diesen Äußerungen ließe sich zweifelsohne einiges sagen, doch steht hier nicht die deutsche Asylrechtssprechung zur Debatte. Vielmehr interessiert die Frage, welches Bewußtsein von nicht ausschließlich heterosexuellen Lebensweisen geschaffen werden muß, damit sexuelle Identität und Privatangelegenheit nicht synonym verwendet werden.

Die deutsche Sektion von amnesty international hat einen Entwurf zum internationalen Aktionsplan verabschiedet, nach welchem Menschenrechtsverletzungen, die sich gegen die Identität der Opfer richten, Priorität einzuräumen und das Recht auf eine eigene ethnische, religiöse, soziale und sexuelle Identität in das Mandat aufzunehmen und somit offensiver als bisher zu betonen sei. Mit diesem Entwurf verbindet sich eine gewandelte Wahrnehmung von Menschenrechtsverletzungen, die sich gegen die Identität des Opfers richten und in engem Zusammenhang mit dem Recht auf freie Meinungsäußerung, auf Versammlungsfreiheit und auf das gewaltfreie Eintreten für Menschenrechte stehen. Die Identität eines Menschen wird nicht als Privatsache verstanden, eine Nischenexistenz für Lesben, Schwule, Bisexuelle und Transgenders wird abgelehnt. Das Recht auf eine eigene Identität wird politisch verankert und damit einklagbar.

Doch läßt sich mit dieser Argumentation wirklich wirksam bekämpfen, was in der Rechtspraxis vieler Staaten nicht mehr als Schwul- oder Lesbischsein, sondern als Verstoß gegen die sittlich-moralische Ordnung verhandelt wird? Und entspringt diese Argumentation nicht eher einem westlichen Menschenrechtsdiskurs, in dem LGBTs selbstverständlich als vollwertige Menschen gelten? Übergeht diese optimistische und leichtfüßige Argumentation nicht vielmehr grundlegende Probleme in Ländern, in denen mit Vergewaltigungen "normalisiert" werden soll, was als abnorm gilt? In denen Zwangsehen vollzogen werden? In denen auf offener Straße Transvestiten erschossen werden? In denen ganze Familien augelöscht werden, die das Schwul- oder Lesbischsein ihrer Kinder tolerieren? In denen das Tragen von Ohrringen als ausreichender Grund für Folter angesehen wird?

Was wäre die Alternative? Unsere Gruppe hat den Entwurf der deutschen Sektion weitgehend unterstützt: Jahrelang haben wir uns dafür eingesetzt, daß Menschenrechte von LGBTs nicht marginalisiert werden, daß offen benannt wird, was nicht länger zu verschweigen ist, daß LGBTs als AktivistInnen und als Opfer ins Blickfeld rücken. Wir verstehen diesen Entwurf als dauerhafte Solidaritätsadresse an verfolgte und diskriminierte Lesben, Schwule, Bisexuelle und Trangenders, als eine verbindliche Zusage von Unterstützung und Hilfe, als eine Möglichkeit, die eigene sexuelle Identität positiv wahrzunehmen. Und wir verstehen dieses Programm als ein politisches Zeichen, das Wachsamkeit gegenüber den Staaten signalisiert, in denen LGBTs verfolgt, gefoltert und getötet werden. Es ist eben nicht mehr die "Privatangelegenheit" eines Staates, wie er mit seinen LGBTs umgeht.

Was bleibt ist die nicht weniger anspruchsvolle Aufgabe, die Menschenrechtsdiskussion über Identität kritisch zu begleiten, inhaltlich zu bestücken und aus der westlichen Leichtfüßigkeit herauszulösen. Denn eines ist sicher: Die Realitäten von verfolgten und diskriminierten Lesben und Schwulen, Bisexuellen und Transgenders sind und bleiben der Ausgangspunkt unserer politischen Arbeit.

Claudia Jarzebowski 

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