Art. 160 sieht vor, dass diskriminierende Handlungen aufgrund von Nationalität, Rasse, Geschlecht, Herkunft oder Religion, die dazu führen, diese Bevölkerungsgruppen vom politischen, wirtschaftlichen, sozialen oder kulturellen Leben auszuschließen, mit Haft bis zu drei Jahren bestraft werden.
Art. 161 des Entwurfes sieht für Hetze, Verspottung, Verächtlichmachung gegen nationale, rassische, ethnische, religiöse oder andere Gruppen bis zu drei Jahre Haft vor. Der litauische Vize-Justizminister Gyntaras Svedas betonte, dass der Begriff andere Gruppen auch sexuelle Minderheiten einschließt.
Die Mindestaltersgrenze beträgt für heterosexuelle und Lesben zur Zeit 16 Jahre, für Schwule 18 Jahre. Diese Regelung wurde bereits mehrmals durch litauische Rechtsanwälte kritisiert. Im neuen Strafgesetz soll sie nun ebenfalls harmonisiert werden.
In der ersten Fassung des neuen Strafgesetzes von 1996 fehlten noch Begriffe wie sexuelle Orientierung oder andere Gruppen, welche nun aufgrund mehrerer Kampagnen der Litauischen Schwulen Liga mit aufgenommen wurden.
Der neue Gesetzesentwurf könnte vom litauischen Parlament noch in diesem Jahr verabschiedet werden, sofern die konservative und christlich-demokratische Mehrheit diesen nicht blockiert.
Für die Eintragung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften sieht die Mitarbeiterin des Justizministeriums, Rasa Budbergyte, allerdings auf kurze Sicht keine Aussicht auf Verwirklichung: "Die litauische Bevölkerung würde dies nicht akzeptieren."