Am 16. April berichtete AP, dass fünf Personen für "abweichendes sexuelles Verhalten" zu 2.600 Peitschenschlägen und sechs Jahren Gefängnis verurteilt wurden, vier weitere zu 2.400 Peitschenschlägen und fünf Jahren Gefängnis. Diese Information stammt augenscheinlich von einem Polizeioffizier, der sich unter der Bedingung strikter Anonymität äußerte und keine weiteren Namen oder Details nannte.
Am 19. April schrieb Amnesty International an den saudi-arabischen Innenminister und bat um Aufklärung. Gleichzeitig forderte ai, die Aussetzung der Auspeitschungen.
Amnesty International bat um Details der Strafverhandlung, um zu klären, ob es sich bei den neun Verurteilten um prisoners of conscience handelt. Wie üblich, hat die Regierung nicht geantwortet und beweist damit ein weiteres Mal, dass die Opfer von Menschenrechtsverletzungen in Saudi-Arabien versteckt leiden müssen.
Auspeitschen ist in Saudi-Arabien für einige Delikte, u.a. Delikte sexueller Art, vorgesehen und kann mit Diskretion der Richter als alternative oder zusätzliche Strafe verhängt werden. Das Strafmaß reicht von zwölf bis zu mehreren tausend Peitschenschlägen.
Amnesty International erachtet Auspeitschungen als grausam, unmenschlich und entwürdigend. Sie stehen im Widerspruch zum Artikel 5 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, in der es heißt: "Niemand soll Folter oder grausamen, unmenschlichen und entwürdigenden Behandlungen oder Strafmaßnahmen ausgesetzt sein."