Über jede einzelne dieser Stellen haben muslimische Rechtsgelehrte seiten- und bücherfüllende Kommentare geschrieben, meist bezogen auf die männliche Ausprägung des Phänomens. Und sie sind sich dennoch nicht einig geworden, wie nun Homosexuelle zu behandeln seien. Die verschiedenen Rechtsschulen haben die traditionelle Literatur zu diesem Thema verschieden interpretiert. Während einige Rechtsschulen von körperlichen Strafen Abstand nehmen, rechtfertigen andere wie die Hanbaliten Saudiarabiens die Steinigung als Strafe für das "Vergehen". Eine typische Haltung nehmen die Schafiiten ein, die zum Beispiel in Ägypten vorherrschend sind: Sie verlangen als Voraussetzung für körperliche Strafen, dass vier männliche, zurechnungsfähige Erwachsene den eigentlichen Akt der Penetration gesehen haben. Die Absicht hinter dieser Bestimmung ist klar: Man will zwar einen ethischen Anspruch formulieren, der nicht hinterfragt werden soll. Aber man will die Erbringung des legalen Beweises möglichst schwierig gestalten und damit eine allfällige Strafe nach Möglichkeit verhindern. Viele Rechtsgelehrte haben ihre ganzen kasuistischen Künste dafür eingesetzt, das formelle Tabu zu retten, aber jegliche Konsequenzen im Diesseits zu verhindern.
Aus naheliegenden Gründen hat das relativ junge Konzept der Menschenrechte nicht direkt Eingang in den Koran gefunden. Drakonische Körperstrafen, die sich im Übrigen auch im Alten Testament finden, könnten den Eindruck erwecken, der Koran bilde eine Rechtsgrundlage für Menschenrechtsverletzungen. Allerdings sollte man sich davor hüten, den Koran und das islamische Recht nur unter dem Blickwinkel einiger Strafrechtsbestimmungen wahrzunehmen. Damit würde man den Islamistlnnen einen allzu großen Gefallen erweisen. Gerade sie sind es, die immer und immer wieder danach rufen, "die Scharia einzuführen". Die Scharia ist das religiöse islamische Recht. Kodifizied wurde dieses nie, für die Interpretation im rechtlichen Alltag ist eine Auslegung unumgänglich. Und die isiamistische Variante der Auslegung setzt die Scharia häufig mit körperlichen Strafen oder der Todesstrafe gleich. Wie wenn es nicht wesentlichere Bestimmungen gäbe, die einzuführen sich tatsächlich lohnen würde. Man denke nur an die ausführlichen Gerechtigkeitsüberlegungen des traditionellen Rechts und an Möglichkeiten zur Korruptionsbekämpfung. Gegen eine solche Scharia hätte man aus Sicht der Menschenrechte und aus Sicht der sexuellen Minderheiten nichts einzuwenden. Der islamistische Rückgriff auf die Scharia hingegen wird fast unweigerlich zur Verletzung minimaler Menschenrechts-Standards führen.
Die Erklärung für die mangelhafte Menschenrechts- situation in vielen arabischen Ländern liegt in meinen Augen eben nicht primär im religiösen Bereich. Dies, obwohl man in Europa in letzter Zeit in unzähligen Variationen Neuigkeiten über diese Weitreligion vernehmen kann. Da sind Dinge zu lesen wie: "Der Islam verbietet...", "Der Islam unterdrückt...", "Der Islam schürt...", "Der Islam sagt...... Dabei müsste es eigentlich erstaunen, dass einer Religion ungefragt derart allumfassende Erklärungskraft zugebilligt wird. Aussagen der Art "der Islam sagt..." sind schon aus Gründen der sprachlichen Logik höchst erstaunlich: Der Islam hat, ganz im Gegensatz zu den Musliminnen, noch nie etwas gesagt. Einzig die muslimischen Fundamentalistinnen dürfte es freuen, wenn man ihnen in Europa ihre Propaganda des Typs "der Islam sagt..." nachredet.
Der Hauptgrund für die schwierige Lage der Menschenrechte im Mittleren Osten und Nordafrika dürfte vielmehr im Sozialgesellschaftlichen zu suchen sein. Viele der arabischen Gesellschaften stecken momentan in einem heftig ausgetragenen Kulturkampf. Ein eng bemessener politischer Freiraum und fehlende wirtschaftliche Perspektiven haben vielerorts zu Krisensituationen geführt. Ein großer Teil der Bevölkerung wehrt sich mit religiösen Versatzstücken gegen einen als Zumutung empfundenen Einfluss aus dem "Westen". Und nicht zuletzt leidet die Glaubwürdigkeit der Menschenrechtsidee unter der oft einseitigen Benutzung des Themas zwecks Machtpolitik. Ein Thema wie die Verhaftung von vermeintlichen oder tatsächlichen Schwulen eignet sich in einer solchen Situation bestens, um kräftig Stimmung zu machen.
Die momentane Konstellation stellt für Organisationen wie Amnesty International eine echte Herausforderung dar. Ein glaubwürdiger Einsatz für die Menschenrechte im arabischen Raum wird sich auf konkrete Themen wie die Homosexualität, Frauenrechte, Folter oder Todesstrafe fokussieren. Religiöse Empfindlichkeiten mögen dabei berührt werden, stehen aber sicher nicht im Vordergrund.
Hans-Markus Herren, Bern