Meldungen | Ägypten : Hoffnungsschimmer in Ägypten?

Mit Freisprüchen für elf Personen, die der "gewohnheitsmäßigen Unzucht" angeklagt und in erster Instanz zu einem bis dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden waren, endete ein Berufungsprozess in Giza/Ägypten am 19.Juli 2003.

"Gewohnheitsmäßige Unzucht" lautet der Paragraph des ägyptischen Strafgesetzbuches, den die dortigen Behörden seit 2001 dazu verwenden, insbesondere schwule Männer systematisch zu kriminalisieren und abzuurteilen. Laut Urteilsbegrüridung hatten Verfahrensfehler zu diesem für Beobachter so überraschenden wie erfreulichen Urteil geführt, Einer der Richter äußerte jedoch seine Abscheu über das "unzüchtige Verhalten" der Angeklagten. Für drei weitere Angeklagte ergingen keine Urteile im Berufungsverfahren, sie waren ohnehin in Abwesenheit verurteilt worden und nicht wie die anderen elf Männer in Haft.

Dass die Richter gerade jetzt Verfahrensfehler entdeckt haben, dürfte kein Zufall gewesen sein. Weltweite nicht verstummende Proteste, nicht zuletzt von amnesty international, dürften die Richter beeinflusse haben. "Verfahrensfehler" ermöglichen den ägyptischen Behörden einen Rückzug auf Raten ohne Gesichtsverlust. Denn auch im anderen großen "Unzuchts"-Prozess, dem so genannten "Queen Boat"-Fall, hatte die BerufungsStrafkammer in Kairo kürzlich die Haftdauer von 14 Männern auf ein Jahr (statt drei) verkürzt, so dass diese nicht zurück ins Gefängnis müssen, da diese Zeit bereits verbüßt ist. Insgesamt waren zunächst 21 Männer, die im Mai 2001 bei der spektakulären Polizeirazzia in dem bei schwulen Männern beliebten Nachtclub auf dem "Queen Boat" festgenommen worden waren, vom Staatssicherheitsgericht abgeurteilt worden. Nach internationalen Protesten hatte Staatspräsident Mubarak diese Urteile zwar aufgehoben, doch im Prozess vor einem ordentlichen Strafgericht war das Strafmaß im März 2003 auf drei Jahre erhöht worden. Beide Prozesse sprachen jeglicher Rechtsstaatlichkeit Hohn. Amnesty international kritisierte die Berufungsurteile im "Queen Boat"-Prozess trotz der positiven Entwicklung.

Auch wenn die 14 Männer nun nicht zurück in Haft müssen, so wurden sie doch allein auf Grund der ihnen unterstellten sexuellen Orientierung zu einem Jahr Haft verurteilt in einem Verfahren, dass nie hätte stattfinden sollen. Ferner hatte das Gericht als " Bewährungsauflage verhängt, dass die Männer ein Jahr lang in der Polizeistation ihres Viertels übernachten müssen. Dies wird von amnesty international als demütigende, grausame und unmenschliche Strafe abgelehnt. Das Schicksal der sieben weiteren Männer ist ungewisse Fünf haben die Verurteilung zu drei Jahren nicht angefochten, die übrigen beiden waren nicht zur Berufungsverhandlung erschienen, aus Furcht, verurteilt und sofort verhaftet zu werden. Die Verurteilung zu drei Jahren Haft ist in diesen Fällen rechtsgültig. Diese sieben Männer waren während des Prozesses auf Kaution frei und sind nun faktisch flüchtig.

Amnesty international wird sich weiter für sie einsetzen.

Thomas Kolb, Frankfurt 

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