Protest vor dem Uganda House New York 2009
Protest vor dem Uganda House New York 2009, ©Kaytee Riek

Aktionen | Uganda : Urgent Action: Uganda: Anti-LGBTI-Gesetz vor Entscheidung

Der Entwurf für das sogenannte Anti-Homosexuellen-Gesetz ist mittlerweile dem ugandischen Präsidenten Yoweri Museveni vorgelegt worden. Dieser hat nun 30 Tage Zeit, um eine Entscheidung zu treffen. Eine Annahme des Gesetzentwurfs würde gegen die Verfassung Ugandas sowie internationale und regionale Menschenrechtsabkommen, deren Vertragsstaat Uganda ist, verstoßen.

Amnesty International liegen Informationen vor, wonach der Entwurf für das Anti-LGBTI-Gesetz dem ugandischen Präsidenten Yoweri Museveni am 23. Januar formell vorgelegt worden ist. Präsident Museveni muss den Gesetzentwurf nun innerhalb von 30 Tagen entweder unterzeichnen, ablehnen oder ihn mit Änderungsvorschlägen an das Parlament zurücksenden. Amnesty International fordert den Präsidenten erneut auf, sein Engagement für Meinungsfreiheit und Menschenrechte unter Beweis zu stellen und den Gesetzentwurf vollständig abzulehnen.

Der Gesetzentwurf wurde vom Parlament in der Sitzung am 20. Dezember 2013 abgeändert und schließlich verabschiedet. Eine endgültige Fassung des Entwurfs ist noch nicht veröffentlicht worden. Doch ganz unabhängig von den vorgenommenen Abänderungen hätte das Gesetz dauerhafte negative Auswirkungen auf jene Menschen in Uganda, von denen man annimmt, dass sie gegen die weitreichenden gesetzlichen Bestimmungen verstoßen. So sind beispielsweise strenge Strafen für gleichgeschlechtliche Beziehungen vorgesehen. Das Gesetz würde zudem die Arbeit von MenschenrechtsverteidigerInnen und MitarbeiterInnen des Gesundheitssektors erheblich behindern.

Entgegen anders lautenden Medienberichten hat der Präsident den Gesetzentwurf noch nicht kommentiert. Sollte er nicht innerhalb von 30 Tagen reagieren, erlangt der Entwurf automatisch Gesetzeskraft.

SCHREIBEN SIE BITTE

FAXE, E-MAILS ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Ich möchte Sie eindringlich bitten, die Verabschiedung des Anti-Homosexuellengesetzes durch Ihren Einspruch zu stoppen und es weder in seiner jetzigen noch in einer überarbeiteten Fassung zu akzeptieren.
  • Ich möchte Sie höflich daran erinnern, dass dieser Gesetzentwurf bei Inkrafttreten Rechte verletzen würde, die in der ugandischen Verfassung sowie in internationalen und regionalen Abkommen, deren Vertragsstaat Uganda ist, garantiert werden.

APPELLE AN

PRÄSIDENT DER REPUBLIK UGANDA
H.E. Kaguta Yoweri Museveni
Office of the President
PO Box 7168, Kampala, UGANDA
(Anrede: Your Excellency/Exzellenz)
E-Mail: info(at)statehouse.go.ug
Fax: (00 256) 414 235 462

KOPIEN AN

BOTSCHAFT DER REPUBLIK UGANDA S.E. Herr Marcel Robert Tibaleka Axel-Springer-Straße 54a, 10117 Berlin Fax: 030-2404 7557 E-Mail: office@ugandaembassyberlin.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 22. Februar 2014 keine Appelle mehr zu verschicken.

HINTERGRUNDINFORMATIONEN

Der Entwurf zum Anti-Homosexuellengesetz wurde erstmals im Oktober 2009 vorgelegt und schließlich am 20. Dezember 2013 im ugandischen Parlament debattiert und verabschiedet.

Nach der Verabschiedung durch das Parlament liegt der Gesetzentwurf nun Staatspräsident Museveni vor, der es vor dem 22. Februar unterzeichnen oder das Inkrafttreten blockieren muss. Unterzeichnet Präsident Museveni den Gesetzentwurf, tritt das Gesetz in Kraft; bei einem Veto wird erneut im Parlament darüber abgestimmt. Sollte es dort ein weiteres Mal verabschiedet werden, kann der Präsident es ein zweites Mal durch sein Veto blockieren. Wenn der Gesetzentwurf bei einer dritten Abstimmung im Parlament mit einer Zweidrittelmehrheit verabschiedet wird, tritt er unabhängig vom Einverständnis des Präsidenten in Kraft. Sollte Präsident Museveni innerhalb von 30 Tagen nicht reagieren, tritt der Gesetzentwurf automatisch in Kraft.

Die Verabschiedung des Gesetzentwurfs im Parlament fällt in eine Zeit, in der die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit in Uganda immer weiter eingeschränkt werden. Regierungskritische Gruppen dürfen keine Demonstrationen abhalten und AktivistInnen, die abweichende Haltungen zu Themen wie Erdölpolitik, Korruption und Menschenrechten haben, erfahren andauernde Einschüchterungen, Schikane und Überwachung.

Das Gesetz würde sich zudem sehr negativ auf das Recht der Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgender und Intersexuellen (LGBTI) in Uganda auf bestmögliche verfügbare Gesundheitsversorgung auswirken. Die Bestimmungen in der ursprünglichen Fassung des Gesetzentwurfs, der gleichgeschlechtliche sexuelle Beziehungen von HIV-Infizierten strafrechtlich als "schwere Homosexualität" bezeichnet, könnten Menschen davon abhalten, sich auf HIV testen zu lassen, und unter gewissen Umständen könnten die Bestimmungen zu obligatorischen HIV-Tests dieses Recht ebenfalls verletzen. Allgemein könnte dieser Teil des Gesetzentwurfs - und das feindliche Klima gegenüber Menschen mit einer vermuteten oder tatsächlichen Zughörigkeit zu LGBTI - dazu führen, dass Gesundheitsdienste weniger Möglichkeiten haben, Menschen, die LGBTIs sind, mit Aufklärung und Vorsorgemaßnahmen zu erreichen, insbesondere was die HIV-Prävention bei Männern angeht, die sexuelle Beziehung mit Männern unterhalten.

Am 10. September 2013 gab der parlamentarische Sprecher der ugandischen Regierung eine Liste mit Menschenrechten heraus, um dem Gesetzgeber Prüfungskriterien an die Hand zu geben, mit deren Hilfe er beurteilen soll, ob ein neues Gesetz gegen Grundrechte oder Grundfreiheiten zu verstoßen droht. Zu diesen in der ugandischen Verfassung garantierten Rechten und Freiheiten zählen das Recht auf freie Meinungsäußerung und das Diskriminierungsverbot. Die Verabschiedung des Anti-LGBTI-Gesetzes nur drei Monate später legt den Verdacht nahe, dass ugandische Parlamentsabgeordnete diese Grundrechte und -freiheiten nicht achten.

Der Entwurf für das LGBTI-Gesetz ist international scharf kritisiert worden. Die Regierungen von Kanada, Schweden, Frankreich, Großbritannien und den USA sowie die EU haben in Erklärungen ihrer Sorge über den Gesetzentwurf Ausdruck verliehen. Schweden hat sogar angekündigt, die Zahlung von Hilfsgeldern an Uganda auszusetzen, sollte der Gesetzentwurf angenommen werden. UNAIDS und die WHO haben angedeutet, dass sie ihre Entscheidung, Uganda als Standort für das AIDS-Impfprogramm für Afrika zu wählen, überdenken würden, falls der Gesetzentwurf angenommen wird. AktivistInnen in Uganda betonen jedoch, dass ein Zahlungsstopp von Hilfsgeldern aufgrund des Anti-LGBTI-Gesetzes ihrem Einsatz gegen das LGBTI-Gesetz schaden würde. Amnesty International ist gegen eine Aussetzung von Finanzhilfen aufgrund der Verabschiedung des Anti-LGBTI-Gesetzes.

Amnesty International und andere Menschenrechtsorganisationen haben wiederholt Vorfälle aus Uganda dokumentiert, bei denen Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender und Intersexuelle diskriminiert, willkürlich festgenommen und inhaftiert sowie gefoltert oder in anderer Weise misshandelt worden sind. Derartige Menschenrechtsverletzungen sind mit Verweis darauf begangen worden, dass man lediglich die Einhaltung des Strafgesetzbuchs sicherstellen wolle. Von staatlichen Programmen zur Vorbeugung von HIV/AIDS und anderen Leistungen der Gesundheitsversorgung sind Lesben, Schwule, Bisexuelle und Transgender-Menschen ebenfalls ausgeschlossen. Der vorliegende Gesetzentwurf birgt die Gefahr, die Diskriminierung von LGBT-Menschen in Uganda weiter zu zementieren und zu institutionalisieren. Außerdem geht von ihm die unmissverständliche Botschaft aus, dass Gewalt gegen Lesben, Schwule, Bisexuelle und Transgender-Menschen aus Gründen ihrer tatsächlichen oder vermuteten sexuellen Orientierung für die TäterInnen ohne strafrechtliche Konsequenzen bleiben wird.

PLEASE WRITE IMMEDIATELY

  • Urging the Ugandan President to veto the Bill in its entirety.
  • Reminding the Ugandan President that rights guaranteed under Uganda's Constitution and in international and regional human rights treaties to which Uganda is a party would be violated if the Bill were to become law.

UA-346/2013-1
Index: AFR 59/002/2014
24. Januar 2014

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