Jean-Claude Roger Mbede soll sich in schlechter körperlicher und psychischer Verfassung befinden. Eine notwendige medizinische Behandlung wurde ihm verwehrt. Zudem ist er aufgrund seiner tatsächlichen oder vermuteten sexuellen Orientierung von Schikanen, Misshandlungen und gewalttätigen Übergriffen durch seine Mitgefangenen oder das Gefängnispersonal bedroht.
Am 2. März wurde Jean-Claude Roger Mbede bei einem Treffen mit einem Bekannten durch Angehörige eines Sicherheitsdienstes, der dem Verteidigungsministerium unterstellt ist (Secrétaire de l’Etat à la Défense - SED), verhaftet. Zuvor hatte sein Bekannter die Polizei über ihre Verabredung informiert und die SMS, die Jean-Claude Roger Mbede ihm geschickt hatte, gezeigt. Nach 7 Tagen Gewahrsam verlegte man ihn in das Zentralgefängnis Kondengui in Yaoundé.
Am 3. Mai legte Jean-Claude Roger Mbede Berufung gegen sein Gerichtsurteil ein. Das Gericht erschwert und verzögert das Verfahren. Es händigte der Anwältin keine Kopie der Gerichtsentscheidung aus, deren genaue Kenntnis für eine vollständige, formgerechte Einlage von Rechtsmitteln nötig ist.
Hintergrundinformationen
Seit 1972 stellen homosexuelle Handlungen in Kamerun eine Straftat dar. Nach Abschnitt 347a des kamerunischen Strafgesetzbuchs werden gleichgeschlechtliche sexuelle Handlungen mit Gefängnishaft von 6 Monaten bis zu 5 Jahren und einer Geldbuße von 20.000 bis 200.000 CFA (ca. 25 bis 240€) bestraft. Verhaftungen, Inhaftierungen und gerichtliche Verfolgung von Männern und Frauen aufgrund ihrer tatsächlichen oder vermuteten sexuellen Orientierung kommen regelmäßig vor und nehmen offenkundig seit einigen Monaten wieder zu. Diese strafrechtliche Verfolgung verstößt gegen internationale Menschenrechtsabkommen, die Kamerun unterzeichnet oder ratifiziert hat, insbesondere gegen:
- das Recht auf Freiheit von Diskriminierung, garantiert in Artikel 2.1 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte (International Convenant on Civil and Political Rights (ICCPR)) und in Artikel 2 der Afrikanischen Charta der Menschenrechte und Rechte der Völker (Charte Africaine des droits de l’homme et des peuples (Charte africaine))
- das Recht auf Gleichheit vor dem Gesetz, ausgeführt in Artikel 26 des ICCPR
- das Recht auf Privatsphäre, gewährleistet in Artikel 17 des ICCPR
- das Recht auf freie Meinungsäußerung, garantiert in Artikel 19 des ICCPR
- das Recht auf Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit garantiert in Artikel 22 des ICCPR und in Artikel 10 der Charte africaine
Homophobie ist in der Gesellschaft Kameruns fest verankert. Diskriminierungen und gewaltsame Angriffe gegen Menschen aufgrund ihrer vermeintlichen sexuellen Orientierung zuhause, in der Öffentlichkeit, im Gefängnis oder auf Polizeiwachen werden nicht geahndet, Täter bleiben straflos.
Sogar die Nationale Menschenrechtskommission lehnt es ab, die Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgender (LGBT) anzuerkennen, betroffene Menschen zu schützen oder sich für sie einzusetzen.
Die Haftbedingungen in Kamerun sind hart und oft lebensbedrohlich. Gefangene leiden in überfüllten Gefängnissen an schlechten hygienischen Zuständen, an mangelnder medizinischer Versorgung und an Unterernährung. Die Anzahl des schlecht ausgebildeten und ausgestatteten Gefängnispersonals reicht für die übergroße Zahl der Gefangenen nicht aus. Die wegen sexueller Orientierung Inhaftierten sind zusätzlich gefährdet. Sie sind homosexuellenfeindlichen Übergriffen und Misshandlungen durch Mitgefangene und Gefängnisangestellte wehrlos ausgesetzt.
Ziele
Amnesty International fordert die umgehende, bedingungslose Entlassung von Jean-Claude Roger Mbede aus dem Gefängnis, die Gewährleistung seiner körperlichen Unversehrtheit sowie ein zügiges faires Berufungsverfahren.
Empfohlene Aktion
Schreiben Sie Briefe an den Botschafter Kameruns in Berlin und bitten Sie ihn bei seiner Regierung in Kamerun zu intervenieren: Sie soll sich dafür einsetzten dass
- Jean-Claude Roger Mbede umgehend und ohne Auflagen aus der Haft entlassen wird. Amnesty International hält Jean-Claude Roger Mbede für einen gewaltlosen politischen Gefangenen, der sich allein wegen seiner vermuteten sexuellen Orientierung in Haft befindet,
- die körperliche Unversehrtheit von Jean-Claude Roger Mbede in Haft gewährleistet wird und dafür gesorgt wird, dass er aufgrund seiner sexuellen Orientierung weder schikaniert noch misshandelt wird und keine Gewaltakte gegen ihn verübt werden.
- der Justizminister alles in seiner Macht stehende tut, damit das Berufungsverfahren von Jean-Claude Roger Mbede beschleunigt wird und sichergestellt ist, dass es zügig und fair verläuft.
Appellbrief an
Botschaft der Republik Kamerun
S.E. Herrn Jean-Marc Mpay
Ulmenallee 32
14050 Berlin
(Fax: 030-890 68 09 29)
Schreiben Sie Ihren Brief bitte möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Französisch oder Englisch.