Moscow Gay Rights Demonstration, 26. Mai 2007, © Amnesty International

Aktionen | Russland : Eilaktion: Russische Föderation – LGBT-Aktivist_innen brauchen Schutz

Die zuständigen Behörden in St. Petersburg haben AktivistInnen der russischen LGBT-Bewegung das Abhalten einer "Slavic Pride" für die Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgendern untersagt, die für den 25. Juni angesetzt ist.

Es bestehen Befürchtungen, dass friedliche Demonstrierende von der Polizei festgenommen werden könnten. Gegendemonstrierende haben bereits mit Gewalt gedroht.

Mitglieder der Organisation Ravnopravie (Gleichheit) teilten im Juni den Behörden mehrerer Stadtbezirke in St. Petersburg mit, dass sie eine friedliche Demonstration für die Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgendern in Russland und der Welt abhalten wollen. Gemäß des Gesetzes über öffentliche Versammlungen und Demonstrationen haben Behörden die Möglichkeit, Veranstaltern einen anderen Ort oder einen anderen Zeitpunkt vorzuschlagen, sofern gegen die vorgesehene Strecke oder den vorgesehenen Ort einer öffentlichen Veranstaltung begründete Einwände vorliegen.

Die Zuständigen mehrerer Stadtbezirke schlugen alternative Veranstaltungsorte wie etwa abgelegene Waldstücke oder Industriegebiete vor, die für eine Demonstration schlicht ungeeignet sind oder gaben willkürliche Begründungen ab, warum diese nicht in dem betreffenden Stadtbezirk abgehalten werden könne. Die Behörden des Vasileostrovskii-Bezirks zum Beispiel erklärten Ravnopravie gegenüber, dass ein geplanter Umzug entlang des Neva-Ufers nicht möglich sei, da er Autofahrer vom Verkehr ablenken würde und es dadurch zu Unfällen kommen könnte. Mitglieder von Ravnopravie sowie andere AktivistInnen versuchen weiterhin mit den Behörden zu verhandeln, um einen angemessenen Veranstaltungsort für die "Slavic Pride" zu finden.

Amnesty International fürchtet, dass friedliche Demonstrierende für die Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgendern von Festnahmen durch die Polizei oder Angriffen von Gegendemonstrierenden bedroht sind, sofern ihnen kein angemessener Veranstaltungsort angeboten wird und sie dennoch beschließen, die Veranstaltung durchzuführen.

Demonstrierende gegen die Rechte von Homosexuellen haben bereits mehrfach zu Gewalt aufgerufen. Am 17. Juni wurde in St. Petersburg eine "öffentliche Austreibung" der Homosexuellenbewegung abgehalten. Teil dieser Demonstration war das Umwickeln eines Sargs mit einer LGBT-Flagge in Regenbogenfarben, in den anschließend ein Messer gerammt wurde. Die Polizei griff nicht ein. Die Demonstrierenden forderten außerdem die Entlassung des Zuständigen für den Moskowskii-Bezirk in St. Petersburg, da dieser im Mai 2011 einen Protest gegen Homophobie genehmigt hatte.

EMPFOHLENE AKTIONEN

SCHREIBEN SIE BITTE FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Stellen Sie sicher, dass jede Person, unabhängig der sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität, das Recht auf friedliche Versammlung wahrnehmen kann.
  • Ich appelliere an Sie, einen geeigneten Ort für die geplante "Slavic Pride" zur Verfügung zu stellen.
  • Ich fordere Sie höflich dazu auf, die TeilnehmerInnen der "Slavic Pride" wirksam vor Gewalt durch Gegendemonstrierende zu schützen.

APPELLE AN

GOVERNEUR VON ST. PETERSBURG
Valentina I. Matvienko
Smolny
St. Petersburg, 191060

RUSSISCHE FÖDERATION
(korrekte Anrede: Dear Governor / Sehr geehrter Herr Gouverneur)
Fax: (007 812 576 7827)
E-Mail: gubernator(at)gov.spb.ru

KOPIEN AN

OMBUDSPERSON FÜR MENSCHENRECHTE VON ST. PETERSBURG
Aleksei Kosyrev
Shcherbakov per. 1-3
191002 St. Petersburg
RUSSISCHE FÖDERATION
Fax: (007) 812 572 7306
E-Mail: mail(at)ombudsmanspb.ru

BOTSCHAFT DER RUSSISCHEN FÖDERATION
S.E. Herrn Vladimir M. Grinin
Unter den Linden 63-65
10117 Berlin
Fax: 030-2299 397
E-Mail: info(at)Russische-Botschaft.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Russisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 2. August 2011 keine Appelle mehr zu verschicken.

HINTERGRUNDINFORMATIONEN

LGBT-AktivistInnen in der Russischen Föderation bemühen sich bereits seit mehreren Jahren in Moskau und seit einiger Zeit auch in St. Petersburg, friedliche Umzüge zu veranstalten. Die Behörden weigern sich durchgehend, derartige Veranstaltungen zu genehmigen. Angehörige der Polizei und gewalttätige Gegendemonstrierende haben LGBT-AktivistInnen bereits mehrfach tätlich angegriffen und verletzt.

Im Oktober 2010 stellte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte fest, dass Russland gegen die im Artikel 11 der Europäischen Menschenrechtskonvention festgehaltene Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit verstößt, da Nikolai Alekseyev drei Jahre in Folge verboten wurde, in Moskau eine Gay Pride-Veranstaltung abzuhalten.

Mit Verbot einer öffentlichen Veranstaltung, das durch die Ankündigungen ungesetzmäßiger und gewaltsamer Störungen durch Anti-LGBT-Gruppierungen begründet wird, haben die zuständigen Behörden in Russland nach Ansicht des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte "die Absichten derjenigen Personen und Organisationen bestätigt, die friedliche Demonstrationen unter Missachtung des Gesetzes und der öffentlichen Ordnung ausdrücklich und bewusst stören wollen."

Im Oktober 2010 kam ein St. Petersburger Gericht zu dem Schluss, dass das Verbot gegen eine Gay Pride-Veranstaltung in St. Petersburg vom Anfang des Jahres nicht gesetzmäßig war.
Trotz des Gerichtsbeschlusses verweigerten die Moskauer Behörden im Jahr 2011 erneut ihre Genehmigung für einen Moskauer Umzug und leiteten keine Maßnahmen ein, um Demonstrierende vor Gewalt zu schützen. Sie begründeten ihre Entscheidung erneut mit der hohen Anzahl an Personen und Gruppierungen, die sich gegen die Veranstaltung aussprachen.

Am 28. Mai wurden mindestens 30 Personen für eine kurze Zeit festgenommen, da sie sich mit Transparenten und Plakaten in Richtung des Kremls bewegten. Mindestens eine Demonstrantin, eine junge Journalistin, musste sich wegen eines Angriffs in medizinische Behandlung begeben.

Internationale Gesetze zum Schutze der Menschenrechte verpflichten Staaten sicherzustellen, dass sowohl Einzelpersonen als auch Personengruppen ihre Rechte auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit wahrnehmen können, ohne Gewalt oder Störungen zu fürchten. Androhungen von Gewalt durch Gegendemonstrierende dürfen nicht Vorwand für das Verbot öffentlicher Veranstaltungen sein, sondern müssen polizeilich geahndet werden.

PLEASE WRITE IMMEDIATELY

  • Urging the authorities to respect the right of everyone to peaceful assembly, regardless of their sexual orientation or gender identity.
  • Calling on the authorities to provide a suitable public location for the Slavic Pride to take place.
  • Urging the authorities to ensure that participants in the Slavic Pride are protected against violent acts by counter-demonstrators.

UA-192/2011
Index:EUR 46/026/2011

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