Polizeiparade auf dem Monas Square, Jakarta, 1. Juli 2008
Polizeiparade auf dem Monas Square, Jakarta, 1. Juli 2008, © Amnesty International

Meldungen | Indonesien Indonesien: Anti-LGBTI-Kampagne im Militär muss aufhören

Als Reaktion auf die Inhaftierung und unehrenhafte Entlassung eines Soldaten wegen seiner vermeintlichen sexuellen Orientierung durch das Semarang-Militärgericht in Zentraljava (Indonesien) sagte der Exekutivdirektor von Amnesty International Indonesien, Usman Hamid:

"Dieses ungerechte Urteil sollte sofort aufgehoben und die Person unverzüglich freigelassen werden. Niemand sollte aufgrund seiner tatsächlichen oder vermeintlichen sexuellen Orientierung verfolgt werden. Diese Anti-LGBTI-Kampagne muss beendet werden".

"Dieses Urteil stellt wieder einmal einen gefährlichen Präzedenzfall für andere Mitglieder des Dienstes dar, von denen angenommen wird, dass sie einvernehmlich gleichgeschlechtlichen Aktivitäten nachgegangen sind. Es verankert ferner Diskriminierung und birgt die Gefahr der Aufstachelung zur Gewalt gegen vermeintliche LGBTI im Militär und in der Gesellschaft im weiteren Sinne.“

"Die indonesische Regierung muss eine unmissverständliche Botschaft aussenden, dass Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung oder der Geschlechtsidentität nicht toleriert wird, auch nicht im Militär. Staatliche Institutionen sollten mit gutem Beispiel vorangehen und ihr eigenes Engagement für die Menschenrechte nicht untergraben".

"Indonesien muss diese archaische und diskriminierende Bestimmung im Strafgesetzbuch und in anderen Vorschriften aufheben. Die Regierung muss sich reformieren, wenn es um die Rechte der LGBTI geht."

Hintergrund

Am 14. Oktober 2020 verurteilte das Militärgericht von Semarang in Zentraljava den "Corporal P" zu einer einjährigen Haftstrafe. Er wurde gemäß Artikel 103 Absatz (1) des Militärstrafgesetzes wegen "Befehlsverweigerung" verurteilt, weil er angeblich einvernehmliche gleichgeschlechtliche Beziehungen zu einem anderen Mitglied der Streitkräfte hatte. Zudem wurde er unehrenhaft aus dem Dienst entlassen.

Medienberichten zufolge erklärte der Armeesprecher Oberst Sus Aidil, dass die Armee LGBTI-Dienstangehörige nicht tolerieren könne. Er sagte, es werde eine Sanktion für diejenigen verhängt werden, die gegen den öffentlichen Anstand verstoßen, einschließlich einvernehmlicher gleichgeschlechtlicher Beziehungen.

Dies ist nicht der erste Fall, in dem ein Soldat aufgrund seiner wahrgenommenen sexuellen Orientierung kriminalisiert wird. Anfang des Jahres, im März, wurde ein Militäroffizier in Denpasar, Bali, nach demselben Artikel verurteilt, weil er einvernehmliche gleichgeschlechtliche Beziehungen zu drei Männern hatte. Er reichte eine Berufung ein, aber der Oberste Militärgerichtshof von Surabaya unterstützte das Kriegsgericht in Denpasar.

Die Kriminalisierung einvernehmlichen gleichgeschlechtlichen Verhaltens verletzt sowohl das Recht auf Privatsphäre als auch das Recht auf die Freiheit von Diskriminierung. Der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte (ICCPR) und der Allgemeine Kommentar Nr. 16 regelt das Recht auf Privatsphäre und garantiert Gleichheit vor dem Gesetz ohne jegliche Diskriminierung.

Artikel 26 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte (ICCPR) und der Allgemeine Kommentar Nr. 18 zur Nichtdiskriminierung verbieten jede Diskriminierung und garantieren allen Menschen gleichen und wirksamen Schutz vor Diskriminierung aus jeglichen Gründen, wie der Rasse, der Hautfarbe, des Geschlechts, der Sprache, der Religion, der politischen oder sonstigen Anschauungen, der nationalen oder sozialen Herkunft, des Vermögens, der Geburt oder des sonstigen Status.

Länderarchiv: Indonesien

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